Mitteilungsvorlage - VO/0149/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion „Aktiv für Wegberg“ hat mit Datum vom 22.04.2021 die als Anlage beigefügte Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg zu den Themen Kindergartenbetreuung und Selbsttests gestellt.

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt des Kreises Heinsberg beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Frage 1:

 

Wie viele Kindergärten arbeiten im Stadtgebiet mit eingeschränkten Regelbetrieb?

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die drei städtischen Kindertageseinrichtungen arbeiten alle im eingeschränkten Regelbetrieb lt. § 2 Abs. 3 der aktuellen Coronabetreuungs-verordnung. Bei den übrigen aktuell noch 12 Einrichtungen in Wegberg ist der Kreisverwaltung aktuell kein Kindergarten bekannt, der auf diese Einschränkung verzichtet oder diese in einem geringerem Umfang vorgenommen hat.

 

 

Frage 2:

 

Findet eine Kommunikation von Verwaltung und Kindergärten statt?

Wenn ja, wie? Wenn nein, wie informiert das Kreisjugendamt die Verwaltung?

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

In Sachen Kindergartenbetreuung und Selbsttests ist die Leitung des Fachbereichs Bildung und Soziales der Stadt Wegberg in ständigem und regelmäßigem Austausch mit den drei städtischen Einrichtungen. Den übrigen 12 Einrichtungen im Stadtgebiet wird situationsbedingt auf Nachfrage Auskunft erteilt.

 

 

 

Frage 3:

 

Ist der Verwaltung bekannt, wie die Regelung der Kindergärten in punkto Selbsttests ist? Gibt es einheitliche oder individuelle Vorgaben?

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Regelungen in punkto Selbsttests in den drei städtischen Kitas wurden mit den Leitern des Fachbereichs Bildung und Soziales abgestimmt und sind weitestgehend einheitlich. Für jede/n Erzieher/in sowie für jedes Kind stehen zurzeit zwei Selbsttests je Woche zur Verfügung.                                                           

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind umfassend durch einen Elternbrief informiert worden. Verständigungsprobleme oder unzureichende Informationen sind der Verwaltung nicht bekannt.

Die übrigen Kitas führen die gesetzlichen Bestimmungen in Eigenverantwortung aus.

 

 

 

Frage 4:

 

Warum findet in der Öffentlichkeit die Diskussion vorwiegend über den Schulbetrieb, nicht aber zum Kindergartenbetrieb statt?

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Ob und warum dies so ist, dazu liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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