Entscheidungsvorlage - VO/0163/21
Grunddaten
- Betreff:
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Verfahren zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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27.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat die am 2.3.2021 vom Rat beschlossene Haushaltssatzung nebst Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes unmittelbar nach der Sitzung an die Aufsichtsbehörde, den Kreis Heinsberg, versandt. In der Prüfungsphase hat die Kommunalaufsicht noch einige Rückfragen gestellt und schließlich den Bürgermeister, die Kämmerin und Fachbereichsleiterin 102 am 23.4.2021 zu einer digitalen Besprechung zum Haushalt eingeladen.
Die Kommunalaufsicht hat in diesem Gespräch erhebliche Bedenken an der bedingungslosen Genehmigungsfähigkeit des vorgelegten Haushaltes 2021 geäußert.
Die Stadt Wegberg steuere ungebremst 2024 auf eine hohe Grundsteueranpassung zu, die womöglich nicht ausreichend ist, die zusätzlichen Lasten (u. a. Abschreibung der Corona-Bilanzierungshilfe) ab 2025 abzufedern. Es sei nicht erkennbar, dass die Aufwendungen und sehr hohen Investitionsauszahlungen sowie die damit einhergehende Neuverschuldung einer ausreichenden Wirtschaftlichkeitsbewertung sowie einer ausreichenden Überprüfung der Erforderlichkeit unterzogen worden sind.
Es fehle die strategische Überarbeitung des Haushaltssicherungskonzeptes mit der Ausarbeitung von alternativen Konsolidierungsbeiträgen. Darüber hinaus seien freiwillige Leistungen nicht abgebaut, sondern eher ausgeweitet worden. Ein Beispiel dafür seien die neu geschaffenen Personalstellen, die weitere dauerhafte Aufwendungen erzeugten.
Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt Wegberg für den Fall, dass der Haushalt nicht zum Ende des HSK-Zeitraums im Jahr 2024 konsolidiert ist, dauerhaft in der vorläufigen Haushaltsführung mit der Konsequenz einer eingeschränkten Handlungsautonomie verbleiben könnte. Dies gelte nach Antwort der Bezirksregierung auf entsprechende Anfrage des Kreises.
Mit Blick auf die noch verbleibende Zeit würden die Handlungsoptionen der Stadt zur notwendigen Konsolidierung immer geringer und mündeten bei unterbliebener Anpassung zwangsläufig in einer stark überdurchschnittlich hohen Steueranhebung. Sofern der Haushalt 2021 nicht überarbeitet werde, bedürfe es im Rahmen der HSK-Gesamtbetrachtung zumindest einer offiziellen, klaren Positionierung des Rates dahingehend, dass einerseits die Notwendigkeit drastischer Steueranhebungen bekannt sei und andererseits auch die uneingeschränkte Bereitschaft dazu bestehe, die vorhandenen Lücken spätestens im Jahr 2024 durch diese einschneidende Maßnahme zu schließen.
Aus Sicht der Verwaltung ist der beschlossene Haushalt 2021 formal ausgeglichen, mit breiter politischer Mehrheit beschlossen und damit genehmigungsfähig. Die positiven Jahresergebnisse der Vorjahre sind Zeichen einer Besserung der finanziellen Situation. Die Kommunalaufsicht sieht die positiven Jahresabschlüsse kritisch, weil den Berichten zu entnehmen sei, dass ein Sanierungsstau bestehe, jedoch kaum das Ergebnis verschlechternde Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden. Außerdem seien die positiven Jahresergebnisse einer guten Konjunktur- und Zinslage geschuldet, die auf die Zukunft nicht übertragbar sei.
In weiteren Gesprächen am 4.5. und 6.5.21 haben Kommunalaufsicht und Verwaltung die Situation konstruktiv und lösungsorientiert diskutiert. Hierbei hat die Kommunalaufsicht in vielen verschiedenen Themenfelder Sachverhalte hinterfragt, in denen sie Konsolidierungspotentiale sieht. Die hieraus entstandene Themenliste vom 6.5.21 ist der Kommunalaufsicht nach Bearbeitung und Erörterung am 17.5.21 zurückübersandt worden.
Auf Grundlage dieser Themenliste prüft und bewertet die Kommunalaufsicht nun die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts schnellstmöglich.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kommunalaufsicht eine Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen erteilen wird. Bis dahin befindet sich die Stadt in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 Gemeindeordnung NRW.
Der Verwaltungsvorstand hat im Rahmen seiner Sitzung am 10.5.2021 folgendes Vorgehen abgestimmt hat:
Neben der Bearbeitung der Themenliste setzt die Verwaltung alles daran, die Genehmigung des Haushalts 2021 in der beschlossenen Form durch die Kommunalaufsicht unverzüglich herbeizuführen und sich sodann auf die Haushaltsplanung 2022 zu fokussieren. Darüber hinaus wird die Kämmerin verwaltungsintern Haushaltssperren verfügen, die dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Die Sperren werden sich insbesondere auf Vorhaben beziehen, die aufgrund des fortgeschrittenen Jahreslaufes nicht mehr im Jahr 2021 umzusetzen sind bzw. komplett entfallen sollen.
Das beschriebene Vorgehen ist darin begründet, dass dies der schnellstmögliche Weg ist, die vorläufige Haushaltsführung zu verlassen. Auf der einen Seite führt eine weitere Verzögerung dazu, dass mit den dringend notwendigen Investitionen im laufenden Haushaltsjahr nicht ohne weiteres begonnen werden kann. Auf der anderen Seite enthält der Haushaltsplan eine Vielzahl von fördermittelunterstützten Projekten, die ohne bekanntgemachten Haushaltsplan nicht umgesetzt werden können.
Ferner ist es jedoch auch erforderlich, dass der Rat ein entsprechendes Bekenntnis hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung abgibt. Im Haushaltsplan 2021 ist eine Anpassung auf 555 Prozentpunkte für das Jahr 2022 eingeplant. Für das Jahr 2024 ist dann eine weitere Anpassung auf 757 Prozentpunkte geplant.
Hierzu schlägt die Verwaltung vor, zunächst einen Beschluss zu fassen, der ein Bekenntnis zur aktuellen Lage abgibt und die entsprechend notwendige Grundsteueranpassung für die kommenden Jahre grundsätzlich anerkennt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte für eine schnellstmögliche Genehmigung des Haushaltsplan 2021 zu unternehmen.
2. Der Rat erkennt die Notwendigkeit einer drastischen Steuererhöhung zum Ausgleich des Haushalts 2024 an und erklärt die Bereitschaft, die vorhandenen Lücken spätestens im Jahr 2024 durch diese einschneidenden Maßnahmen zu schließen.
