Mitteilungsvorlage - VO/0164/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion DIE LINKE hat mit Datum 27.04.2021 die nachstehende Anfrage gestellt:

„Anfrage „Verkehrswegekonzept / Verkehrskonzept für das Stadtgebiet Wegberg" gemäß §17 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in folgender Anfrage nehmen wir Bezug auf den Antrag „Verkehrswegekonzept / Nahverkehrskonzept für das Stadtgebiet Wegberg" der Fraktion DIE LINKE vom 16.03.2019  (Liste offene Anträge - Nummer 11).

Für die Sitzung des inzwischen nicht mehr existenten Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr (TKSV) vom 17.09.2019 erstellte die Verwaltung eine diesbezügliche Vorlage. Dort heißt es im Wortlaut: „Um den Herausforderungen des sich im Wandel befindlichen Mobilitätsverhaltens an die Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung gerecht zu werden, sollen zunächst Grundlagen für ein zukunftsorientiertes Verkehrsnetz gleichberechtigt für alle Verkehrsarten über ein sogenanntes ländliches Wegenetzkonzept erarbeitet werden. In einem ergänzenden Schritt können verwandte Themen (z.B. Nahverkehrskonzept) auf diese Daten zurückgreifen und darauf aufbauen."

Als erster Schritt sollte laut Verwaltung ein "ländliches Wegekonzept" erstellt werden, das dann die Möglichkeit eröffnet, Förderungen für diese Wege zu erhalten. Hierzu wurden bereits die befestigten Wirtschafts- und Verbindungswege erfasst. Die Erfassung der unbefestigten Wege wurde durch den Ausschuss am 23.03.2021 genehmigt. Diese Schritte bilden vermutlich eine gute Grundlage zur Optimierung des Radverkehrs zwischen den Außenorten und dem Innenring-Bereich, wie schon im Radwegekonzept von 2002 postuliert. Für eine zukunftsorientierte Verkehrsplanung, nicht nur, aber vor allem im Innenring-Bereich ist die Betrachtung aller Verkehrsträger vonnöten, da hierzu u. U. auch eine Umverteilung von Verkehrsfläche erforderlich werden kann.

Hierzu kann das ländliche Wegekonzept offensichtlich nur ein Baustein sein, wie es auch in der Antwort vom 17.09.2019 auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 16.03.2019 festgestellt wurde.

(es folgen die Fragen a und b, s. unten)

Derzeit liegen Anträge mehrerer Fraktionen zu Verkehrsfragen vor. Es wäre zielführend, diese im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ganzheitlich zu behandeln und entsprechende Lösungen zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Die Linksfraktion“

 

Fragen der Fraktion und Antworten der Verwaltung:

a) Frage der Fraktion DIE LINKE:

Welche weiteren Schritte, außer der Erfassung nicht asphaltierter Feldwege, sind aktuell in Vorbereitung und Planung um zeitnah ein "Verkehrskonzept gleichberechtigt für alle Verkehrsarten im gesamten Stadtgebiet" zu erstellen?

Antwort der Verwaltung:

Das von einem beauftragten Ingenieurbüro zu erstellende sogenannte “ländliche Wegenetzkonzept“ betrachtet alle Verkehrsarten und Verkehrsverbindungen im Stadtgebiet und soll sowohl Arbeitsgrundlage für Politik und Verwaltung, als auch unverzichtbare Voraussetzung für die zukünftige Beantragung von Fördermitteln (Neubau, Umbau, Sanierung usw.) sein. Bereits aufgrund der Tatsache, dass zukünftige Fördermittel nur dann bewilligt werden, wenn die Maßnahme mit einem formellen ländlichen Wegenetzkonzept in Einklang stehen, soll das Konzept den strengen Anforderungen der hierzu erlassenen Richtlinien entsprechen. Damit ergibt sich auch die Reihenfolge der zu erledigenden Arbeiten von der Ist-Aufnahme aller Verkehrswege und deren Beurteilung bis zum Soll-Konzept (Handlungsempfehlungen/Priorisierung) und der Bürgerbeteiligung. Zur Übersicht der anstehenden Arbeiten zur Erstellung eines formellen ländlichen Wegenetzkonzeptes sind hierzu der Leitfaden sowie das (von der Bezirksregierung vorgegebene) Leistungsverzeichnis der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

b) Frage der Fraktion DIE LINKE:

Kann - wie angekündigt - schon Auskunft über eine Zeitschiene gegeben werden?

Antwort der Verwaltung:

Nach Angaben des beauftragten Ingenieurbüros werden die Arbeiten einschließlich der erforderlichen Bürgerbeteiligung Mitte 2022 abgeschlossen sein.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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