Mitteilungsvorlage - VO/0157/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.03.2021 beantragt die CDU-Fraktion, die Verwaltung möge Gespräche mit dem Landesbetrieb und gegebenenfalls anderen Behörden aufnehmen, um eine Lösung der Situation an der B57 in Rath-Anhoven zu finden.

 

Der Dorfausschuss Rath-Anhoven hatte bereits am 19.03.2020 eine Power-Point-Präsentation eingereicht und anhand dieser verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in und rund um Rath-Anhoven beantragt.

Hieraus ergaben sich mehrere Gespräche mit dem Dorfausschuss und ein Termin mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Kreispolizeibehörde Heinsberg sowie der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Alle möglichen Maßnahmen wurden bei diesem Termin besprochen. Die Erste Beigeordnete hat daraufhin an einer darauffolgenden Dorfversammlung teilgenommen um noch offene Fragenstellungen zu besprechen.

In Folge dieser Termine wurden die nachstehenden Maßnahmen umgesetzt oder befinden sich noch in Planung:

-          Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h im Bereich der Ortsdurchfahrt der B57. Hier wollte der Dorfausschuss sich direkt an den Landesbetrieb wenden, da sich die beteiligten Behörden gegen eine solche Anordnung ausgesprochen hatten.

 

Die Kreispolizeibehörde hält die B57 mit Blick auf die gefahrenen Geschwindigkeiten für unauffällig. Es besteht keine Unfallhäufungsstelle und auch Verkehrsmessungen in dem Bereich ergeben gerade einmal eine Überschreitung der Geschwindigkeiten von durchschnittlich 3%. Der Erfahrungswert im Vergleich liegt bei 10%, sodass hier von einem „guten Wert“ gesprochen werden kann. Die Sicherheit des Verkehrs wird hier nicht angezweifelt.

 

-          Verschiedene Markierungsarbeiten (Fahrbahnmarkierungen etc.) wurden angefragt und durch den Landesbetrieb bereits umgesetzt.

 

-          Verbesserungen der Gehwege an verschiedenen Stellen wurden beantragt.  Durch den Straßenbaulastträger wurden diese bereits abgeschlossen. Zusätzlich wurde eine Solarleuchte angebracht.

 

-          Anbringung von Piktogrammen zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Rheinweg, der Rather Straße sowie der Johannes-Pellen-Straße. Auch diese wurden bereits aufgebracht.

 

-          Veränderung der Beschilderung am Kreisverkehr in Richtung Rather Straße um das LKW-Verbot kenntlicher zu machen. Hierzu wurde ein größeres Verkehrszeichen bereits bestellt und die Anbringung angeordnet.

 

 

 

-          Die Errichtung von Querungshilfen in dem benannten Bereich wurde mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt und zwei sinnvolle und geeignete Stellen festgelegt.

-          Dies sind:

 

  1. Kommend vom Kreisverkehr zwischen der Bushaltestelle und der Abzweigung Sonnenweg. Hier sollte im Vorlauf die Bushaltestelle behindertengerecht geplant werden, sodass der Landesbetrieb die Querungshilfe direkt an diese anbinden kann.

 

  1. Als Übergang von der Anhovener Straße zur Rather Straße soll in Vorbereitung eine gesicherte Radverkehrsführung geschaffen werden.  

 

Der Fachbereich Umwelt, Verkehr und Abwasser befindet sich bereits mit der Planungsabteilung des Landesbetriebes Straßenbau NRW in Gesprächen, um die Pläne entsprechend abzustimmen.

-          Geschwindigkeitsreduzierung auf der B57 ab dem Kreisverkehr, entlang dem Baugebiet Gaskessel bis zur Kreuzung Heyer sowie die Versetzung des Ortsschildes wurden vom Dorfausschuss angefragt und die Stadt Wegberg hat hier den Landesbetrieb gehört. Dieser teilte in einer Stellungnahme folgendes mit:

 

„Die B57 ist, in dem dargestellten Bereich, eine anbaufreie Bundesstraße mit entsprechender Verkehrsbedeutung. Aus verkehrlicher Sicht besteht derzeit keine Veranlassung, an der bestehenden Beschilderung etwas zu ändern.

Mit der Entstehung der Siedlung „Am Gaskessel“ wurde, wie in der Örtlichkeit zu erkennen ist, ein Lärmschutzwall zur B57 hin errichtet. Es wird davon ausgegangen, dass es seinerzeit entsprechende Berechnungen gegeben hat, die im Ergebnis die Aufschüttung dieses Lärmschutzwalls zur Folge hatten.

Sollte nun der Bedarf einer Prüfung hinsichtlich der aktuellen Situation bestehen, so besteht die Möglichkeit, dass Anwohner persönlich einen Antrag an den Landesbetrieb Straßenbau NRW richten, Lärmberechnungen für den Standort der eigenen Immobilie durchführen zu lassen. Dies Prüfung ist Voraussetzung, um gegebenenfalls passiven Lärmschutz begründen zu können.“

Die Stellungnahme wurde dem Dorfausschuss so zur Verfügung gestellt. Die Anwohner des Gebietes Gaskessel sollten daher hierüber Kenntnis haben.

Die Stadt Wegberg hat somit dem Antrag bereits entsprochen und Gespräche mit dem Landesbetrieb und der Kreispolizeibehörde geführt. Auch die Querungshilfen sollten zu einer Geschwindigkeitsreduzierung beitragen, obwohl die Ergebnisse der Messungen hier unbedenklich sind.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt Kenntnis.

 

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