Empfehlungsvorlage - VO/0174/21
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan I-13B, Wegberg - Ryther Weg / 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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15.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport hatte in seiner Sitzung am 18.05.2021 über die Umsetzung des Spielplatzkonzeptes beraten. Bezogen auf den in Planung befindlichen Spielplatz Ryther Weg (siehe Anlage / Gesamtgröße 600 qm) wurde von den Ausschussmitgliedern -entgegenstehend der ursprünglichen Beschlusslage des Fachausschusses vom 05.06.2018 - einhellig die Meinung geäußert, diesen Spielplatz nicht zu realisieren, sondern die diesbezügliche Fläche als Baugrundstück zu veräußern und aus dem Verkaufserlös die im Nahbereich bestehenden Spielplätze Netteweg und Kringskamp mit weiteren Spielgeräten aufzuwerten.
Im Zuge des Straßenausbaus wurden entlang der Straße Ryther Weg Senkrechtstellplätze (ca. 80 qm) im Bereich des betroffenen Grundstückes errichtet. Diese sollen auch weiterhin bestehen bleiben. Somit steht für ein künftiges Baugrundstück eine Fläche von rund 520 qm zur Verfügung. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der bisher festgesetzten Spielplatzfläche am Ryther Weg empfiehlt die Verwaltung, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens zu fassen.
Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB – ohne Durchführung einer Umweltprüfung und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit – aufgestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, in diesem Fall entsprechend zu verfahren.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften schlägt dem Rat vor, den ursprünglich vorgesehenen Spielplatz Ryther Weg nicht zu realisieren. Der diesbezügliche entgegenstehende Beschluss des seinerzeitigen Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales vom 05.06.2018 wird damit aufgehoben.
- Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-13 B, Wegberg – Ryther Weg / 1. Änderung zu beschließen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg westlich des Ryther Weges (Flurstück 233). Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der ursprünglichen Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen sowie die bestehenden Stellplätze planungsrechtlich zu sichern.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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334,4 kB
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