Mitteilungsvorlage - VO/0710/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen, öffentlicher Teil
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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08.04.2008
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Sachverhalt
Bodenrichtwerte 2008
Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für
Grundstückswerte im Kreis Heinsberg neu beschlossen. Der Bezugszeitpunkt ist
der
www.boris.nrw.de und unter
www.gutachterausschuss.nrw.de/HS/gutacht.htm
veröffentlicht.
Die Werte für erschlossenes Bauland haben sich für die
einzelnen Wohnbereiche gegenüber dem Vorjahreszeitraum nicht bzw. geringfügig
wie folgt verändert:
Unverändert geblieben sind die Werte für die
Wohnbereiche
Ø Wildenrath bei 105,00 €,
Ø Tüschenbroich, Arsbeck und Rödgen bei
110 €,
Ø Kipshoven, Moorshoven, Tetelrath und
Schwaam bei 120 €,
Ø Busch, Bissen bei Wegberg, Balkhoven,
Rickelrath und Watern bei 130 €
Ø Merbeck bei 140,
Ø Wegberg - Innenring, Beeckerheide und
Beeck bei 155 €.
Verringert
hat er sich in
Ø
Dalheim von 125
€ auf 120 €,
Ø
Rath-Anhoven von
130 € auf 120 €,
Ø
Klinkum von 140
€ auf 130 €.
Gestiegen ist er in
Ø
Kehrbusch,
Flassenberg, Isengraben, Felderhof, Schönhausen, Holtum und Uevekoven jeweils
von 110 € auf 120 €.
Außerdem
ist der Bodenrichtwert gesunken
Ø
für
landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im südöstlichen Bereich von Wegberg von
3,50 € auf 3,20 €.
Grundschule Klinkum
Es
wird Bezug genommen auf die Berichte im Ausschuss in den Sitzungen am
Querungshilfe Beecker Straße im Bereich der
Einmündungen Heidekamp/In Gerichhausen
Die Querungshilfe
wird in der 14. Kalenderwoche vom Baubetriebshof fertig gestellt. Wegen
fehlender Fahrbahnbreite wurde ein Teil des Rad-/Gehweges zurückgebaut. Die
Fahrbahnmarkierung (Sperrfläche, Mittellinie) wird bei entsprechenden
Witterungsverhältnissen ergänzt. Die Querungsstelle ist mit sogenannten
Blindenleisten ausgestattet. Aufgrund der erforderlichen Kurvenradien für ein-
und abbiegende Fahrzeuge kann die Querungshilfe (Mittelinsel) nicht näher zum
Kreuzungsbereich hin installiert werden.
Querungshilfe auf der alten Landstraße, L367, in Höhe
der Gottfried-Plaum-Straße
In der letzten
Sitzung des Fachausschusses wurde mitgeteilt, dass seitens des Landesbetriebes
Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger der Landstraße und der Polizei kein
zwingendes Erfordernis für eine Querungshilfe besteht. Da nach der
Unfallstatistik keine konkrete Gefahrenlage gegeben ist, wäre eine förmlichen
verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt gegenüber dem Landesbetrieb letztlich
rechtlich nicht haltbar. Herr Pillich hatte um eine Kostenschätzung für die
beantragte Querungshilfe gebeten. Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb, der
zur Kostentragung verpflichtet wäre,
belaufen sich die Kosten incl. Der erforderlichen Arbeiten zur
Umgestaltung der Fahrbahn (zu Lasten des Rad-/Gehweges, Aufweitung der Fahrbahn
auf mind. 8,5 m bei 2,5 m breiter Querungshilfe, Änderung der
Fahrbahnentwässerung unw.) auf ca. 50.000,00 €.
Fußgängerbrücke und Wanderweg entlang der Schwalm
Es
ist geplant, den Wanderweg entlang der Schwalm aus Richtung Wegberg zum
Grenzlandring über die Straße „Im Ländchen“ hinaus fortzuführen.
Cirka 100 Meter hinter der Straße „Im Ländchen“ soll eine
Fußgängerbrücke über die Schwalm errichtet und der neue Weg an den bestehenden
Wanderweg angebunden werden. Zwischenzeitlich
ist der Weg entlang der Schwalm über den Hauptsammler fertig gestellt. Nur das
Aufbringen der Feinschicht soll in Kürze noch erfolgen. Es zeigt sich, dass der
Weg in seinem bisherigen Zustand schon gut von der Bevölkerung angenommen wird.
Es muss daher überlegt werden, ob der Bau der Brücke überhaupt erforderlich
ist. Die veranschlagten Kosten betragen 40.000 Euro. Die Untere
Landschaftsbehörde und der zuständige Wasserverband tun sich schwer mit der
Erteilung der erforderlichen Genehmigungen. Zwar wurde durch den Schwalm-Nette-Verband
ein Zuschuss zu den Kosten von insgesamt 20.000 Euro in Aussicht gestellt, jedoch
bleiben die Restkosten von ca. 20.000 Euro bei der Stadt Wegberg. Nach dem
zurzeit bestehenden baulichen Zustand des Weges fehlen noch ca. 10 Meter bis
zum Böschungsfuß am Grenzlandring. Ebenso muss der Böschungsaufstieg bis zum
Fahrradweg - ca. 20 Meter - noch befestigt werden. Dies lässt sich mit geringen
Kosten erreichen. Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass auf den Bau der
Brücke verzichtet werden sollte. Der Ausbau bzw. Restausbau des Weges sollte
möglichst zügig erfolgen, damit der Weg der Bevölkerung im Frühjahr 2008 zur
Verfügung steht.
Erneuerung von Fahrbahndecken
Neben den vielen
Flick- und Reparaturarbeiten am gemeindlichen Straßennetz wurden in den
vergangenen Jahren auch immer wieder ganze Straßenabschnitte saniert und mit
einer kompletten Asphaltdecke versehen.
In Abstimmung mit dem
Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser ist vorgesehen, im Jahre 2008 durch den
städtischen Baubetriebshof folgende Straßen / Straßenabschnitte zu überarbeiten
und mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen:
1. In Beecker Bissen, Bissen bei Beeck
Länge 150 m x Breite 3 m = 450 qm
2. Lindenstraße, Beeckerheide
Zwischen Beecker Straße und Rotdornweg
Länge 270 m x Breite 7 m = 1.890 qm
3. Heidekamp, Wegberg
Zwischen Beecker Straße und Kreisverkehr
Länge 400 m x Breite 7 m =
2.800 qm
Vor Beginn der
Arbeiten wird bei den Versorgungsträgern angefragt, ob Straßenaufbrüche
vorgesehen oder in absehbarer Zeit geplant sind.
Für die Flächen
(insgesamt 5.140 qm) ist mit Materialkosten für Asphalt in Höhe von 51.400,00
€ zu kalkulieren. Hinzu kommen Kosten für zu vergebende Nebenarbeiten wie
z.B. Fräsarbeiten oder Schachtabdeckungen.
Im Teilergebnisplan
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt
Kenntnis.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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44,6 kB
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