Mitteilungsvorlage - VO/0710/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bodenrichtwerte 2008

Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg neu beschlossen. Der Bezugszeitpunkt ist der 01.01.2008. Ab dem 15. März 2008 werden die Bodenrichtwerte in digitaler Form im Bodenrichtwertinformationssystem

www.boris.nrw.de      und unter

www.gutachterausschuss.nrw.de/HS/gutacht.htm

veröffentlicht.

Die Werte für erschlossenes Bauland haben sich für die einzelnen Wohnbereiche gegenüber dem Vorjahreszeitraum nicht bzw. geringfügig wie folgt verändert:

Unverändert geblieben sind die Werte für die Wohnbereiche

Ø      Wildenrath bei 105,00 €,

Ø      Tüschenbroich, Arsbeck und Rödgen bei 110 €,

Ø      Kipshoven, Moorshoven, Tetelrath und Schwaam bei 120 €,

Ø      Busch, Bissen bei Wegberg, Balkhoven, Rickelrath und Watern bei 130 €

Ø      Merbeck bei 140,

Ø      Wegberg - Innenring, Beeckerheide und Beeck bei 155 €.

Verringert hat er sich in

Ø      Dalheim von 125 € auf 120 €,

Ø      Rath-Anhoven von 130 € auf 120 €,

Ø      Klinkum von 140 € auf 130 €.

Gestiegen ist er in

Ø      Kehrbusch, Flassenberg, Isengraben, Felderhof, Schönhausen, Holtum und Uevekoven jeweils von 110 € auf 120 €.

Außerdem ist der Bodenrichtwert gesunken

Ø      für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im südöstlichen Bereich von Wegberg von 3,50 € auf 3,20 €.

 

 

Grundschule Klinkum

Es wird Bezug genommen auf die Berichte im Ausschuss in den Sitzungen am 15.05.2007 und 09.10.2007 über den baulichen Zustand der Grundschule Klinkum.  Die Verwaltung hatte Herrn Dr. Kieser vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege anlässlich eines Besuches in Wegberg gebeten, auch die Grundschule Klinkum zu besichtigen und über das Gebäude eine denkmalrechtliche Stellungnahme zu erstellen. Diese ging hier am 05.03.2008 ein und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Querungshilfe Beecker Straße im Bereich der Einmündungen Heidekamp/In Gerichhausen

Die Querungshilfe wird in der 14. Kalenderwoche vom Baubetriebshof fertig gestellt. Wegen fehlender Fahrbahnbreite wurde ein Teil des Rad-/Gehweges zurückgebaut. Die Fahrbahnmarkierung (Sperrfläche, Mittellinie) wird bei entsprechenden Witterungsverhältnissen ergänzt. Die Querungsstelle ist mit sogenannten Blindenleisten ausgestattet. Aufgrund der erforderlichen Kurvenradien für ein- und abbiegende Fahrzeuge kann die Querungshilfe (Mittelinsel) nicht näher zum Kreuzungsbereich hin installiert werden.

 

 

Querungshilfe auf der alten Landstraße, L367, in Höhe der Gottfried-Plaum-Straße

In der letzten Sitzung des Fachausschusses wurde mitgeteilt, dass seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger der Landstraße und der Polizei kein zwingendes Erfordernis für eine Querungshilfe besteht. Da nach der Unfallstatistik keine konkrete Gefahrenlage gegeben ist, wäre eine förmlichen verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt gegenüber dem Landesbetrieb letztlich rechtlich nicht haltbar. Herr Pillich hatte um eine Kostenschätzung für die beantragte Querungshilfe gebeten. Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb, der zur Kostentragung verpflichtet wäre,  belaufen sich die Kosten incl. Der erforderlichen Arbeiten zur Umgestaltung der Fahrbahn (zu Lasten des Rad-/Gehweges, Aufweitung der Fahrbahn auf mind. 8,5 m bei 2,5 m breiter Querungshilfe, Änderung der Fahrbahnentwässerung unw.) auf ca. 50.000,00 €.

 

 

Fußgängerbrücke und Wanderweg entlang der Schwalm

Es ist geplant, den Wanderweg entlang der Schwalm aus Richtung Wegberg zum Grenzlandring über die Straße „Im Ländchen“ hinaus fortzuführen. Cirka 100 Meter hinter der Straße „Im Ländchen“ soll eine Fußgängerbrücke über die Schwalm errichtet und der neue Weg an den bestehenden Wanderweg angebunden werden.  Zwischenzeitlich ist der Weg entlang der Schwalm über den Hauptsammler fertig gestellt. Nur das Aufbringen der Feinschicht soll in Kürze noch erfolgen. Es zeigt sich, dass der Weg in seinem bisherigen Zustand schon gut von der Bevölkerung angenommen wird. Es muss daher überlegt werden, ob der Bau der Brücke überhaupt erforderlich ist. Die veranschlagten Kosten betragen 40.000 Euro. Die Untere Landschaftsbehörde und der zuständige Wasserverband tun sich schwer mit der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen. Zwar wurde durch den Schwalm-­Nette-Verband ein Zuschuss zu den Kosten von insgesamt 20.000 Euro in Aussicht gestellt, jedoch bleiben die Restkosten von ca. 20.000 Euro bei der Stadt Wegberg. Nach dem zurzeit bestehenden baulichen Zustand des Weges fehlen noch ca. 10 Meter bis zum Böschungsfuß am Grenzlandring. Ebenso muss der Böschungsaufstieg bis zum Fahrradweg - ca. 20 Meter - noch befestigt werden. Dies lässt sich mit geringen Kosten erreichen. Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass auf den Bau der Brücke verzichtet werden sollte. Der Ausbau bzw. Restausbau des Weges sollte möglichst zügig erfolgen, damit der Weg der Bevölkerung im Frühjahr 2008 zur Verfügung steht.

 


Erneuerung von Fahrbahndecken

Neben den vielen Flick- und Reparaturarbeiten am gemeindlichen Straßennetz wurden in den vergangenen Jahren auch immer wieder ganze Straßenabschnitte saniert und mit einer kompletten Asphaltdecke versehen.

 

In Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser ist vorgesehen, im Jahre 2008 durch den städtischen Baubetriebshof folgende Straßen / Straßenabschnitte zu überarbeiten und mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen:

 

1.         In Beecker Bissen, Bissen bei Beeck

            Länge 150 m x Breite 3 m                                                   =          450 qm

 

2.         Lindenstraße, Beeckerheide

Zwischen Beecker Straße und Rotdornweg

Länge 270 m x Breite 7 m                                                   =          1.890 qm

 

3.         Heidekamp, Wegberg

Zwischen Beecker Straße und Kreisverkehr

Länge 400 m x Breite 7 m                                                   =          2.800 qm

 

Vor Beginn der Arbeiten wird bei den Versorgungsträgern angefragt, ob Straßenaufbrüche vorgesehen oder in absehbarer Zeit geplant sind.

 

Für die Flächen (insgesamt 5.140 qm) ist mit Materialkosten für Asphalt in Höhe von 51.400,00 € zu kalkulieren. Hinzu kommen Kosten für zu vergebende Nebenarbeiten wie z.B. Fräsarbeiten oder Schachtabdeckungen.

 

Im Teilergebnisplan 12.01.01 (Öffentliche Verkehrsflächen) stehen im Aufwandkonto 10000 5221100 (Instandhaltung von Straßen durch den Fachbereich Baubetriebshof) zur Zeit noch Haushaltsmittel in Höhe von 91.699,30 € zur Verfügung.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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