Entscheidungsvorlage - VO/0168/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse haben die Fraktionen der CDU und SPD folgende Anträge gestellt:

 

 

I. Die Verwaltung wird beauftragt, alle für die Stadt Wegberg geltenden Gebührensatzungen zu überarbeiten. Dabei sollen die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Priorisierungen vorgenommen werden.

 

II. Die Verwaltung wird beauftragt, für alle geltenden Gebührensatzungen der Stadt Wegberg eine Matrix mit fixen Überarbeitungsfristen zu erstellen

 

III. Die Verwaltung wird beauftragt, die in diesem Antrag beschriebenen Maßnahmen als Konsolidierungsmaßnahme im Haushaltssicherungskonzept aufzunehmen.

 

 

Begründung:

Zu I.:

Die Stadt Wegberg befindet sich seit dem Jahr 2015 im Haushaltssicherungskonzept. Um das Haushaltssicherungskonzept planmäßig 2024 verlassen zu können, muss das Ziel eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts im Vordergrund aller politischen Überlegungen und Entscheidungen stehen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, ausreichende Erträge zu erwirtschaften, um die laufenden Kosten zu decken.

 

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Wegberg soll ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung durch die Erhöhung der Grundsteuer B geleistet werden. Die Fraktionen von CDU und SPD sind der Ansicht, dass neben einer möglichen Grundsteuererhöhung eine verursacherbezogene Kostenverteilung im Vordergrund stehen sollte.

 

Nach Auffassung der Fraktionen von CDU und SPD sollen hierbei aufgrund der Aktualität der anzuwendenden Satzungen folgende Satzungen priorisiert überarbeitet und dem Rat der Stadt Wegberg zur Entscheidung vorgelegt werden:

 

1.) Gebührensatzung Nr. 16: Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wegberg.

 

Begründung: Aufgrund des neuen Kommunalabgabengesetzes ist für beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen eine Förderung seitens des Landes NRW vorgesehen. Damit zeitnah mit den gemäß dem Straßen- und Wegekonzept geplanten Arbeiten begonnen werden kann, muss die KAG-Satzung dringend überarbeitet werden. Es ist hierbei aus unserer Sicht wichtig, eine Abrechnung der anfallenden Anliegerbeiträge auf einer aktualisierten Gebührensatzung vornehmen zu können.

 

2.) Satzungen Nr. 7,9,11:

- Satzung über Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der freiwilligen Feuerwehr Wegberg

- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in Wegberg

- Entgeltordnung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Entgelten für die Gestellung von Brandsicherungswachen und weiteren freiwilligen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wegberg.

 

Begründung: Im Stellenplan für das Jahr 2021 wurde eine neue Stelle zur

zur Verstärkung der hauptamtlichen Mitarbeiter der Feuerwehr Wegberg

beschlossen. Diese(r) Mitarbeiter*in soll laut Stellenbeschreibung die bisher

größtenteils aus Zeitgründen nicht durchführbaren Brandverhütungsschauen

durchführen. Bei der Durchsicht der geltenden Gebührensatzungen ist zudem

ersichtlich, dass die bereits in 2016 verabschiedeten Gebühren aus unserer Sicht

nicht an den tatsächlichen IST-Kosten orientiert sein können.

Ebenfalls bitten wir im Rahmen der beauftragten Überprüfung um eine

Zusammenlegung der oben genannten drei aufgeführten Feuerwehrsatzungen, um

Zukünftig eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Gebührenberechnung zu

erzielen.

 

3.) Gebührensatzung Nr. 1: Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg

 

Begründung: Die Verwaltungsgebührensatzung wurde letztmalig in 2016 geprüft und verabschiedet. Im Laufe der vergangenen Jahre und auch aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage hat eine zunehmende Digitalisierung der Vorgänge stattgefunden. Die aktuell geltende Gebührensatzung ist daher, neben der Angleichung der Gebühren an die IST-Kosten, auch um neu abzurechnende Tätigkeiten zu ergänzen.

 

4.) Gebührensatzung Nr. 15: Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

 

Begründung: Die Stadt Wegberg hat kurz- bis mittelfristig die Erschließung vieler Wohngebiete angestoßen. Die aktuell geltende Satzung beruht aus dem Jahr 1981 und wurde letztmalig im Jahr 2008 ergänzt. Aus unserer Sicht ist daher dringend eine aktualisierte Form der Erschließungssatzung zu verabschieden, um auch hier kostendeckende und damit verursachergerechte Abrechnungen vornehmen zu können.

 

Alle anderen geltenden Gebührensatzungen sollen auf die Notwendigkeit ihres Fortbestandes geprüft und im Anschluss aktualisiert werden. Den antragstellenden Fraktionen ist bewusst, dass die Überarbeitung der geltenden Satzungen einen gewissen Zeitrahmen in Anspruch nehmen wird. Wir bitten daher kurzfristig um Darstellung eines Zeitplans, in dem alle Satzungen unter Angabe des Fertigstellungszeitpunktes der Überarbeitung aufgeführt werden. Hierdurch soll es dem Rat ermöglicht werden, durch eine Änderung der Bearbeitungsreihenfolge ggfs. eine weitere Priorisierung vornehmen zu können. Im Rahmen der Überarbeitung soll dem Rat zukünftig eine Übersicht zur Verfügung gestellt werden, aus der die laufenden Erträge aus der geltenden Gebührensatzung und den zukünftigen Erträgen aus der neu zu verabschiedenden Gebührensatzung den anfallenden IST-Kosten gegenübergestellt werden.

 

 

 

 

Zu II.:

Erstellung eines konsequenten Überarbeitungssystems

Die geltenden Gebührensatzungen der Stadt Wegberg reichen teilweise bis in das Jahr 1981 zurück. Auch die Satzungen jüngeren Datums können aufgrund gestiegener Kosten nach unserer Auffassung nicht mehr den IST-Kosten entsprechen. Die Fraktionen von CDU und SPD halten daher für alle geltenden Gebührensatzungen der Stadt Wegberg eine Matrix mit fixen Überarbeitungsfristen für notwendig. (z.B. jährlich, alle 3 Jahre, alle 5 Jahre) Hierbei sollte aus unserer Sicht ein Hauptaugenmerk - mit der Folge damit ggfs. verbundener kürzerer Überarbeitungszeiträume - auf den stetig steigenden Personalkosten liegen. Die zu erstellende Überarbeitungsmatrix ist dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und Verabschiedung vorzulegen. Deren Einhaltung ist laufend zu überprüfen, um zukünftig eine verursachergerechte Abrechnung der laufenden Kosten der Stadt Wegberg sicherzustellen.

 

 

Zu III.:

Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Haushaltskonsolidierung und sollen deshalb nach Auffassung der antragstellenden Fraktionen in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen werden.

 

 

Auch die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Kosten für Leistungen auf die Nutzer in Form von Gebühren umgelegt werden sollen und unterstützt daher den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:

 

I. alle für die Stadt Wegberg geltenden Gebührensatzungen zu überarbeiten. Dabei sollen die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Priorisierungen vorgenommen werden.

 

II. für alle geltenden Gebührensatzungen der Stadt Wegberg eine Matrix mit fixen Überarbeitungsfristen zu erstellen

 

III. die in diesem Antrag beschriebenen Maßnahmen als Konsolidierungsmaßnahme im Haushaltssicherungskonzept aufzunehmen.

 

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Anlagen

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