Empfehlungsvorlage - VO/0156/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen (LWG) und im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) wird festgelegt, dass die Gemeinden zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, die die Gemeinden unter der Beachtung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften zu erfüllen haben.

Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen. Das ABK ist von der Gemeinde nach dem Landeswassergesetz alle 6 Jahre aufzustellen. Da die Festlegungen im Rahmen des ABK mithin sowohl rechtliche wie finanzielle Folgen für die Gemeinde haben und eine Abstimmung mit den Festlegungen des Investitionsprogramms erforderlich ist, ist ein Beschluss des Rates über das Konzept erforderlich.

Das ABK dient als Überblick über die von der Gemeinde durchzuführenden und bereits durchgeführten Maßnahmen und ordnet diese in eine Dringlichkeitsreihenfolge ein. Das ABK gibt somit einen Überblick über die Gesamtheit der Abwasseranlagen, die von der Gemeinde noch zu planen, zu errichten oder zu sanieren sind, die erweitert oder angepasst werden müssen. Ziel des ABK ist es, eine zusammenfassende Darstellung zu erhalten, ohne bereits prüffähige Details und deren technischen Lösungen aufzuzeigen.

Aus den genannten Gründen hat die Verwaltung die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2021 bis 2026 erstellt. Hierin sind alle geplanten Investitionen im Abwasserbereich für den genannten Zeitraum enthalten. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2021 wurden bereits bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt. Die im ABK enthaltenen Maßnahmen haben ein Gesamtvolumen von 13,007 Millionen Euro.

Wie schon in der Fortschreibung des 6. ABK liegt der Fokus der 7. Fortschreibung neben der Erweiterung der technischen Ausstattung der Abwasseranlagen ebenfalls auf Sanierungen der vorhandenen Abwasseranlagen und der Kanalisation.

Nachdem der Rat der Stadt Wegberg die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen hat, bedarf es noch der Genehmigung der Bezirksregierung Köln.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Kosten der Maßnahmen aus der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes belaufen sich auf ca. 13,007 Millionen Euro und sind anteilig auf die jeweiligen Jahre in den investiven Haushalten einzustellen.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge durch die Verwaltung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt zustimmend Kenntnis und schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Wegberg für die Jahre 2021 bis 2026 zu beschließen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...