Mitteilungsvorlage - VO/0189/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wegen des am 01.01.2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetzes ist es erforderlich, für alle Gebiete der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine neue Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen abzuschließen, die den Anforderungen des § 22 VerpackG gerecht wird. Die vorliegende Abstimmungsvereinbarung ist rückwirkend ab dem 01.01.2021 gültig und gilt unbefristet. Vertragsanpassungen sowie eine Befristung der der Anlage 7 vorbehaltenen Entgeltregelungen bleiben unberührt.

 

Bestandteil der Abstimmungsvereinbarung sind die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Wegberg (Anlage 1), das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Heinsberg (Anlage 2) sowie die Festlegungen für die Erfassungssysteme für restentleerte Leichtverpackungen (LVP), Verpackungen aus Glas und Papier, Pappe und Kartonagen (PPK). Diese sind als Anlagen 3, 4 und 5 der Abstimmungsvereinbarung beigefügt. Die Anlagen 6 (Mitbenutzung von Wertstoffhöfen) sowie die Anlage 8 (gemeinsame Wertstofferfassung) entfallen.

 

Des Weiteren ist in Anlage 7 der Abstimmungsvereinbarung der Verzicht auf Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur nach Maßgabe des in Anlage 5 festgelegten Sammelsystems gem. § 22 Abs. 4 S. 1 VerpackG geregelt. Für die Erfassung des PPK-Verpackungsanteils schließen die Systeme einen eigenständigen Vertrag zur Abgeltung der anfallenden Kosten mit dem Entsorgungsunternehmen, welches für die jeweilige kreisangehörige Kommune mit der PPK-Erfassung beauftragt ist. Die Systeme rechnen sämtliche Kosten bezüglich des Ihnen im Rahmen des eigenen Vertragsverhältnisses zufallenden PPK-Verpackungsanteils direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab.

Auf diese Vorgehensweise einigten sich die einzelnen kreisangehörigen Kommunen gemeinschaftlich, da hierdurch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand wegfällt. Die Anlage 7 gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2024.  

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

- Keine -

 

Alternativen:

 

- Keine -

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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