Empfehlungsvorlage - VO/0103/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülerbeförderung- Anpassung des Eigenbetrages für das "Schoko Ticket"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Kenntnisnahme
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16.05.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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20.06.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahre 2001 ist die Schülerbeförderung für Schüler aus dem
Stadtgebiet Mönchengladbach von Streckenkarten auf das sogenannte “Schoko
Ticket” umgestellt worden. Die Abrechnung dieser Beförderungskarte beruht
im wesentlichen auf drei Säulen. Neben der Landesförderung und Mittel der
jeweiligen Schulträger wird ein Eigenanteil von den Erziehungsberechtigten gem.
§ 97 Schulgesetz (SchG) eingefordert. Dieser Eigenbeitrag wird erhoben, da das
“Schoko Ticket” nicht nur auf dem Weg von und zur Schule benutzt
werden kann, sondern auch an Nachmittagen zur Benutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH (VRR) berechtigt
Aufgrund der Senkung der Landesförderung und gestiegenen
Kosten im Beförderungsbereich beabsichtigt der VRR zum 01.08.2006 die
allgemeinen Tarife zu erhöhen. Die Zweckverbandsversammlung hat in diesem
Zusammenhang ebenfalls beschlossen, den Eigenbeitrag geringfügig anzuheben,
damit sich auch die dritte Säule an den gestiegenen Kosten beteiligt. Diese
Beiträge sollen ab dem 01.08.2006 eingezogen werden. Nach § 97 SchG obliegt
grundsätzlich dem Schulträger die Entscheidung ob und in welcher Höhe der
Eigenbeitrag eingezogen wird.
Sollte der Erhöhung in der beabsichtigten Form nicht
zugestimmt werden, ist zu erwarten, dass der VRR diesen Einnahmeverlust
ebenfalls auf die Schulträger umlegen wird, da andere Einnahmequellen oder
Einsparpotentiale nicht zur Verfügung stehen.
Aufgrund der vom Zweckverband getroffenen Entscheidung wird
von der Verwaltung vorgeschlagen, der beabsichtigten Erhöhung wie nachführend
aufgelistet zuzustimmen.
Personenkreis |
bisher |
ab dem 01.08.2006 |
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Für das erste anspruchsberechtigte Kind und volljährige Schüler |
8,90 |
9,50 |
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Für das zweite anspruchsberechtigte Kind |
5,40 |
5,65 |
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Für das dritte und weitere anspruchsberechtigte Kinder wird
kein Eigenanteil erhoben. Der Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Grundsicherung nach dem SGB XII geleistet wird. |
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt
dem Rat vor, die Eigenanteile der Erziehungsberechtigten am “Schoko
Ticket” gem. § 97 des Schulgesetzes ab dem 01.08.2006 wie folgt neu durch
das Verkehrsunternehmen zu erheben:
9,50 für das erste
freifahrtberechtigte Kind
5,65 für das zweite
freifahrtberechtigte Kind
alle weiteren freifahrtberechtigten Kinder fahren ohne
Erhebung des Eigenanteiles.
Die Einziehung der Eigenanteile soll weiter durch die
Niederrheinischen Verkehrsbetriebe (NVV) erfolgen. Die Verwaltung wird
ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.
