Entscheidungsvorlage - VO/0719/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlegung eines Rad-/Gehweges an der Straße In Tüschenbroich von der L 364 bis zum Ortsanfang; Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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08.04.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hatte am
„Der Rat möge beschließen, die
Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit für
Radfahrer und Fußgänger im Bereich auf der Straße In Tüschenbroich von der
Mühle bis zum Ortseingangsschild zu verbessern.
Begründung:
An die CDU-Fraktion werden zunehmend
Beschwerden aus der Bevölkerung und insbesondere von Verkehrsteilnehmern aus
dem Bereich Tüschenbroich herangetragen. Im Besonderen wird Klage darüber
geführt, dass im beschriebenen Teilstück die Sicherheit für Radfahrer und
Fußgänger nicht ausreichend gewährleistet ist.
Immer wieder kommt es zu gefährlichen
Verkehrssituationen mit Beinaheunfällen. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung
die Anlegung eines Fuß-/Radweges für diesen Teilbereich zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit zu prüfen.“
Die Angelegenheit wurde vom Rat an den Fachausschuss verwiesen.
Das betreffende Teilstück der Straße In Tüschenbroich vom
Einmündungsbereich in die L 364, Gerderhahner Straße, bis zum Ortseingang ist
ca. 400 m lang und steht zurzeit noch im Eigentum des Landes NRW. Die
Verwaltung hat die Umschreibung der ehemaligen Ortsdurchfahrt beantragt. Nach
Angaben des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein
bestehen gegen eine Umschreibung grundsätzlich keine Bedenken, allerdings sind
noch Vermessungsarbeiten im
Kreuzungsbereich L 364 erforderlich. Ein Termin für die Umschreibung ist nicht
absehbar.
Bis zur endgültigen Umschreibung auf die Stadt als neue Eigentümerin ist
der Landesbetrieb für das Land NRW Träger der Straßenbaulast. Die Stadt ist
derzeit nicht für eventuelle Zuwendungen vom Bund oder Land antragsberechtigt.
Zur Bestandsaufnahme wurde vor dem Hintergrund eines zukünftigen
Ausbaus die asphaltierte Fläche
vermessen und mit der katastermäßigen Fläche verglichen. Bei einer Fahrbahnbreite
von durchschnittlich 5 m steht auf beiden Seiten bis zur Katastergrenze ein
Grünstreifen von ca. 1 m zur Verfügung. Ausgehend von einem 2,50 m breiten
kombinierten einseitigen Rad-/Gehweg (mit Gegenverkehr) und einem
Sicherheitsstreifen von 0,5 m (insgesamt 3 m Ausbaubreite) wäre Grunderwerb von
ca. 800 qm erforderlich.
Die Strecke ist Bestandteil des touristischen Radwegenetzes.
Für einen einseitigen Rad-/Gehweg auf der nördlichen Seite spricht
die Lage des Straßenabschnitts innerhalb des rechtskräftigen Landschaftsplanes
III/6 Schwalmplatte. Der Bereich nördlich der Straße liegt im
Landschaftsschutzgebiet, ein Teilbereich südlich sogar im Naturschutzgebiet mit
der Darstellung FFH-Gebiet. Nach dem Grundsatz des möglichst geringen Eingriffs
in Natur und Landschaft scheidet die Anlegung eines Rad-/Gehweges (Versiegelung
von Flächen) im Naturschutzgebiet aus. Auch für die Inanspruchnahme des
Landschaftsschutzgebietes wäre eine Befreiung nach § 69 Landschaftsgesetz durch
den Landrat einzuholen. Eine Befreiung wird nach telefonischer Rücksprache mit
der Unteren Landschaftsbehörde in Aussicht gestellt, wenn letztlich der
Eingriff „erforderlich“ ist und nicht mildere Mittel (Nutzung
anderer Wegeverbindungen zum Radwegnetz, z. B. Wirtschaftsweg zwischen dem
Ortsanfang und der L 364) zur Verfügung stehen.
Zur Erforderlichkeit im Sinne eines akuten Handlungsbedarfs zur
Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer wird aus
polizeilicher Sicht festgestellt, dass es im Abschnitt der Straße kein
signifikantes Unfallgeschehen gibt, welches auf eine besondere Gefährdung der
schwächeren Verkehrsteilnehmer hinweist. Offensichtlich hingegen ist eine
Notwendigkeit zur Verbesserung der Querungssituation über die L 364, wobei
zunächst offen bleiben kann, ob eine Maßnahme im Kreuzungsbereich oder etwa in
Höhe des zuvor beschriebenen Wirtschaftsweges auszuführen wäre. Die
Verbesserung der Querungssituation läge in der Zuständigkeit des
Landesbetriebes (bauausführenden und kostentragende Behörde).
Die Planungs- und Baukosten für den insgesamt 3 m breiten Ausbaubereich
werden auf ca. 96.000,00 € kalkuliert. Die Kosten der
Fahrbahnentwässerung (Hochbordanlage als Trennung des Rad-/Gehweges von der
Fahrbahn verhindert das Versickern des Oberflächenwassers in das Bankett) sind
zurzeit noch nicht bekannt. Die Kosten des Grunderwerbes, sofern der Eigentümer
zum Verkauf bereit ist, belaufen sich auf ca. 6.400,00 € (400 m x 2 m x
8,00 €/qm).
Nach Auskunft der Bezirksregierung werden zurzeit neue Förderrichtlinien
erarbeitet (Entflechtungsgesetz). Es gibt derzeit eine Bagatellgrenze von
100.000,00 € (zuwendungsfähige Kosten), unter der keine Förderung
bewilligt wird.
Aus dem „Radwegeprogramm“ würden 70 %, aus den noch analog
angewandten Förderrichtlinien Stadtverkehr nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) würden 75 % gefördert. Antragsteller
ist der (aktuelle) Straßenbaulastträger. Ein Einplanungsantrag müsste vom
Antragsteller bis zum
Die Verwaltung schlägt vor, zunächst mit dem Landesbetrieb die
Möglichkeit zur Verbesserung der Querungssituation über die L 364 abzuklären
(Bereich Zufahrt Tüschenbroicher Mühle – Einmündung Straße In
Tüschenbroich – Wirtschaftsweg Dorfbeginn). Das Ergebnis beeinflusst ob
und ggf. wie ein Rad-/Gehweg angelegt und an das vorhandene Radwegenetz
angebunden werden kann.
Wenn die Stadt nach Eigentumsübergang der
Straßenfläche rechtswirksam Zuwendungen beantragen kann, sind die dann
aktuellen Förderrichtlinien im Hinblick auf die Fördersätze und die
Bagatellgrenze zu beachten (Eigenanteil).
Haushaltsmittel stehen im aktuellen Haushaltsjahr für die Umsetzung der
Maßnahme nicht zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung die Grundlagen zur Anlegung eines Rad-/Gehweges an
der Straße In Tüschenbroich und zur Verbesserung der Querungssituation über die
L 364 nach Eigentumsumschreibung der Straßenparzellen auf die Stadt zu
schaffen.
