Entscheidungsvorlage - VO/0719/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die  CDU-Fraktion hatte am  07. Januar 2008 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

 

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger im Bereich auf der Straße In Tüschenbroich von der Mühle bis zum Ortseingangsschild zu verbessern.

 

Begründung:

An die CDU-Fraktion werden zunehmend Beschwerden aus der Bevölkerung und insbesondere von Verkehrsteilnehmern aus dem Bereich Tüschenbroich herangetragen. Im Besonderen wird Klage darüber geführt, dass im beschriebenen Teilstück die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger nicht ausreichend gewährleistet ist.

Immer wieder kommt es zu gefährlichen Verkehrssituationen mit Beinaheunfällen. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung die Anlegung eines Fuß-/Radweges für diesen Teilbereich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen.“

 

Die Angelegenheit wurde vom Rat an den Fachausschuss verwiesen.

 

Das betreffende Teilstück der Straße In Tüschenbroich vom Einmündungsbereich in die L 364, Gerderhahner Straße, bis zum Ortseingang ist ca. 400 m lang und steht zurzeit noch im Eigentum des Landes NRW. Die Verwaltung hat die Umschreibung der ehemaligen Ortsdurchfahrt beantragt. Nach Angaben des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein bestehen gegen eine Umschreibung grundsätzlich keine Bedenken, allerdings sind noch Vermessungsarbeiten  im Kreuzungsbereich L 364 erforderlich. Ein Termin für die Umschreibung ist nicht absehbar.

Bis zur endgültigen Umschreibung auf die Stadt als neue Eigentümerin ist der Landesbetrieb für das Land NRW Träger der Straßenbaulast. Die Stadt ist derzeit nicht für eventuelle Zuwendungen vom Bund oder Land antragsberechtigt.

 

Zur Bestandsaufnahme wurde vor dem Hintergrund eines zukünftigen Ausbaus  die asphaltierte Fläche vermessen und mit der katastermäßigen Fläche verglichen. Bei einer Fahrbahnbreite von durchschnittlich 5 m steht auf beiden Seiten bis zur Katastergrenze ein Grünstreifen von ca. 1 m zur Verfügung. Ausgehend von einem 2,50 m breiten kombinierten einseitigen Rad-/Gehweg (mit Gegenverkehr) und einem Sicherheitsstreifen von 0,5 m (insgesamt 3 m Ausbaubreite) wäre Grunderwerb von ca. 800 qm erforderlich.

Die Strecke ist Bestandteil des touristischen Radwegenetzes.

 

Für einen einseitigen Rad-/Gehweg auf der nördlichen Seite spricht die Lage des Straßenabschnitts innerhalb des rechtskräftigen Landschaftsplanes III/6 Schwalmplatte. Der Bereich nördlich der Straße liegt im Landschaftsschutzgebiet, ein Teilbereich südlich sogar im Naturschutzgebiet mit der Darstellung FFH-Gebiet. Nach dem Grundsatz des möglichst geringen Eingriffs in Natur und Landschaft scheidet die Anlegung eines Rad-/Gehweges (Versiegelung von Flächen) im Naturschutzgebiet aus. Auch für die Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes wäre eine Befreiung nach § 69 Landschaftsgesetz durch den Landrat einzuholen. Eine Befreiung wird nach telefonischer Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde in Aussicht gestellt, wenn letztlich der Eingriff „erforderlich“ ist und nicht mildere Mittel (Nutzung anderer Wegeverbindungen zum Radwegnetz, z. B. Wirtschaftsweg zwischen dem Ortsanfang und der L 364) zur Verfügung stehen.

 

Zur Erforderlichkeit im Sinne eines akuten Handlungsbedarfs zur Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer wird aus polizeilicher Sicht festgestellt, dass es im Abschnitt der Straße kein signifikantes Unfallgeschehen gibt, welches auf eine besondere Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer hinweist. Offensichtlich hingegen ist eine Notwendigkeit zur Verbesserung der Querungssituation über die L 364, wobei zunächst offen bleiben kann, ob eine Maßnahme im Kreuzungsbereich oder etwa in Höhe des zuvor beschriebenen Wirtschaftsweges auszuführen wäre. Die Verbesserung der Querungssituation läge in der Zuständigkeit des Landesbetriebes (bauausführenden und kostentragende Behörde).

 

Die Planungs- und Baukosten für den insgesamt 3 m breiten Ausbaubereich werden auf ca. 96.000,00 € kalkuliert. Die Kosten der Fahrbahnentwässerung (Hochbordanlage als Trennung des Rad-/Gehweges von der Fahrbahn verhindert das Versickern des Oberflächenwassers in das Bankett) sind zurzeit noch nicht bekannt. Die Kosten des Grunderwerbes, sofern der Eigentümer zum Verkauf bereit ist, belaufen sich auf ca. 6.400,00 € (400 m x 2 m x 8,00 €/qm).

 

Nach Auskunft der Bezirksregierung werden zurzeit neue Förderrichtlinien erarbeitet (Entflechtungsgesetz). Es gibt derzeit eine Bagatellgrenze von 100.000,00 € (zuwendungsfähige Kosten), unter der keine Förderung bewilligt wird.

 

Aus dem „Radwegeprogramm“ würden 70 %, aus den noch analog angewandten Förderrichtlinien Stadtverkehr nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) würden 75 % gefördert. Antragsteller ist der (aktuelle) Straßenbaulastträger. Ein Einplanungsantrag müsste vom Antragsteller bis zum 01.06.2008 (für Maßnahmen ab 2009) gestellt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst mit dem Landesbetrieb die Möglichkeit zur Verbesserung der Querungssituation über die L 364 abzuklären (Bereich Zufahrt Tüschenbroicher Mühle – Einmündung Straße In Tüschenbroich – Wirtschaftsweg Dorfbeginn). Das Ergebnis beeinflusst ob und ggf. wie ein Rad-/Gehweg angelegt und an das vorhandene Radwegenetz angebunden werden kann.

 

Wenn die Stadt nach Eigentumsübergang der  Straßenfläche rechtswirksam Zuwendungen beantragen kann, sind die dann aktuellen Förderrichtlinien im Hinblick auf die Fördersätze und die Bagatellgrenze zu beachten (Eigenanteil).

 

Haushaltsmittel stehen im aktuellen Haushaltsjahr für die Umsetzung der Maßnahme nicht zur Verfügung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Grundlagen zur Anlegung eines Rad-/Gehweges an der Straße In Tüschenbroich und zur Verbesserung der Querungssituation über die L 364 nach Eigentumsumschreibung der Straßenparzellen auf die Stadt zu schaffen.

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