Entscheidungsvorlage - VO/0194/21
Grunddaten
- Betreff:
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Öffnung der Turn-/Sporthallen in den Sommerferien 2021 hier: Antrag der CDU-Fraktion nach § 2 der Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat am 14.06.2021 gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beiliegenden Antrag gestellt.
Nach der Zuständigkeitsordnung ist der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport für eine Beratung dieses Punktes zuständig. Im Einverständnis mit der Ausschussvorsitzenden, Frau Dr. Broy, soll aber wegen des zeitlichen Rahmens eine Beschlussfassung im Rat erfolgen. Hierfür muss der Rat die Angelegenheit zur Entscheidung an sich ziehen.
Grundsätzlich sind die Turn- und Sporthallen in der Stadt Wegberg während der Ferienzeiten für den Vereinssport geschlossen. Diese Regelung soll Kosten sparen und hat zusätzlich noch folgende Gründe:
- Erforderliche Instandhaltungsarbeiten und Grundreinigungen erfolgen überwiegend in den Sommerferien, da der Schulbetrieb dann nicht beeinträchtigt wird.
- Aus Einspargründen erfolgt keine regelmäßige Reinigung in den Ferienzeiten.
- Die Hausmeister/Hallenwarte bauen in dieser Zeit Urlaubs- und Überstundenzeiten ab.
- Die Warmwasserversorgung wird eingestellt.
- Die im Regelbetrieb erforderlichen Hygienespülungen werden nicht durchgeführt.
In den vergangenen Jahren sind regelmäßig Anträge von Vereinen in der Stadt Wegberg auf Nutzung städtischer Turn-/Sporthallen in den Sommerferien, oftmals auch in den Oster- und Herbstferien, eingegangen. In den überwiegenden Fällen wurden diese Nutzungsanfragen positiv beschieden und den Vereinen eine eigenverantwortliche Nutzung in den Ferienzeiten ermöglicht.
Nach den bestehenden Regelungen ist eine Nutzung der Turn-/Sporthallen bereits jetzt in den Ferien wie folgt möglich:
- am ersten und letzten Ferienwochenende (hier bei rechtzeitiger Beantragung),
- in der 5. und 6. Sommerferienwoche kann die Zwei- oder Dreifach-Sporthalle bei rechtzeitiger vorheriger Beantragung genutzt werden (ab Sommer 2015 gültige Regelung) und
- in den Oster- und Herbstferien (nur in besonders begründeten Ausnahmefällen durch Einzelfallentscheidung auf Antrag).
In den Sommerferien 2020 wurden den Vereinen, die den Wunsch bekundeten, ihre Sportangebote in den Ferien und in den Hallen durchzuführen, die städtischen Sport- und Turnhallen wunschgemäß zur Nutzung zur Verfügung gestellt, als kleiner Ausgleich für viele coronabedingt ausgefallene Trainingsstunden. Auch für die Sommerferien 2021 besteht seitens der Verwaltung ebenfalls die Bereitschaft, den Vereinen eine Hallennutzung zu ermöglichen. Aus diesem Grunde wurde auch bereits entschieden, die normalerweise in den Sommerferien stattfindenden Grundreinigungen der Turn- und Sporthallen zu verschieben und nicht während der Sommerferien durchzuführen.
Gemäß Mitteilung des zuständigen Fachbereichs werden in den städtischen Sport- und Turnhallen – mit Ausnahme der Turnhalle Beeck – keine Bauarbeiten während der Sommerferien durchgeführt. Es ist somit möglich, dass die Vereine die Hallen in den Ferien nutzen können – mit Ausnahme der Turnhalle Beeck (derzeit umfangreiche Sanierungsarbeiten im Sanitärbereich der Turnhalle).
Die weitere Vorgehensweise der Verwaltung sieht vor, in einer Bedarfsabfrage bei den Vereinen abzufragen, inwieweit eine Nutzung der Hallen für ihr Sportangebot gewünscht wird. Diese Abfrage läuft bereits. Je nach Ergebnis, sollen die Angebote auf möglichst wenige Hallen konzentriert werden. Hierfür erfolgt eine Regelung mit den Vereinen.
Die Genehmigung zur Nutzung bestimmter Hallen wird bei Eingang der Rückmeldungen (einige Vereine haben bereits vorliegend ihren Bedarf angemeldet) kurzfristig erteilt. Im Gegensatz zur bisherigen Regelungen sollen die Hallen dann auch gereinigt werden. Die zuständigen Hausmeister/Hallenwarte werden die entsprechenden Hygienespülungen vornehmen.
Die von den Vereinen für die Hallennutzungen zu zahlenden pauschalen Energiekostenanteile sollen hinsichtlich der zusätzlichen Nutzungsstunden in den Sommerferien 2021 nicht angepasst werden.
Diese nun beabsichtigte Verfahrensweise ist ausschließlich für die Sommerferien 2021 vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, eine generelle Regelung für alle Ferienzeiten zu finden und im zuständigen Fachausschuss (BISKDS) vorzustellen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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91,5 kB
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