Entscheidungsvorlage - VO/0196/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion DIE LINKE hat am 14.05.2021 den nachstehenden Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

 

 

„Aktualisierung/Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wenngleich die Coronapandemie derzeit den medialen Diskurs dominiert, sollte der Klimaschutz nicht in Vergessenheit geraten. Die Zeit drängt nach wie vor. Es ist unvermeidlich, jetzt Maßnahmen zu ergreifen!

Bereits seit 2011 wird vom Großteil der Politik in Wegberg mehr Engagement beim Klimaschutz gefordert, was 2014 zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes führte. Dessen Umsetzung wurde im Rat am 23.09.2014 beschlossen.

Leider müssen wir heute konstatieren, dass seither nicht genügend passiert ist. Für effektiven Klimaschutz und zur Erlangung von staatlichen Fördermitteln ist es zwingend erforderlich, das Klimaschutzkonzept zu aktualisieren. Diese Auffassung teilte auch die Ratsmehrheit, die auf Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und Aktiv für Wegberg in der Sitzung vom 17.12.2019 beschloss:

„Das bereits vorhandene Klimaschutzkonzept soll fortlaufend angepasst bzw. weiterentwickelt werden. Dem zuständigen Fachausschuss bzw. dem Rat wird 2x jährlich über durch­geführte und geplante Maßnahmen berichtet."

De facto ist die vom Rat beschlossene Anpassung respektive Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes seitens der Verwaltung jedoch nicht in Angriff genommen worden. Auf diesen Missstand machten die Fraktionen DIE LINKE und Aktiv für Wegberg mittels zweier Anfragen aufmerksam, die am 15.12.2020 im Haupt- und Finanzausschuss beantwortet und beraten wurden.

Die Verwaltung erläuterte hinsichtlich ihres Agierens, dass bisher noch nicht verwirklichte kostenträchtige Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept bzw. neue Maßnahmen als freiwillige Projekte der Stadt im Haushalt zu berücksichtigen sind. Bisher seien Entscheidungen zu klimaschutzrelevanten Themen lediglich aus Einsparungsgründen getroffen worden; kostenintensive Maßnahmen allein aus Gründen des Klima­schutzes wurden ohne Berücksichtigung im Haushalt nicht aufgegriffen.

Gleichzeitig akzentuiert die Verwaltung, dass eine Aufnahme neuer und kostenintensiver Maßnahmen dann durchaus sinnvoll erscheint, wenn eine Finanzierung im Haushalt erfolgt. Im Haushalt 2021 sind nun 352.000 Euro für den Klimaschutz bereitgestellt. Wie exakt dieses Geld eingesetzt wird, dahingehend ist politisch bisher noch keine Vereinbarung getroffen worden.

Als Fraktion DIE LINKE möchten wir anregen, die nunmehr im Haushalt eingestellten Mittel für die Aktualisierung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes zu nutzen. So könnte der Beschluss von 2019 — wenn auch verzögert, dafür aber (wie von der Verwaltung gefordert) mit Berücksichtigung von Mitteln im Haushaltsplan — umgesetzt werden. Im Rahmen dieses Prozesses soll außerdem eine Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen durch den externen Dienstleister erfolgen.

Angesichts der Vielfalt an Förderprogrammen ist davon auszugehen, dass aus diesem aktualisierten Klimaschutzkonzept auf   absehbare Zeit eine 100%-ige Förderung für die Einrichtung der Stelle eines Klimaschutzbeauftragten entstehen wird.

Die Verwaltung selbst erläutert in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17.11.2020: „Im derzeitigen System der dezentralen Steuerung der Klimaziele ist die stundenweise Aufgaben­übertragung an einen Mitarbeiter der Verwaltung nicht optimal im Vergleich zur Schaffung einer neuen, zusätzlichen Stabstelle für einen ausgebildeten Klimaschutzbeauftragten, der direkt auf die einzelnen Fachbereiche einwirken kann". Der Nachhaltigkeitsmanager, der bald installiert werden soll, ist bedauerlicherweise nicht dazu befugt, auf Klimaschutzmaßnahmen Einfluss zu nehmen.

Konkret stellt die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Wegberg daher folgenden Antrag gemäß § 2der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg:

 

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes von 2014 unverzüglich vorzunehmen und hierfür die im Haushaltsplan 2021 bereitgestellten Mittel für Klimaschutz zu nutzen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Rat über Klimaschutzförderungen, die die Schaffung der Stabstelle eines Klimaschutzbeauftragten erlauben, zu unterrichten und diese in Anspruch zu nehmen.“

Für das Produkt 14 01 01 – Lokale Agenda innerhalb des Produktbereiches 14 – Umweltschutz wurden im Haushalt 2021 eingeplant:

 

SK 41 31 00

100.000 €

Zweckgebundene Pauschalförderung:

„Klimaschutzinvestitionspauschale“

SK 52 79 52

SK 52 81 90

SK 52 91 00

 

 

ges.199.710 €

 

Ansätze für Klimaschutzprojekte mit dem Klimatisch Wegberg (konsumtiv)

 

SK 54 31 00

  35.790 €

Geschäftsaufwendungen im Rahmen der Klimaschutz-projekte sowie für Infoveranstaltungen an Schulen und Kindergärten (konsumtiv)

 

SK 14 01 01

/100

117.000 €

Maßnahmen Klimaschutz (investiv) aus HFA 23.02.2021

 

Für die Fortschreibung des vorhandenen Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2013 stehen aus der angekündigten zweckgebundenen Pauschalförderung „Klimaschutzinvestitionspauschale“ keine Mittel zur Verfügung.

 

Das Konzept 2013 wurde von einem Ingenieurbüro mit erheblichem personellen Aufwand in der Verwaltung zur Datenbereitstellung erarbeitet. Ohne interne Verwaltungskosten wurden  mit dem Fördergeber insgesamt 57.882 € bei einer Förderung von 37.623 € abgerechnet.

 

Bislang wurden dem Rat bzw. der Verwaltung noch keine konkreten Vorschläge von Seiten des beratenden Klimatisches zur Verwendung der Mittel benannt.

 

Nach dem aktuellen Personalstand und der Personalauslastung für die erforderliche Zuarbeit für ein zu beauftragendes Ingenieurbüro (Teamsitzungen, Workshops, Beteiligung Dritter [Vereine, offene Veranstaltungen wie Thementage mit Auswertung der Feedbacks für Anregungen der Bürgerschaft zu Mobilität, Bürgersolaranlagen, Grünpatenschaften usw.] Datengrundlagen für alle öffentl. Einrichtungen zu Energiefragen wie Verbrauche und Sanierungsstand usw.) ist eine effektive Unterstützung nicht realistisch.

 

Die Bündelung und Aufarbeitung der Daten für ein neues und speziell auf die Bedürfnisse Wegbergs abgestimmtes Klimaschutzkonzept wäre zugeschnitten auf die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten, der als Fachkraft selbst und damit kostensenkend ein Klimaschutzkonzept erstellen könnte. Der Rat hat in der Sitzung am 02.03.2021 beschlossen, sich am Programm zur Etablierung eines Nachhaltigkeitsmanagers zu bewerben, um nicht noch weitere Personalkosten entstehen zulassen. Dieses Verfahren hatte die Verwaltung vorgeschlagen, um neben dem Thema des Klimaschutzes der Nachhaltigkeit ein größeres Gewicht zu verleiten.

Aus der Erfahrung mit Konzepten anderer Städte, die mit ortsfremden Büros gearbeitet haben, kann geschlossen werden, dass fremderstellte Konzepte sich – bis auf den Namen der betreffenden Stadt – sehr ähnlich sind und eine eigene Fachkraft im Hause sich wesentlich intensiver für “ihr“ Konzept und die spätere Realisierung der daraus erwachsenen Maßnahmen einsetzen wird.

 

Aus diesen Gründen lehnt die Verwaltung die umgehende Vergabe der Arbeiten zur Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes an ein Ingenieurbüro ab. Dem bestehenden Konzept können durchaus noch nicht realisierte Maßnahmen entnommen werden. Ferner favourisiere die Verwaltung einen konzeptionellen Weg in Richtung Nachhaltigkeit

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Arbeiten zur Aktualisierung/Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes 2013 aktuell nicht an externe Ingenieurbüros zu vergeben.

 

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Anlagen

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