Entscheidungsvorlage - VO/0195/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Werbegemeinschaft Wegberg e. V. beantragte am 11.06.2021 gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) für das Jahr 2021 einen verkaufsoffenen Sonntag am 29.08.2021.

Der verkaufsoffene Sonntag soll mit folgender Veranstaltung stattfinden:

Angebot einer Streetfoodgastronomie auf dem Rathausplatz und einem Krammarkt in der Fußgängerzone.  Die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen an die Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, die Kirchen, die Industrie- und Handelskammer sowie an die Handwerkskammer wurden am 15.06.2021 verschickt.  Die ausstehenden Stellungnahmen werden in der Ratssitzung mündlich vorgetragen.

Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens acht Sonn- oder Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Nach Satz 2 Nummer 1 liegt ein öffentliches Interesse insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei muss es sich nicht um gewerberechtlich festgesetzte Veranstaltungen handeln. Bei dem verkaufsoffenen Sonntag 29.08.2021 ist die Veranstaltung, “Streetfood – Festival“ geplant, die das öffentliche Interesse rechtfertigt.                 

Das Gastronomieangebot besteht aus 18-20 Imbissständen/-wagen und aus einem Getränkestand, sowie aus einer Bühne für weitere Aktivitäten. Insgesamt wird die Fläche den gesamten Rathausplatz einnehmen. Der Krammarkt will mit kleinen Ständen die Hauptstraße beleben. Die Verkaufsöffnung wird wie im Jahr 2019 auf die 25 Verkaufsstellen in der Wegberger Fußgängerzone, Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz beschränkt sein. Hier ist die räumliche Nähe zwischen Veranstaltungsort und Geschäften nachweisbar gegeben. Die Quadratmeterfläche der geöffneten Geschäfte ist zudem kleiner als die gesamte Veranstaltungsfläche der Veranstaltung. Die Geschäfte sind in der Woche nur mäßig besucht. All diese Aktivitäten zusammen, lassen eine Besucherresonanz von 1500 bis zu 2000 Besuchern täglich erwarten. Dies lässt die eindeutige Prognose zu, dass das bevorstehende Programm mehr Besucher anzieht, als es die offenen Verkaufsstellen ohne eine Anlassveranstaltung tun würden. Die Veranstaltung findet immer nur unter den an diesem Tag geltenden Coronavorschriften statt.

Das Öffentliches Interesse ist gegeben, da die Veranstaltung die Attraktivität der Stadt Wegberg steigert und den Zusammenhalt der Bürgerschaft fördert.

Die Veranstaltung im Gastronomiebereich sowie die Festsetzung von kleineren Märkten ist durch die Coronaschutzverordnung derzeit wieder erlaubt. Im Hinblick auf die Veranstaltung ist anzumerken, dass diese nur unter den an diesem Tag geltenden Coronavorschriften stattfinden wird.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Erlass der folgenden Ordnungsbehördlichen Verordnung:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen

 

Aufgrund des § 6 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und der §§ 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW S. 528) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. S. 456a), in Kraft getreten am 1. Juli 2020, wird von der Stadt Wegberg als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom ………folgende Verordnung erlassen:

 

§ 1

 

Verkaufsstellen, in den nachfolgend aufgeführten Straßen, dürfen am Sonntag, dem 29.08.2021 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

Wegberger Fußgängerzone, 41844 Wegberg auf der Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz.

 

§ 2

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.

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Anlagen

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