Entscheidungsvorlage - VO/0198/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung eines Minibaggers für den Baubetriebshof, hier: Vorstellung der Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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29.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Baubetriebshof führt bekanntermaßen eine Vielzahl landschaftsgärtnerischer Arbeiten aus, sowie Arbeiten die dem Erhalt und Ausbau des städtischen Straßen- und Wegenetzes dienen.
Bei einer Vielzahl dieser Arbeiten wird ständig ein (Mini-) Bagger benötigt, um entsprechend Aushub- oder Kranarbeiten auszuführen, sowie Materialien und Baustoffe profil- und höhengerecht einbauen zu können.
Im Fuhrpark befindet sich (neben dem Friedhofsbagger, der jedoch mit den Arbeiten auf Friedhöfen bei Grabaushüben und der Abräumung von Grabstätten, deren Ruhefrist und/ oder Nutzungsrecht abgelaufen ist nahezu ausgelastet ist) ein Mobilbagger mit einem Einsatzgewicht von rund 10 Tonnen. Jener Mobilbagger wurde in 09/1998 als Gebrauchtmaschine (Baujahr: 1992) beschafft. Die Maschine zeigt zunehmend altersbedingte Ausfallerscheinungen und wird daher kaum noch eingesetzt. Das Gerät ist zwischenzeitlich sehr reparaturanfällig. Fällt der Bagger auf einer Baustelle aus, kann häufig die ganze Kolonne nicht weiterarbeiten, ehe Ersatz bereitsteht. Zudem gibt es mindestens 1 bekannte Ölleckage an dem Bagger, die nicht mehr in Gänze behoben werden kann. Diese betrifft einen der beiden Hauptzylinder; Eine Abdichtung ist nicht mehr möglich (Riefen in der Kolbenstange, ein Austausch –Zylinder ist aufgrund des Maschinenalters nicht mehr zu bekommen.
Zudem ist die Maschine für die Anforderungen vielfach zu groß und zu schwer. Bei Arbeiten auf Spielplätzen oder Rasenflächen im Allgemeinen erzeugt der Einsatz dieses schweren, bereiften Baggers häufig große Flurschäden, deren Beseitigung vermeidbaren Aufwand erzeugt.
Bislang arbeitet die Verwaltung stets mit Mietbaggern. Diese Variante bietet zwar den Vorteil, dass kein finanzielles Risiko technisch bedingter Ausfälle besteht. Die Kosten zur nahezu dauerhaften Anmietung sind jedoch gegenüber der Eigenmechanisierung als sehr hoch einzustufen. Für die Jahre 2017 und 2018 wurden zu einem früheren Zeitpunkt die Mietkosten für Bagger addiert. Hierbei stellte sich heraus, dass im Jahr 2017 insgesamt 17.779,79€ und 2018 insgesamt 17.479,38€ für die Anmietung von Bagger aufgewendet worden sind. Bei 10-jähriger Nutzungsdauer (siehe unten) und einem Invest von 95.000€ ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 9.500€. Selbst bei Berücksichtigung eines geringen Reparaturkostenfaktors zeigt sich, dass die Beschaffung eines Baggers deutlich günstiger als eine fortwährende Anmietung ist.
Es wird beabsichtigt, einen multifunktionalen Bagger der 5to Klasse zu beschaffen, der bei überaus kompakten Abmessungen die Hubkraft des bestehenden Gerätes erreicht und gewissermaßen auch zum planieren größerer Flächen oder längerer Abschnitte genutzt werden kann. Nach Erhalt des neuen Baggers soll das Altgerät abgestoßen werden, ein erstes Angebot hierfür stellt einen Erlös von ca. 7.500€ in Aussicht.
Im Zusammenhang mit der Beschaffung des neuen Baggers steht die Beschaffung eines neuen Anhängers für die LKW beim Baubetriebshof. Bislang setzt der Baubetriebshof einen „großen“ Tieflader mit einer Nutzlast von rund 8 Tonnen ein. Diese Nutzlast würde zwar ermöglichen, auch den neuen Bagger zu transportieren. Leider jedoch ist der Laderaum für Bagger der 5to – Größe zu schmal. Leichtere Bagger wären zwar schmaler, verfügen jedoch nicht über eine ausreichende Ladehöhe um LKW vernünftig beladen zu können.
Der bestehende Tieflader soll gegen einen Kipp – Anhänger mit einer Nutzlast von ca. 10to ausgetauscht werden, welcher per einschiebbaren Auffahrrampen gleichsam als Tieflader genutzt werden kann. Zwar hätte der Baubetriebshof ohne den ebenfalls zu beschaffenden Anhänger keine eigene Transportmöglichkeit für den zur Beschaffung vorgesehenen Bagger und wäre somit stets auf die Transportdienste Dritter angewiesen. Trotzdem ist es mit Nichten so, dass der neue Anhänger nur wegen dem zu beschaffenden Bagger benötigt wird. Vielmehr soll hiermit die Transportkapazität des Baubetriebshofes gesteigert bzw. erhalten werden.
Die Beschaffung des Anhängers ist losgelöst von jener des Baggers zu betrachten, da der Anhänger auch ohne Zusammenhang mit einem Baggereinsatz eingesetzt werden kann und wird, beispielsweise im Rahmen der Grünpflege zur Abfuhr von Laub und Schnittgut oder aber auch für Transporte von Stückgut.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für den Haushaltsplan 2021 wurde bei der Investitionsmaßnahme 011800 – B 071 ein Mittelbedarf von 95.000€ für die Beschaffung eines Baggers angemeldet. Die Marktsondierung ergab, dass die zur Verfügung stehenden Mittel definitiv ausreichen. Es kann eine Nutzungsdauer von 10 Jahren angesetzt werden. Die Praxis im gegenständlichen Marktsegment zeigt jedoch, dass die Maschinen auch darüber hinaus noch zuverlässig eingesetzt werden können.
Ein Verzicht auf diese Beschaffung wäre mehr als unwirtschaftlich und sollte nicht länger hinausgezögert werden.
Für den Kipp-/ Tiefladeranhänger stehen im Haushaltsplan bei 011800 – B 072 25.000€ bereit. Auch hier zeigte die Marktsondierung bei Neufahrzeugen, dass der Ansatz ausreichend ist. Je nach Verfügbarkeit in Frage kommender und einwandfreier Modelle wäre hier grundsätzlich auch eine Gebrauchtbeschaffung denkbar. Die Nutzungsdauer wird auch hier auf mindestens 10 Jahre taxiert.
Alternativen:
keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften stimmt der Beschaffung zu und beauftragt die Verwaltung, die Beschaffung eines entsprechenden Baggers vorzunehmen.
Ferner nimmt der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften die Absicht der Verwaltung einen ausreichend dimensionierten Kipp-/ Tiefladeranhänger zu beschaffen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auch hier, die Beschaffung vorzunehmen.
