Mitteilungsvorlage - VO/0200/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beim Baubetriebshof werden zur Erbringung des Winterdienstes auf Geh- und Radwegen (sowie bedingt auch auf Fahrbahnen und Parkplätzen) derzeit zwei Geräteträger mit an- bzw. aufgebauten Ausstattungen zur Schnee- und Eisbeseitigung eingesetzt. Ein Geräteträger wurde in 2018 ausgetauscht, sodass an dieser Stelle seit 05/2018 ein Multihog CX 75 eingesetzt wird. Seit Mitte 2020 wird ein zweiter Multihog CX 75 eingesetzt. Ebenfalls in 2020 wurde bereits eine neue Winterdienstausstattung für einen der beiden Multihogs beschafft und konnte In der abgelaufenen Winterdienstkampagne eingesetzt werden. Auf dem zweiten Multihog wurde eine alte Winterdienstausstattung eingesetzt, deren Weiterbetrieb jedoch inzwischen definitiv nicht mehr wirtschaftlich zu realisieren ist. Noch in der abgelaufenen Winterdienstkampagne 2018/2019 wurde der Winterdienst auf diesem Teil der Streustrecke einem der neuen Geräteträger und der aufgebauten, alten Winterdienstausstattung erbracht.  Hierzu waren bereits einige Personalstunden der eigenen Werkstatt erforderlich, um die Gerätekombination in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Während der Winterdienstkampagne zeigte sich, dass immer wieder personeller Aufwand betrieben werden musste, um die Kombination einsatzbereit zu erhalten. Der bislang eingesetzte Streuaufbau lässt aufgrund seines Alters einen Ausfall befürchten. Vor Allem bei der Erbringung des Winterdienstes ist ein Maschinenausfall unter allen Umständen auszuschließen, da die zu streuenden Strecken und Abschnitte ansonsten nicht fristgerecht bearbeitet werden können. Der Winter 2020/2021 zeigte im Vergleich zu den Vorjahren, dass die Vorhaltung in schlagkräftige Winterdiensttechnik nach wie vor absolut erforderlich ist.

Zur Beseitigung von Schnee soll im Rahmen der Maßnahme ein weiterer Kehrbesen beschafft werden, da die Schneebeseitigung per Kehrbesen deutlich effizienter und materialschonender zu realisieren ist. Hintergrund ist, dass die Borsten des Kehrbesens allen erdenklichen Hindernissen (hochstehende Schachtdeckel, Gehwegunebenheiten, Baumwurzeln etc.) ausweichen können, wohingegen die Schürfleiste des Räumschildes aufgrund der Gefahr des Hängenbleibens an vorgenannten Hindernissen eine erhebliche niedrigere Arbeitsgeschwindigkeit (> Effizienz) erfordert. Außerdem lässt sich der Schnee per Schild nicht so gut entfernen wie per Kehrbesen, wodurch ein höherer Salzbedarf entsteht. Dies erzeugt in der Salzbeschaffung Kosten und schadet der Umwelt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt nun, einen neuen Streuaufsatz sowie einen neuen Kehrbesen zu beschaffen, um auch den zweiten Multihog hiermit im Rahmen des Winterdienstes ausstatten zu können. Eine Mehrfachnutzung des Streuaufsatzes auch im Sommerdienst ist nicht möglich. Der Kehrbesen wäre im Sommer theoretisch mit Stahlbürsten zu bestücken, um auf diese Art die Wildkrautbeseitigung auf Belagsflächen durchzuführen. Hierzu wird allerdings auch schon einer der bereits vorhandene Kehrbesen sowie weitere Maschinen genutzt, sodass davon auszugehen ist, dass auch diese neu zu beschaffende Ausstattung tatsächlich ausschließlich zur Erbringung des Winterdienstes eingesetzt werden wird.

 

Die Verwaltung strebt im Rahmen der Ausschreibung an, eine Ausstattung beschaffen zu können, bei der zumindest der Streuaufbau identisch zum zuletzt neu beschafften Winterdienstaufbau ist. Hierdurch wären die entsprechenden Trägerfahrzeuge und Geräte zueinander kompatibel, um bei Maschinenausfällen möglichst variabel zu bleiben. Zudem wäre die Ersatz- und Verschleißteilbevorratung deutlich einfacher.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für den Haushaltsplan 2021 wurde bei der Investitionsmaßnahme 011800 – B 105 ein Mittelbedarf von 35.000€ für diese Beschaffung angemeldet. Gemäß durchgeführter Marktsondierungen und mit Blick auf das Submissionsergebnis bei der letzten Beschaffung ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend sein dürften. Gemäß Ziffer 4.125 der örtlichen Abschreibungstabelle, ist von einer Nutzungsdauer von 9 Jahren auszugehen. Da die Geräte jedoch nicht ganzjährig genutzt werden, ist in der Praxis von einer deutlich längeren Nutzungsdauer auszugehen.

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Beschaffung einer entsprechenden Gerätekombination vorzunehmen.

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