Entscheidungsvorlage - VO/0201/21
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan I-50, Wegberg - Venloer Straße: Änderung Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Bieker, Daniel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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29.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem der Bundestag am 07.05.2021 das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen hat, wurde dem Gesetzentwurf auch durch den Bundesrat in der Sitzung am 28.05.2021 zugestimmt.
Das Gesetz soll zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und tritt dann am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein Artikelgesetz, mit dem das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Planzeichenverordnung (PlanZV) geändert worden sind. Es verfolgt das Ziel, eine schnellere Aktivierung von Bauland zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die bestehenden gemeindlichen Handlungsinstrumente zur Baulandmobilisierung erweitert und planungsrechtliche Erleichterungen für Wohnbauentwicklungen eingeführt.
Unter anderem wurde der zum 31.12.2019 ausgelaufene § 13b BauGB befristet bis zum 31.12.2022 wiedereingeführt. Die Bestimmung ermöglicht die Anwendung des § 13a BauGB auch auf Außenbereichsflächen die an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Diese Bebauungspläne können dann im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Hierbei kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von der Umweltprüfung abgesehen werden. Dies führt in der Summe zu einer schnelleren Verfahrensabwicklung.
Die Voraussetzung zur Anwendung des neuen § 13b BauGB sind bei dem geplanten Neubaugebiet „I-50, Wegberg – Venloer Straße“ gegeben.
Die Verwaltung schlägt zur schnelleren Entwicklung dieses Baugebietes die Einleitung / Änderung des Verfahrens vor. Hierfür sind zunächst die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss ist aufzuheben und durch eine Neufassung zu ersetzen.
Die oben genannte Verkündung des Gesetztes ist bis zum heutigen Tag jedoch noch nicht erfolgt. Sollte dies bis zu den Sitzungen des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften und des Rates der Stadt Wegberg am 29.06.2021 erfolgen, wird kurzfristig eine Ergänzungs- / Tischvorlage mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen zur Verfahrensänderung nachgereicht.
