Mitteilungsvorlage - VO/0204/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stand zu den allgemeinen Förderprogrammen wird nachfolgend beschrieben:

  1. Kommunalinvestitionsfördergesetz – Kapitel 1 (KInvFöG I)

Die Ausschüttung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz I (Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern) an die Städte und Gemeinden erfolgte nach den Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Der aufzubringende Eigenanteil für die geförderten Maßnahmen beträgt 10 %. Der Stadt Wegberg wurden 932.485,90 € zugewiesen.

Folgende Mittel wurden bereits abgerufen:

Erneuerung der Heizung Erich Kästner Grundschule

(030106 413001) im Jahr 2017 215.130,50 €

Photovoltaikanlage Grenzlandringbad (011304H906) im Jahr 2016 47.134,00 €

LED Straßenleuchten (120203S002) im Jahr 2019 58.221,40 €

= 320.485,90 €

Ursprünglich war die restliche Summe aus diesem Förderprogramm für die Sanierung der Wärmeversorgungs- und lüftungstechnischen Anlagen des Baubetriebshofes vorgesehen. Hierbei kommt es jedoch zu Planungsverschiebungen, die Sanierung war schon im Plan 2017 eingestellt, ist jedoch immer noch nicht in der Ausführung.

Obwohl die Frist für den Verwendungsnachweis verlängert wurde, ist eine Fertigstellung innerhalb der vorgegebenen Frist unwahrscheinlich, sodass die Mittel von 612.000 € im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 zentral eingeplant wurden.

Eine weitere Fristverlängerung ist derzeit nach Angaben der Bezirksregierung nicht ersichtlich. Demnach ist es zwingend erforderlich, dass die Maßnahmen bis zum 31.12.2021 abgenommen und voraussichtlich bis zum 30.06.2022 fertig schlussgerechnet sein.

Aufgrund des sich verknappenden Zeitfensters hat sich die Verwaltung intensiv mit alternativen Förderprojekten auseinandergesetzt. Der Großteil der langen Investitionsliste war aus folgenden Gründen von der Förderung  ausgeschlossen:

-          Projekt schon begonnen

-          Projekt wird vom Förderzweck nicht abgedeckt

-          Doppelförderung, sodass auf andere Fördergelder verzichtet werden müsste

-          Fertigstellungstermin könnte nicht erreicht werden

 

Die verbleibende Mittel von 612.000 € zzgl. des Eigenanteils konnten letztlich nur wie folgt verplant werden:

Fenster- und Außentüranlagen Baubetriebshof                         28.500 €

Energetische Sanierung Flachdach GS Wegberg   218.000 €
Fenster- und Außentüranlagen Realschule      54.000 €
Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung Umrüstung auf LED
          379.500 €
Die Haushaltsmittel für die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung werden 2021 voraussichtlich um ca. 120.000 € überschritten. Im Grunde werden hierdurch investive Auszahlungen der Folgejahre (es sind jedes Jahr 200.000 € in der Auszahlung verplant) vorgezogen. Die Deckung erfolgt entweder über die Verplichtungsermächtigung, wenn die Rechnung erst 2022 beglichen wird oder über Minderauszahlungen bei anderen Investitionen. Eine überplanmäßige Auszahlung in dieser Größenordnung ist zustimmungspflichtig, sodass der Rat hierüber einen Beschluss fassen müsste.

 

  1. Gute Schule 2020

 

Das Förderprogramm Gute Schule 2020 ist im Jahr 2017 gestartet. Das Programm wurde vom Land und der NRW Bank zur Stärkung der Schulinfrastruktur auferlegt. Der Förderbereich beschränkt sich auf die Schulen. Die Stadt Wegberg erhält in den Jahren 2017 - 2020 jährlich einen Betrag in Höhe von 475.872,00 Euro. Die Beträge werden als Darlehen den Kommunen von der NRW Bank gewährt. Das Land NRW zahlt die Annuität für die gewährten Darlehen unmittelbar an die NRW Bank. Für die Kommunen, also auch für die Stadt Wegberg, entstehen durch die Aufnahme dieser Kredite demnach keine Kosten. Wird ein Kontingent in dem zugeteilten Jahr nicht abgerufen, so muss der verbliebende Rest im folgenden Jahr abgerufen werden.

Das gesamte Kreditkontingent aus dem Programm „Gute Schule 2020“ von 2017 bis 2020 wurde wie folgt verteilt worden.

 

 

 

 

  1. Kommunalinvestitionsfördergesetz – Kapitel 2 (KInvFöG II)

 

Das Geld soll den Kommunen ebenfalls zur Verbesserung der Schulinfrastruktur dienen. Die Gelder wurden zu 60 % auf die Kommunen umgelegt, die Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2013-2017 erhalten haben und zwar im Verhältnis dieser zu den Gesamtschlüsselzuweisungen. Zu 40 % wurden die Gelder im Verhältnis der Schulpauschalen, die mit den Schülerzahlen zusammenhängen, verteilt. Der Förderzeitraum liegt zwischen 2018-2023 und die Stadt Wegberg erhält gem. Zuweisungsbescheid Gelder in Höhe von 1.047.208 € aus dem KInvFöG II.

In der Ratssitzung vom 24.04.2018 wurden folgende Maßnahmen zur Förderung über das KInvFöG II beschlossen:

Sanierung an der Turnhalle Grundschule Beeck

Umbaumaßnahmen Schule am Grenzlandring Wegberg

Sanierungsmaßnahmen Edith-Stein-Realschule Wegberg

 

Im laufenden Haushalt 2018 haben sich die Maßnahmen konkretisiert: 

Maßnahmenbezeichnung       gepl. Fördermittel

Erneuerung Fenster und Außentüren Edith-Stein Realschule    72.000 €

Sanierung der WC-Anlagen Edith-Stein Realschule 293.400 €

Sanierung der Turnhalle Grundschule Beeck 238.500 €

Flachdachsanierung Gymnasium/Hauptschule 236.000 €

Die Maßnahme Erneuerung der Fenster und Außentüren der Edith-Stein-Realschule wurde bereits in 2018 mit einem Betrag von 61.255,05 € fertiggestellt und schlussgerechnet. Die Fördermittel von 55.129,54 € (030109 413001) wurden in 2018 abgerufen.

Für die Sanierung der WC-Anlagen an der Edith-Stein-Realschule wurden nach erfolgter Schlussrechnung von 365.337 € mehr Fördermittel abgerufen als zunächst geplant. Die Fördermittel beliefen sich aufgrund erhöhter Baukosten auf 328.803 €

Die Schlussrechnung der Flachdachsanierung über dem Verwaltungstrakt des Gymnasiums erfolgte im Juli 2019 und belief sich auf 261.438 €. Die Fördermittel wurden entsprechend in Höhe von 235.294 € noch in 2019 abgerufen.

Die Sanierung der Turnhalle an der Grundschule Beeck sollte nach Kostenschätzung (Stand 2020) einen Investitionsumfang in Höhe von      543.000 € aufweisen. Aus dem verbliebenen Budget des Kapitel 2 können derzeit noch 427.980,44 € abgerufen werden.

Die Mittel dürfen für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31. Dezember 2023 vollständig abgenommen und spätestens im Jahr 2024 vollständig abgerechnet sind.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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