Mitteilungsvorlage - VO/0228/21
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilungen WBVL -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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07.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. | Liste der unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).
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2. | Liste der laufenden Bauleitplanverfahren Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand der laufenden Bebauungsplanverfahren sowie den Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes informiert.
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3. | Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung Es liegt ein neuer Antrag der Fraktionen im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor. (Anlage 4)
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4. | Neue Bürgeranträge Es liegen aktuell keine neuen Bürgeranträge im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.
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5. | Vergabe von Bauleistungen Bei den öffentlichen Ausschreibungen von Kanalerneuerungen der Straßen Forst/ Bruchstraße Investitionsmaßnahme 110301 K 147, Grenzlandring Investitionsmaßnahme 110301 K 143 und Venloer Straße Investitionsmaßnahme 110301 K 149 wurden keine Angebote abgegeben. Das Verfahren wird aufgehoben und zeitnah beschränkt ausgeschrieben.
Bei der öffentlichen Ausschreibung von Kanalerneuerung auf der Schillerstraße Investitionsmaßnahme 110301 K 148 wurde ein Angebot mit unangemessen hohen Preisen abgegeben. Das Verfahren wird aufgehoben und zeitnah beschränkt ausgeschrieben.
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6. | Stellplatzsatzung Es wird Bezug genommen auf die Beratungen zur Vorlage VO/0094/21 zum Erlass einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet Wegberg sowie die zusätzliche Mitteilung vom 15. Juni 2021.
Am 30. Juni 2021 wurde durch den Landtag NRW das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung beschlossen und trat nach Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 2. Juli 2021 in Kraft. Gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018 (aktuelle Fassung) sind Gemeinde nach wie vor berechtigt eine „Stellplatzsatzung“ als öffentliche Bauvorschrift zu erlassen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) macht nunmehr jedoch von der Ermächtigung des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BauO NRW 2018 Gebrauch, die Vorschriften über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der erforderlichen Stellplätze und Fahrradabstellplätze im Rahmen einer Rechtsverordnung zu regeln. Der Verordnungsentwurf befindet sich zurzeit in der Verbändeanhörung.
Die Verwaltung beabsichtigt den Erlass dieser Rechtsverordnung abzuwarten. Anschließend wird geprüft, ob eine eigene städtische Stellplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2018 sinnvoll erscheint. Alternativ ist die vorhandene „Satzung der Stadt Wegberg über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht“ auf die aktuelle Rechtsgrundlage anzupassen.
Eine entsprechende Vorlage wird für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses vorbereitet.
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7. | Straßenkataster der Stadt Wegberg Die stadteigenen Straßen stellen einen nicht unerheblichen Teil des städtischen Vermögens dar. Die Stadt Wegberg verfügt insgesamt über ca. 265 km Stadtstraßen und ca. 180 km befestigte Wirtschaftswege. Um diese Verkehrsflächen dauerhaft und werterhaltend zu erneuern bzw. zu sanieren wurde das Ingenieurbüro nts aus Münster im Jahr 2008 mit der Erstellung eines digitalen Straßenkatasters beauftragt. Grundlage hierfür war ein flächendeckendes Knoten- und Kantenmodell, welches auf der Basis aktueller Katasterkarten sowie Luftbildern basiert. Das seinerzeit erstellte Kataster entspricht nach nunmehr 13 Jahren nicht mehr dem Stand der Technik. Darüber hinaus war die Bedienung recht umständlich. Aktualisierungen des Straßenzustandes (Schäden) aufgrund von Meldungen des städtischen Straßenwarts und die Neuanlage von Straßen konnten nur durch das supportende Ingenieurbüro in das Programm eingepflegt werden und mussten vorher durch einen Mitarbeiter des Büros begangen werden, was wiederum sehr zeitaufwendig und kostenintensiv war. Die Zuordnung von Schäden in Wirtschaftswegen, diese sind im Kataster nur mit Nummern hinterlegt, konnte ebenfalls nur über das Büro erfolgen, da die Zuordnung über das GIS (Geoinformationssystem) sehr fehleranfällig war. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Jahr 2019, für die in diesem Jahr durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Die mittlerweile detailliert zu dokumentierenden Straßenzustände können bei der Beantragung von Fördermitteln mit der derzeitigen Software nur durch zusätzliche Fremdleistungen (Ingenieurbüro) belegt bzw. nachgewiesen werden. Zur Feststellung der aktuellen Straßenzustände, diese ist alle 5 Jahre vorzunehmen, und einer damit verbundenen Bilanzierung, ist eine Neuerfassung aller Straßen und Wege erforderlich. Da der Support für das zur Zeit genutzte Programm nicht fortgeführt wird, hat sich die Verwaltung bereits im Vorfeld verschiedene Straßenkataster angeschaut. Dabei wurde darauf geachtet, dass es mit den Komponenten der regioit kompatibel ist. Diese Mitteilung dient vorab der Information. In der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird die Verwaltung eine Beratungsvorlage zur Auftragsvergabe fertigen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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72,8 kB
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