Empfehlungsvorlage - VO/0705/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Heidekamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Friedel Schroeders
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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08.04.2008
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Bereit
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom
Die
in Rede stehende Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt. Somit ist es Zielsetzung der Stadt, diese Fläche einer
Wohnbebauung zuzuführen. Gegen den Erlass eines
Bebauungsplanaufstellungsbeschlusses bestehen daher von Seiten der Verwaltung
keine grundsätzlichen Bedenken.
Gleichwohl
sind im Rahmen der Bauleitplanung übergeordnete Planungen anderer Planungsträger und sonstige Belange
zu beachten. Gegebenenfalls können diese den kommunalen Planungsspielraum
einschränken. Zugleich sind nach § 1 des BauGB bei der Aufstellung der
Bauleitpläne im Rahmen der Amtspflicht unter anderem die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die umweltbezogenen
Auswirkungen auf den Menschen und die Vermeidung von Emissionen zu berücksichtigen.
In
ca. 220 Meter Entfernung zur Antragsfläche befindet sich in nördlicher Richtung
die Bahnstrecke Mönchengladbach – Dalheim. Eine Reaktivierung dieser
Trasse für den Güterverkehr als so genannten „Eisernen Rhein“ ist
seit Jahren in der Diskussion. Die Stadt Wegberg hat sich in der Vergangenheit
bekanntlich gegen eine derartige Reaktivierung ausgesprochen. Derzeit wird auf
Ebene der Landesregierung NRW eine Alternativstrecke entlang der A 52
favorisiert. Ein entsprechender Ergebnisbericht aus dem Jahre 2006 liegt vor.
Die Ergebnisse werden von Seiten der
Stadt Wegberg als durchaus positiv gewertet.
Allerdings
ist auf europäischer Ebene zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt,
wie der grenzüberschreitende Schienengüterverkehr zwischen Antwerpen und dem
Ruhrgebiet zukünftig abgewickelt werden soll. So wies zuletzt die DB Service
Immobilien GmbH, das Eisenbahn – Bundesamt und die Industrie- und
Handelskammer (IHK) Aachen im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes im Jahre 2007 darauf hin, dass „eine Wiederbelebung
des Eisernen Rheins weiterhin möglich sein muss, auch wenn dies nicht im
Interesse der Stadt Wegberg liege.“ Die IHK führt darüber hinaus in ihrer
Stellungnahme aus, dass eine Aufhebung der Trasse des Eisernen Rheins im Stadtgebiet
Wegberg den raumordnerischen Zielen der Bezirksregierung Düsseldorf und der
nordrhein-westfälischen Raumordnung widersprechen würde.
Nach
dem „Ergebnisbericht von Folgewirkungen zwischen Dalheim und Krefeld
durch die Reaktivierung des Eisernen Rheins“ aus dem Jahre 2001 würde bei
einer prognostizierten Güterverkehrsmenge von 38 Güterzügen pro Tag die gesamte
Fläche des Antragstellers durch Lärmimmissionen beeinträchtigt. Im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens ist daher dieser Belang zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die
Aufstellung des Bebauungsplanes I-4F, Wegberg – Heidekamp zu beschließen.
Der
Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Wegberg, östlich der Straße Heidekamp und
nördlich der Neubebauung In der Heide. Die genaue Abgrenzung ist aus dem
beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Grundlage
für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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