Entscheidungsvorlage - VO/0229/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung beabsichtigt, eine Ersatzbeschaffung für den so genannten Häckselwagen des Baubetriebshofes vorzunehmen.

 

Es besteht eine fachliche Zwangsläufigkeit. Das zu erneuernde Fahrzeug zählt zu den Ältesten im Fuhrpark. Vor Allem bei diesem Fahrzeug ist eine nahezu uneingeschränkte Einsatzsicherheit erforderlich, da dieses Fahrzeug fast ausschließlich durch die Baumpflege - Kolonne genutzt wird, welche durch die tägliche Arbeit stets die Verkehrssicherheit an städtischen Bäumen sicherstellt und gleichzeitig auch für den Erhalt der Bäume sorgt. Das Fahrzeug kann aufgrund seines Aufbaus im Falle eines Ausfalls nicht durch ein anderes Fahrzeug des Fuhrparks ersetzt werden, da es einen besonderen Aufbau trägt, der zu allen Seiten geschlossen und nur zum Fahrzeug – Heck hin geöffnet ist. Auch das neue Fahrzeug soll einen solchen Aufbau erhalten. Der Aufbau dient dazu, dass das durch den stets angehängten Buschholzhacker zerkleinerte Astmaterial aufgenommen werden kann, ohne sich (aufgrund des Luftstroms) weitläufig zu verteilen. Der Verzicht auf einen solchen Aufbau würde einerseits zu Beschwerden der umliegenden Anwohner und zu einer Gefährdung vorbeifahrender Fahrzeuge führen und andererseits den Aufwand zur Reinigung der Baustelle erhöhen.

 

Das derzeit genutzte Fahrzeug (HS 2721) gehört zu den ältesten Pritschenfahrzeugen im Fuhrpark des Baubetriebshofes (Baujahr: 2000), wurde in 10/2004 bei einem Kilometerstand von 30.000km gebraucht beschafft und weist (Stand: 19.08.2021) einen Kilometerstand von 187.065km auf. Das Fahrzeug hat in 2019 einen Reparaturaufwand von (externe Kosten) 394,16€ und zusätzlich 43,5 Personalstunden erzeugt; In 2020 waren es externe Kosten in Höhe von 5.401,28€ und zusätzlich 51,25 Personalstunden, welche das Fahrzeug verursachte. In 2021 waren es mit Stand 20.08. bereits 3.178,36€ an externen Kosten (zu den Personalstunden für 2021 kann zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine Aussage getroffen werden), die das Fahrzeug verursachte. Man erkennt hieran den „Trend“, dass bei der derzeitigen Nutzung mit weiter zunehmendem Reparaturaufwand zu rechnen ist, sodass eine Neubeschaffung anzuraten ist. Im Falle dieser Beschaffung kommt trotz der durchaus attraktiven Fördermöglichkeiten keine Beschaffung mit einer alternativen Antriebsweise in Betracht, da die zu erzielenden Nutzlasten im Bereich der E-Mobilität für den vorgesehenen Einsatzzweck nach wie vor nicht ausreichen.

 

Unter den vorgenannten Gründen sieht die Verwaltung die Ersatz - Beschaffung des beschriebenen (Alt-) Fahrzeugs als unumgänglich an um die Einsatzsicherheit zu gewährleisten und beabsichtigt das entsprechende Ausschreibungsverfahren in Kürze einzuleiten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für das Pritschenfahrzeug wurden im laufenden Haushalt 50.000€ unter der Investitionsnummer 01 18 00 – B 022 veranschlagt.

Derzeit ist noch nicht sicher, ob dieser Ansatz ausreicht. Falls eine Überschreitung des Betrages erfolgen sollte, können die höheren Kosten über Restmittel aus der Maßnahme 01 18 00 – B 041 bestritten werden, da der hier zu beschaffende Aufsitzrasenmäher deutlich günstiger als ursprünglich angenommen war.

Die Abschreibungsdauer ist laut örtlicher Abschreibungstabelle auf 9 Jahre festgelegt. Die Praxis und das Alter des bestehenden Fahrzeugs zeigen jedoch, dass die tatsächliche Nutzungsdauer deutlich hierüber hinausgeht.

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben stimmt der Beschaffung zu und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren kurzfristig einzuleiten.

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