Entscheidungsvorlage - VO/0230/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung beabsichtigt, eine Ersatzbeschaffung für das Fahrzeug der Arbeitsgruppe Kanal und Beschilderung des Baubetriebshofes vorzunehmen.

 

Das derzeit hier genutzte Fahrzeug (HS 2719) gehört ebenfalls zu den ältesten Pritschenfahrzeugen im Fuhrpark des Baubetriebshofes (Baujahr: 2000), wurde in 02/2005 bei einem Kilometerstand von 50.100km gebraucht beschafft und weist (Stand: 20.08.2021) einen Kilometerstand von 223.758km auf. Das Fahrzeug hat in 2019 einen Reparaturaufwand bei externen Kosten von 813,95€ und zusätzlich 41,50 Personalstunden erzeugt; In 2020 waren es externe Kosten in Höhe von 3.453,29€ und ein Personalaufwand von insgesamt 18,5 Sunden, welche das Fahrzeug verursachte. In 2021 waren es mit Stand 20.08. bereits 1.515,66€ an externen Kosten (zu den Personalstunden für 2021 kann zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine Aussage getroffen werden), die das Fahrzeug verursachte. Zudem befindet sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung erneut bereits mehr als eine Woche in einer Fachwerkstatt; Die hier entstehenden Kosten sind noch nicht bekannt. Man erkennt somit auch hier einen „Trend“, der auf einen zunehmenden Reparaturaufwand schließen lässt. Zudem ist die enorme Laufleistung zu beachten, wodurch die Einsatzsicherheit stetig schwindet sodass eine Neubeschaffung anzuraten ist. Bereits bei der letzten Hauptuntersuchung (TÜV) wurde seitens des Prüfers angekündigt, dass das Fahrzeug „angezählt“ sei.

Auch im Falle dieser Beschaffung kommt trotz der durchaus attraktiven Fördermöglichkeiten keine Beschaffung mit einer alternativen Antriebsweise in Betracht, da die zu erzielenden Nutzlasten im Bereich der E-Mobilität für den vorgesehenen Einsatzzweck nach wie vor nicht ausreichen.

 

Aus Gründen des Arbeitsschutzes besteht gewissermaßen eine gesetzliche Verpflichtung den Kollegen aus der Arbeitsgruppe ein optimiertes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der gegenüber anderen Pritschenfahrzeugen deutlich höhere Preis (siehe Kosten und Finanzierung) erklärt sich wie folgt:

Ohne auf Details einzugehen ist es so, dass beide hier eingesetzten Kollegen erhebliche körperliche Einschränkungen haben. Am neuen Fahrzeug wird ein kleiner Ladekran benötigt, der zum auf- und abladen von Gewichtsfüßen für provisorische Beschilderungen oder Absperrungen ebenso dringend benötigt wird wie zum Richten verbogener, jedoch nicht gebrochener Schilderpfosten. Weiterhin sind mehrmals wöchentlich die Abdeckungen von Straßeneinläufen („Gully´s“) und Schächten zu öffnen und die darunter befindlichen Schmutzfänger mit dem entsprechenden Gewicht (vielfach auch im Rahmen verkantet) zu heben. All jene Tätigkeiten können derzeit von den Kollegen nur eingeschränkt bzw. mit geringer Effizienz ausgeführt werden und führen in der Folge nicht selten zu krankheitsbedingten Ausfällen.

Zudem ist wie bei den zuletzt beschafften Fahrzeugen ein Werkzeugschrank zwischen Kabine und Ladefläche vorgesehen, damit einerseits Werkzeuge und andererseits die diversen (verschiedenen) Schellen/ Schrauben/ Halter für die unterschiedlichsten Verkehrszeichen stets mitgeführt werde können, um hierdurch Rüstzeiten einsparen zu können.

Weiterhin soll das Fahrzeug eine kippbare Ladefläche erhalten, um den Inhalt geleerter Straßeneinläufe und Schächte, aber auch Aushub von Schilderfundamenten oder ähnliches aufnehmen und effizient abladen zu können. Die skizzierten Anforderungen können leider nicht durch einen internen Tausch von Fahrzeugen erfüllt werden.

Unter den vorgenannten Gründen sieht die Verwaltung die Beschaffung des Fahrzeugs als unumgänglich an, und beabsichtigt die entsprechenden Ausschreibungsverfahren in Kürze einzuleiten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für das Pritschenfahrzeug wurden im laufenden Haushalt 70.000€ unter der Investitionsnummer 01 18 00 – B 102 veranschlagt. Die Verwaltung sichert zu, dass dies im Rahmen der vorab durchzuführenden, detaillierten Markterkundung und dem daraus resultierenden Leistungsverzeichnis die absolute Obergrenze für die Beschaffung darstellt. Auf das letztliche Submissionsergebnis kann selbstverständlich kein Einfluss genommen werden

Wie in der Investitionsliste angeführt, besteht die theoretische Möglichkeit einer Bezuschussung durch den Integrationsfachdienst. Ein Zuschuss würde dann unter dem Aspekt gewährt, dass das Fahrzeug den Mitarbeitenden einen deutlich leidensgerechteren Arbeitsplatz ermöglicht und die Stellen somit langfristig gesichert werden. Erste Gespräche hierzu wurden bereits geführt, weitere Anstrengungen möchte die Verwaltung jedoch erst unternehmen, wenn seitens der Politik für die Freigabe der Beschaffung votiert wurde. 

Die Verwaltung wird sobald wie möglich darüber berichten, ob Zuschüsse gewonnen werden konnten oder nicht.

Die Abschreibungsdauer ist laut örtlicher Abschreibungstabelle auf 9 Jahre festgelegt. Die Praxis und das Alter des bestehenden Fahrzeugs zeigen jedoch, dass die tatsächliche Nutzungsdauer deutlich hierüber hinausgeht.

 

Alternativen:

Es liegt die Alternative nahe, den Beschluss für die Beschaffung unter den Vorbehalt zu stellen, dass Fördermittel gewonnen werden können. Die Verpflichtung der Stadt Wegberg als Arbeitgeber den Mitarbeitenden ein Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, was den persönlichen Voraussetzungen entspricht besteht jedoch auch unabhängig hiervon – daher: keine Alternativen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben stimmt der Beschaffung zu und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren kurzfristig einzuleiten. Vor der Einleitung des Ausschreibungsverfahrens soll die Verwaltung mit dem Integrationsfachdienst in Verbindung treten, um mögliche Fördergelder (Stichwort: Sicherung der Arbeitsplätze) akquirieren zu können. Die Verwaltung möge den Ausschuss informieren, ob letztlich Zuschüsse generiert werden konnten, oder das Fahrzeug vollständig aus Eigenmitteln finanziert werde muss.

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