Mitteilungsvorlage - VO/0231/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung beabsichtigt einen elektrisch angetriebenen PKW für den zweiten Baumkontrolleur zu beschaffen.

 

Der zweite Baumkontrolleur wird für diese Aufgabe seit rund 1,5 Jahren eingesetzt.

Um zu den jeweiligen Einsatzorten zu gelangen, genügt für die beiden Kollegen je ein kleines Fahrzeug, um sich und die benötigten Kontrollutensilien transportieren zu können. Der bereits seit längerem eingesetzte Baumkontrolleur hat beispielsweise den Smart genutzt, der ursprünglich am Rathaus stationiert, dann jedoch dem Bauhof (eigentlich zur Nutzung als Dienstfahrzeug für die Fachbereichsleitung) zugewiesen worden war. Seit Hinzuziehung des zweiten Kontrolleurs nutzt dieser i.d.R. jenen Smart, wohingegen sein dienstälterer Kollege nun häufig seinen privateigenen PKW nutzt. Dies wird zwar per Fahrtenbuchregelung abgegolten, kann jedoch so nicht dauerhaft praktiziert werden. Sehr häufig liegt der Einsatzort in Wäldern bzw. so, dass hierzu Wald- und Wirtschaftswege passiert werden müssen. Abgesehen von dem Umstand, dass die hierdurch entstehende Beanspruchung des Fahrzeuges per Fahrtenbuchregelung keineswegs als abgegolten angesehen werden kann, führt dies nach dem Motto „was hat der denn hier zu fahren“ immer häufiger zu Konflikten mit Landwirten, Radfahrern und Fußgängern sowie sonstigen Verkehrsteilnehmern. Weiterhin ist als großer Nachteil anzuführen, dass der Kollege mit dem privateigenen PKW in der Regel öffentliche Parkplätze nutzen muss, da ihm jegliche Sonderrechte entsprechend gekennzeichneter Behördenfahrzeuge fehlen. Dies erzeugt je nach zu kontrollierendem Bezirk häufig lange Wegezeiten, ohne effektiv der Beschäftigung nachgehen zu können.

Häufig werden die Baumkontrolleure bei ihrer Tätigkeit von Bürgern harsch angegangen. Immer mehr Bürger sehen in den städtischen Bäumen vor ihren Häusern lästige Lauberzeuger, anstatt den ökologischen Wert anzuerkennen. Werden die oft fadenscheinigen Argumente, warum genau der betreffende Baum in seiner Vitalität oder gar Standsicherheit eingeschränkt sein soll, nicht geteilt und stattdessen vermittelt, dass es aus fachlicher wie rechtlicher Sicht noch nicht einmal einen Bedarf für einen Rückschnitt gibt, kommt es immer häufiger zu lautstarken Diskussionen. Hieraus resultierend sind die Kollegen zunehmend in Sorge, dass es zu bewusst herbeigeführten Beschädigungen an den Fahrzeugen kommt.

Ein ebenfalls nicht zu vernachlässigender Grund für die Beschaffung gegenüber der fortdauernden Nutzung des privat – PKW sind die täglichen Rüstzeiten für die mitzuführenden Werkzeuge und Materialien (Baummarken, Markierspray…), was zwar aufgrund der geringen Menge zunächst marginal erscheint, sich jedoch von Tag zu Tag aufaddiert. Je nach Witterung kommt es auch im Rahmen der Baumkontrollen dazu, dass die Kleidung der eingesetzten Kollegen stark verschmutzt, von den vielen Hinterlassenschaften vierbeiniger Haustiere im öffentlichen Grün ganz zu schweigen. Auch dieser Aspekt sollte klarstellen, dass die Nutzung der privaten PKW langfristig keine Option ist.

Die Nutzung des privaten PKW geschieht auf rein freiwilliger Basis und kann seitens des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiter jederzeit eingestellt werden.

 

Unter den vorgenannten Gründen sieht die Verwaltung die Beschaffung des Fahrzeugs als dringend notwendig an, und beabsichtigt die entsprechenden Ausschreibungsverfahren in Kürze einzuleiten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für das Fahrzeug wurden im Haushalt 2021 unter der Investitionsnummer 01 18 00 – B 107 (Fahrzeug für 2. Baumkontrolleur) 25.000€ eingeplant.

Ein aktuelles Förderprogramm stellt eine Förderung in Höhe von 60% in Aussicht, sodass sich der Eigenanteil, welcher durch die Stadt Wegberg zu tragen ist, auf 40% beschränken würde.  Derzeit besteht verwaltungsseitig keine Kenntnis darüber, warum ein etwaiger Förderantrag möglicherweise abgelehnt werden könnte.

Das Fahrzeug wird laut örtlicher Abschreibungstabelle über einen Zeitraum von 9 Jahren abgeschrieben.

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren einzuleiten.

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