Mitteilungsvorlage - VO/0232/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung beabsichtigt einen elektrisch angetriebenen PKW zu beschaffen, welcher für diverse Besorgungsfahrten und zur Wahrnehmung von Außenterminen genutzt werden soll.

 

Für die Kollegen der Werkstatt verfügt der Baubetriebshof derzeit, abgesehen von den beiden Fahrzeugen für die Elektriker, nur über ein Pritschenfahrzeug. Dieses wird häufig vom Tischler und/ oder Schlosser benötigt, um auf den vielfältigen Baustellen der Tätigkeit nachzugehen. Häufig kommt es vor, dass sowohl der Kfz – Mechaniker, als auch der Kleingeräte – Mechaniker ebenfalls ein Fahrzeug benötigen, sei es um dringend benötigte Ersatzteile zu besorgen oder Geräte, deren Reparatur in Eigenleistung nicht möglich ist in Fachwerkstätten zu bringen oder dort abzuholen. Vielfach fallen auch an Geräten und Fahrzeugen Defekte an, die eine (zumindest provisorische) Reparatur am jeweiligen Einsatzort erforderlich machen.  Aufgrund der inzwischen hohen Fuhrparkauslastung kommt es immer häufiger vor, dass entweder kein Fahrzeug vor Ort ist um entsprechend zu agieren, oder dass beispielsweise der Unimog oder andere Großfahrzeuge genutzt werden müssen. Abgesehen davon, dass dies weder ökonomisch noch ökologisch ist, ist es aus Gründen der Ergonomie und dem vorbeugenden Arbeitsschutz nicht erstrebenswert, wenn beispielsweise Wagenheber und Ersatzreifen (oder andere schwere Werkzeuge) auf die sehr weit obenliegende Ladefläche gehoben werden müssen.

Weiterhin verfügt die Fachbereichsleitung am Baubetriebshof derzeit über kein Fahrzeug, um dienstliche Fahrten verrichten zu können. Der ehemalige Technische Beigeordnete hatte zu diesem Zweck ursprünglich den Smart vom Rathaus zum Baubetriebshof verlegen lassen; Dieser wird jedoch fast ausschließlich durch den Baumkontrolleur benötigt (siehe auch: Vorlage VO 0231/21).

Der Fachbereichsleiter nutzt derzeit in der Regel seinen privateigenen PKW, was per Fahrtenbuchregelung abgegolten wird. Grundsätzlich besteht hierzu die Bereitschaft; Kritisch wird es jedoch in den sich häufenden Fällen, wenn das Ziel in Wäldern bzw. so liegt, dass hierzu Wald- und Wirtschaftswege (Anmerkung: erhöhter Verschleiß und Verschmutzungen am Fahrzeug) passiert werden müssen. Wie auch beim Baumkontrolleur (siehe auch: Vorlage VO 0231/21), führt dies nach dem Motto „was hat der denn hier zu fahren“ immer häufiger zu Konflikten mit Landwirten, Radfahrern und Fußgängern sowie sonstigen Verkehrsteilnehmern.

Auch dem Fachbereichsleiter fehlen mit dem privaten PKW Sonderrechte entsprechend gekennzeichneter Behördenfahrzeuge, um im Bedarfsfall bei Begehungen von laufenden Baustellen im Straßenbereich anhalten zu dürfen.

 

Das zu beschaffende Fahrzeug soll somit einerseits für allgemeine Besorgungsfahrten aller Arbeitsgruppen, vornehmlich der Werkstatt genutzt werden. Andererseits soll es dem Fachbereichsleiter für dienstliche Fahrten zur Verfügung stehen.

 

Unter den vorgenannten Gründen sieht die Verwaltung die Beschaffung des Fahrzeugs als dringend notwendig an, und beabsichtigt die entsprechenden Ausschreibungsverfahren in Kürze einzuleiten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für das Fahrzeug wurden im Haushalt 2021 unter der Investitionsnummer 01 18 00 – B 108 (Fahrzeug für Transporte aller Arbeitsgruppen) 35.000€ eingeplant.

Ein aktuelles Förderprogramm stellt eine Förderung in Höhe von 60% in Aussicht, sodass sich der Eigenanteil, welcher durch die Stadt Wegberg zu tragen ist, auf 40% beschränken würde.  Derzeit besteht verwaltungsseitig keine Kenntnis darüber, warum ein etwaiger Förderantrag möglicherweise abgelehnt werden könnte.

Das Fahrzeug wird laut örtlicher Abschreibungstabelle über einen Zeitraum von 9 Jahren abgeschrieben.

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren einzuleiten.

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