Mitteilungsvorlage - VO/0233/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben am 02.02.2021 (Vorlage VO/0022/21) wurde mitgeteilt, dass der Förderantrag für den Neu-/ Umbau des Skateplatzes (gemäß Ratsbeschluss vom 01.09.2020 > VO/0197/20) positiv beschieden worden ist.

Der Mühlenstadt wurde im Rahmen des Förderbescheides ein Höchstbetrag von 303.379,00€ als Förderung zu-gesprochen.

 

Die beantragten Maßnahmen:

- Renovierung der bestehenden Skateranlage im Bereich Motte/ In Gerichhausen

- Erneuerung des Streetballfeldes an der Skateranlage

- Überarbeitung der Dirtbikebahn an der Skateranlage

- Erwerb und Aufbau von 3 Outdoorfitness – Geräten für den Großraum Skateranlage/ Motte/ Ophover Mühlen-weiher

wurden für die Umsetzung verwaltungsseitig gesplittet. Die höchste Priorität wurde hierbei dem Skateplatz beige-messen, da dies die größte und auch gleichzeitig kostenintensivste der genannten Maßnahmen ist.

Die beabsichtigte Vorgehensweise verfolgt das Ziel, zunächst den Skatepark gemäß den Anforderungen der Nutzer fertigstellen zu können, und im Anschluss zu versuchen, möglichst viele der bis dahin nicht behandelten Einzelmaßnahmen innerhalb der Fördersumme realisieren zu können. Es sollte in jedem Fall vermieden werden mit allen Maßnahmen zeitgleich zu beginnen, damit nicht, im äußersten Falle, während der Baumaßnahmen für den Skatepark festgestellt wird, dass die Fördermittel in Gänze verbraucht und Restzahlungen aus Eigenmitteln zu bestreiten sind.

 

Nach anfänglichen, erheblichen Schwierigkeiten bei der Suche nach einem in Frage kommenden Ingenieurbüro konnte im späten Frühjahr endlich ein Landschafsplaner gefunden werden, der einerseits auf den Bau von Rollsportanlagen spezialisiert und andererseits für den im Förderbescheid geforderten Zeitraum für die Durchführung der Maßnahme ausreichende Kapazitäten in Aussicht stellen konnte.

 

Dem Fachplaner wurden die bis dahin bestehenden Überlegungen und Grundlagen mitgeteilt. Hiernach fand, pandemiebedingt in virtueller Form, ein Workshop statt, bei dem die Nutzer der Anlage ihre Anforderungen formulieren konnten. Als Ergebnis entstand dann eine konkrete Planung der Anlage, die den Nutzern schließlich bei einem Workshop in Präsenzform vorgestellt wurde. Verwaltungsseitig nahmen hieran die Streetworkerin Frau Wernery sowie die Herren Pint und Pape teil, auch um die Nutzer notwendigenfalls an die nur begrenzt zur Verfügung stehenden, finanziellen Mittel zu erinnern. Hieraus wurden noch einzelne, kleine Änderungen an der Planung abgeleitet.

Letztlich begann der Planer danach, aus den Entwürfen die Ausführungspläne - und schließlich die Leistungsverzeichnisse zu generieren.

Die Ausschreibung konnte nach mehreren Abstimmungen mit der zentralen Vergabestelle und dem Rechnungs-prüfungsamt am 16.08. veröffentlicht werden.

Der Submissionstermin ist (zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung) für den 02.09.2021 geplant, der Baubeginn laut Ausschreibung für die KW 39 vorgesehen. Im Sinne der Förderung maßgeblicher ist jedoch, dass die Arbeiten bis zur KW 49 fertiggestellt werden bzw. dass die Schlussrechnung (nach zwischenzeitlich erfolgter Abnahme) bis zum Beginn der KW 51 vorliegt. Diese Daten sind Bestandteil der Ausschreibung und somit jedem Bieter bekannt.

 

Um mit den im Rahmen der Förderung bereitstehenden Mitteln eine möglichst große Abdeckung der einzelnen Bestandteile des Förderantrages zu erreichen, ist der Baubetriebshof maßgeblich in die Arbeiten eingebunden.

Zunächst erfolgt durch den Baubetriebshof der Rückbau der alten Skateanlage, sodass dem Auftragnehmer eine baureife Fläche übergeben wird. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist geplant, dass die Arbeiten zum Sitzungstermin entweder bereits aufgenommen wurden oder unmittelbar aufgenommen werden. Somit ist der Skaterpark letztlich gesperrt, bis die neue Anlage in Betrieb genommen wird.

Nachdem der Auftragnehmer seine Bauleistung erbracht und abgerechnet haben wird (bzw. je nach Absprache mit dem Auftragnehmer auch während jener tätig ist), werden durch den Baubetriebshof Versickerungsmulden zur Abführung des Niederschlagswassers angelegt. Zudem gehören kleinere Pflasterarbeiten außerhalb der eigentlichen Skatefläche sowie die Herstellung und Aufstellung von Bänken zu den Aufgaben des Baubetriebshofes.

Ein finaler Termin für die Freigabe bzw. Einweihung der neuen Skateanlage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend benannt werden, wird jedoch voraussichtlich im Januar/ Februar 2022 liegen. 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Dem Ausschreibungsverfahren liegt eine Kostenschätzung für die extern zu erbringende Leistung vor, die sich incl. Mehrwertsteuer auf rund 165.000€ beläuft, das Ausschreibungsergebnis ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht bekannt. 

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt bei der Investiv – Maßnahme 06 02 01 – T002 veranschlagt.

Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei dem Vorhaben um ein gefördertes Projekt. Derzeit geht die Verwaltung von einer Förderquote von 100% aus.

Im Rahmen der Antragsbearbeitung-/ Bewilligung kam es zu einigen Verzögerungen seitens des Fördergebers, sodass verschiedene im Förderbescheid gesetzte Fristen für das Jahr 2020 schon nicht eingehalten werden konnten, da beispielsweis der letzte Mittelabruf für 2020 hätte erfolgen müssen, bevor der Förderbescheid überhaupt in der Verwaltung vorlag.

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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