Entscheidungsvorlage - VO/0239/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung sieht die dringende Notwendigkeit, eine Ersatzbeschaffung für die vorhandene Laubkehrmaschine vorzunehmen.

 

Dem Begriff folgend dient eine Laubkehrmaschine dazu, das Herbstlaub von sämtlichen Flächen aufzusammeln. Die entsprechenden Maschinen werden als Anhänger an den vorhandenen Kompaktschlepper angebaut, der Antrieb erfolgt hier per Zapfwelle.

Die Mitarbeiter des Baubetriebshofes sind jedes Jahr mit 6-8 Leuten rund 6 Wochen damit beschäftigt, das herabfallende Laub aufzunehmen und zu entsorgen. Die Arbeiten dienen dem Erhalt der Verkehrssicherheit, in dem die Gefährdung durch nasses Laub auf dem Bürger ausrutschen oder mit dem Fahrrad stürzen können, aufgenommen wird. Die Maschine darf nicht mit der Kompaktkehrmaschine (Beschaffung 2020) verwechselt werden und erfüllt einen anderen Zweck; die Maschinen können sich nicht gegenseitig ersetzen. Im Gegenteil ist es so, dass die Kompaktkehrmaschine auf gepflasterten oder asphaltierten Flächen immer im Anschluss an die Überfahrten mit der Laubkehrmaschine zusätzlich eingesetzt wird, um die verbliebenen, feineren Verschmutzungen aufzunehmen; Für große Materialmengen, wie Sie im Herbst anfallen, ist die Kompaktkehrmaschine aufgrund ihrer Kompaktheit nicht ausgelegt.

 

Die bestehende Laubkehrmaschine kehrt das Laub über quer zur Fahrtrichtung angeordnete Besen in den dahinter befindlichen Behälter. Anschließend wird der Behälter der Maschine entweder in bereitstehende Container oder auf Pritschenfahrzeuge/ Anhänger verladen. Die Bestandsmaschine ist inzwischen sehr anfällig für Reparaturen, was sich aufgrund einer ungünstigen Konstruktion auch nicht nachhaltig ändern lässt. Immer wieder erleiden schwer erreichbare Lager Defekte, sodass nicht selten aufwändige und teils langwierige Reparaturen durchgeführt müssen. Leider fallen diese genau dann an, wenn die Maschine benötigt wird und eine große Anzahl an Mitarbeitern der Maschine zuarbeitet bzw. bereits zugearbeitet hat. Reduzieren lässt sich die Verschleißanfälligkeit nur noch durch verminderte zu verarbeitende Mengen, also durch eine deutliche verringerte Fahrgeschwindigkeit. Der Personaleinsatz der gesamten eingeteilten Kolonne wird hierdurch überaus ineffizient.

Einerseits um die verschleißanfällige Maschine aussondern zu können, andererseits um den Personaleinsatz bei der Laubbergung deutlich effizienter zu gestalten, soll die Ersatzbeschaffung vorgenommen werden. Ohne eine Laubkehrmaschine ist keine Laubbergung möglich.

 

Die neu zu beschaffende Maschine soll anders konzipiert und damit erheblich weniger verschleißanfällig sein. Jene bietet den Zusatznutzen extensiv gepflegte Rasen- und Wiesenflächen damit mähen und das Schnittgut gleichzeitig aufnehmen zu können.

Auch die, bereits mit der Altmaschine mögliche, Aufnahme von Rasen - Schnittgut, beispielweise von Fußballplätzen (wenn, wie im Frühjahr häufig der Fall, der Aufwuchs zu stark für das Mulchmähverfahren ist), ist mit der neu zu beschaffenden Maschine deutlich effizienter und gründlicher möglich.

 

 

Unter den vorgenannten Gründen sieht die Verwaltung die Beschaffung des Fahrzeugs als unumgänglich an und beabsichtigt das entsprechende Ausschreibungsverfahren in Kürze einzuleiten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für das Anbaugerät wurde im Haushalt 2021 unter der Investitionsnummer 01 18 00 – B 070 (Mähcontainer) eine Verpflichtungsermächtigung für 2022 in Höhe von 45.000€ eingeplant. Die Beschaffung soll kurzfristig ausgeschrieben werden um das Gerät, auch mit Blick auf eine möglicherweise, längere Lieferzeit, dann zu Beginn des Jahres 2022 schnellstmöglich für die verbliebenen Laubmengen einsetzen zu können.

Das Fahrzeug wird laut örtlicher Abschreibungstabelle (gemäß Ziffer 6.055) über einen Zeitraum von 11 Jahren abgeschrieben.

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren einzuleiten.

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