Entscheidungsvorlage - VO/0222/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung am 03.11.2020 wurde die Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Gesellschaften, Verbänden, Vereinen usw. beschlossen. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich in der Gemeindeordnung NRW (§§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113).

 

Aufgrund dieses Ratsbeschlusses wurde der Technische Beigeordnete Herr Frank Thies beim Schwalmverband in die Verbandsversammlung und in den Vorstand (Vertretung: Frau Stadtkämmerin Sonja Kühlen) entsandt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, als Vertretung für Herrn Frank Thies, Herrn Fachbereichsleiter Ulrich Schulz als Vertreter der Stadt Wegberg in die oben genannten Gremien zu entsenden.

 

Der Bürgermeister stimmt gemäß § 40 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW nicht mit ab.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 50 Absatz 4 GO NRW Herrn Fachbereichsleiter Ulrich Schulz, als Vertreter von Herrn Technischen Beigeordneten Frank Thies, in die Verbandsversammlung und den Vorstand des Schwalmverbandes zu entsenden.

 

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