Empfehlungsvorlage - VO/0226/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Sport am Beeckbach"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.09.2021
| |||
|
●
Unterbrochen
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.09.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften am 15.06.2021 berichtete die Verwaltung über die Zusage von Fördermitteln des Bundes aus dem Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur in Höhe von 3,0 Mio. € für das beantragte Projekt „Sport am Beeckbach“. Der Technische Beigeordnete Herr Thies erläuterte in der Sitzung anhand einer kleinen Präsentation den damaligen Planungsstand des Projekts (siehe hierzu TOP 1.8, VO/0187/21).
Am 10.08.2021 fand nun ein erster wichtiger Meilenstein zur Realisierung des Projekts statt, das sogenannte Koordinierungsgepräch mit dem Fördermittelgeber, hier dem Projektträger PtJ. Für das Koordinierungsgespräch, das in Form einer Videokonferenz durchgeführt wurde, erstellte der Fachbereich Gebäudewirtschaft auf der Basis eines vorgegebenen Gesprächablaufs eine ausführliche Powerpoint-Präsentation, in der das von der Stadt Wegberg geplante Gesamtprojekt dem Fördergeber vollumfänglich vorzustellen war.
Diese Präsentation wird der Fachbereich Gebäudewirtschaft auch dem Ausschuss in seiner Sitzung vorstellen.
Erläuterungen zum Projektinhalt „Sport am Beeckbach“
Das Projekt „Sport am Beeckbach“ wird in zwei Teilprojekte aufgeteilt:
Teilprojekt 1: Sanierung des Grenzlandringbades
Die Sanierung des Grenzlandringbades wiederum teilt sich in insgesamt sieben Teilmaßnahmen auf:
1. Umgestaltung der Außen- und Freianlagen (Familien-, Gartenhallenbad)
2. Energetische Fassadensanierung
3. Energetische Innenwandsanierung
4. Sanierung der 3 m – Sprungturmanlage
5. Barrierefreier Hauptzugang
6. Umgestaltung Eingangsbereich/Foyer
7. Umgestaltung und Umnutzung der ehemaligen Cafetería
Eine weitere Teilmaßnahme (außerhalb der Fördermaßnahme) ist:
- Energetische Flachdachsanierung
Teilprojekt 2: Sanierung und Erneuerung der Sportanlagen
Auch hier wird eine Aufteilung in wiederum sieben Teilmaßnahmen vorgenommen:
1. Sanierung und Umbau des Tennenplatzes zu einem Kunstrasenplatz
2. Sanierung und Umbau des Rasenplatzes zu einem Junioren-Kunstrasen-
spielfeld
3. Umbau und Renovierung der bestehenden Tribünenanlage
4. Errichtung einer Muldenrigolen-Versickerungsanlage
5. Nebenfläche Funktionsbereich
6. Neubau eines Soccer-Courts
7. Neuerrichtung einer Flutlichtanlage für das Juniorenspielfeld
Weitere Teilmaßnahmen (außerhalb der Fördermaßnahme) sind:
- Energetische Sanierung der Flutlichtanlage für den Kunstrasenplatz
- Zaun- und Ballfangzaunanlage für den Kunstrasenplatz
- Zaun- und Ballfangzaunanlage für das Juniorenspielfeld
- Bau eines PKW-Parkplatzes
Einen Überblick über den Umfang und die Inhalte des Projekts zeigt die Übersicht über die Gesamtplanung (siehe beigefügte Anlage). Weitere Erläuterungen und Details erfolgen in der Sitzung im Rahmen der Powerpoint-Präsentation.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtbaukosten stellen sich wie folgt dar. Zu beachten ist, dass aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung für das Grenzlandringbad die zugehörigen Kosten in „netto“ angegeben sind.
| Gesamtbaukosten | Anteil Fördermittel (90%) | Anteil Eigenmittel (10%) |
Sanierung Grenzlandringbad (Teilmaßnahmen 1 – 7, Angaben in netto) | 1.319.070,- € | 1.187.160,- € | 131.910,- € |
Sanierung und Erneuerung der Sportanlagen (Teilmaßnahmen 1 – 7, Angaben in brutto) | 2.014.270,- € | 1.812.840,- € | 201.430,- € |
Summen | 3.333.340,- € | 3.000.000,- € | 333.340,- € |
Für alle Projekte, die über das Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur gefördert werden, sieht der Fördergeber einen Realisierungszeitraum bis 2025 vor. Die Fördermittel werden auf die Jahre 2021 bis 2025 verteilt wie folgt ausgezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob die tatsächliche Realisierung der Baumaßnahmen schneller erfolgt.
2021 - 1% = 30.000,- €
2022 - 19% = 570.000,- €
2023 - 20% = 600.000,- €
2024 - 30% = 900.000,- €
2025 - 30% = 900.000,- €
Die Eigenmittelanteile von insgesamt 10% in Höhe von 333.340,- € sind für das Grenzlandringbad sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich in den Jahren 2021 bis 2025 im Haushalt zur Verfügung zu stellen, für die Sportanlagen ausschließlich im investiven Bereich.
Die weiteren vorgenannten Teilmaßnahmen außerhalb der Fördermaßnahme (siehe Auflistung oben) sollen vollständig mit Eigenmitteln der Stadt Wegberg realisiert werden.
Nächste Projektschritte
Im nächsten Schritt des Projektablaufs ist der Förderantrag „Paket 1“ bis spätestens zum 20.09.2021 zu stellen. Hierbei handelt es sich um den sogenannten schriftlichen Teil des Förderantrags, der nach erfolgreicher Prüfung der formalen Zuwendungsfähigkeit den vorbehaltlichen Zuwendungsbescheid zum Ergebnis hat.
Dieser Bescheid soll laut Zuwendungsgeber bis zum Ende des Jahres 2021 erteilt werden.
Vorbehaltlicher Zuwendungsbescheid deshalb, weil im nachfolgenden „Paket 2“ des Förderantrags die Unterlagen zur baufachlichen Prüfung von der Stadt Wegberg einzureichen sind. Diese Unterlagen sind technischer Art (Pläne, Kosten, Berechnungen) und haben bei positiver Prüfung den letztendlichen Zuwendungsbescheid zum Ergebnis.
Zu welchem Zeitpunkt das „Paket 2“ des Förderantrags eingereicht wird, und wann der letztendliche Bescheid erteilt wird, ist insbesondere vom Planungsfortschritt des Projekts abhängig und unterliegt keiner zeitlichen Vorgabe.
Bereits nach Stellung des Förderantrags „Paket 1“ ist die weitere Beauftragung der Planungs- und Fachplanungsleistungen möglich. Die Planungsergebnisse der Leistungsphasen 1 – 3 gemäß HOAI sind für die Bearbeitung des „Paket 2“ ohnehin erforderlich, so dass die Suche und Beauftragung geeigneter Planungsbüros vom Fachbereich Gebäudewirtschaft, der das Projekt „Sport am Beeckbach“ federführend bearbeiten wird, in den nächsten Wochen in Angriff genommen werden soll.
Erforderliche Beschlussfassung des Rates der Stadt Wegberg
Für die fristgerechte Stellung des Förderantrags „Paket 1“ ist ein auf dem aktuellen Projektstand basierender Beschluss des Rates der Stadt Wegberg erforderlich. Dieser soll insbesondere den Beschluss über die Gesamtfinanzierung und die Erbringung der Eigenmittelanteile umfassen. Aufgrund der terminlichen Vorgaben ist dieser Beschluss in der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 14.09.2021 zu fassen. Hierzu soll der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat aussprechen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, die Realisierung des Gesamtprojekts „Sport am Beeckbach“, wie im Vorlagentext beschrieben und wie in der Powerpoint-Präsentation in der Ausschusssitzung vorgestellt, zu beschließen.
Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Wegberg, die Gesamtfinanzierung des Projekts in Höhe von 3.333.400,- € sowie die Erbringung der mit der Förderung verbundenen Eigenmittelanteile in Höhe von insgesamt 333.400,- €, aufgeteilt wie tabellarisch dargestellt, zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
331 kB
|
