Empfehlungsvorlage - VO/0116/06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie der Schwalmverband mitteilte, endet die fünfjährige Amtszeit des am 04.September 2001 gewählten Vorstandes und Vorstehers sowie deren Stellvertreter am 14. September 2006. Gemäß § 17 Abs.1 und § 21 Abs.1 der Satzung des Schwalmverbandes ist in der Verbandsversammlung am 06. September 2006 ein Vorstand und der Vorsteher sowie deren Stellvertreter neu zu wählen. Gemäß § 113 Abs.4 GO NRW entscheidet der Rat, wenn der Gemeinde ein Recht eingeräumt wurde, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen. Bisher wurde die Stadt Wegberg gemäß Beschluss des Rates vom 09.11.2004 durch Herrn Technischen Beigeordneten Fabry sowie - im Vertretungsfall- durch Herrn Stadtkämmerer Storms im Vorstand sowie in der Verbandsversammlung des Schwalmverbandes vertreten. Die Verwaltung empfiehlt, Herrn Technischen Beigeordneten Fabry bzw. im Vertretungsfall Herrn Stadtkämmerer Storms erneut mit der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte zu beauftragen. 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

Es werden keine aufgezeigt

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Technischen Beigeordneten Fabry sowie im Vertretungsfall Herrn Stadtkämmerer Storms mit der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte gemäß § 113 GO NRW  im Schwalmverband für die Amtszeit 2006 bis 2011 zu beauftragen.

 

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