Empfehlungsvorlage - VO/0116/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten gemäß § 113 GO NRW - Vorstand bzw. Verbandsversammlung des Schwalmverbandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Wilkens, Richard
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HF)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
30.05.2006
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.06.2006
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Wie der
Schwalmverband mitteilte, endet die fünfjährige Amtszeit des am 04.September
2001 gewählten Vorstandes und Vorstehers sowie deren Stellvertreter am 14.
September 2006. Gemäß § 17 Abs.1 und § 21 Abs.1 der Satzung des
Schwalmverbandes ist in der Verbandsversammlung am 06. September 2006 ein
Vorstand und der Vorsteher sowie deren Stellvertreter neu zu wählen. Gemäß §
113 Abs.4 GO NRW entscheidet der Rat, wenn der Gemeinde ein Recht eingeräumt
wurde, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen
oder vorzuschlagen. Bisher wurde die Stadt Wegberg gemäß Beschluss des Rates
vom 09.11.2004 durch Herrn Technischen Beigeordneten Fabry sowie - im
Vertretungsfall- durch Herrn Stadtkämmerer Storms im Vorstand sowie in der
Verbandsversammlung des Schwalmverbandes vertreten. Die Verwaltung empfiehlt,
Herrn Technischen Beigeordneten Fabry bzw. im Vertretungsfall Herrn
Stadtkämmerer Storms erneut mit der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte zu
beauftragen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Technischen Beigeordneten Fabry sowie
im Vertretungsfall Herrn Stadtkämmerer Storms mit der Wahrnehmung der
Mitgliedschaftsrechte gemäß § 113 GO NRW
im Schwalmverband für die Amtszeit 2006 bis 2011 zu beauftragen.
