Entscheidungsvorlage - VO/0243/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Rates vom 29.06.2021 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg - Gebührentarif, zuletzt geändert durch die Satzung vom 26.10.2016, zu überarbeiten.

Die Tarife sind zuletzt 2016 angepasst worden, sodass eine dem durch Tarifsteigerungen vermehrten Verwaltungsaufwand entsprechende Steigerung der Gebühren vorgenommen werden kann. Gemäß § 5 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW dürfen Verwaltungsgebühren nur erhoben werden, wenn die Leistung der Verwaltung von dem Beteiligten beantragt worden ist oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll gemäß § 5 Absatz 4 KAG NRW die voraussichtlichen Aufwendungen für den betreffenden Verwaltungsbereich nicht übersteigen.

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes sollten die Möglichkeiten der Ertragssteigerung ausgeschöpft werden.

Die geänderten Gebühren liegen in einem angemessenen Rahmen.

Eine zusätzliche Tabelle im Anhang dieser Vorlage zeigt den Betrag der Erhöhung auf.

 

Die Gebührensatzung wurde bezüglich der sprachlichen Gleichstellung angepasst.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die anliegende erste Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg.

 

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Anlagen

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