Entscheidungsvorlage - VO/0219/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat mit Datum 22.06.2021 den nachstehenden Antrag gestellt:

 

„Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

 

Die SPD-Fraktion beantragt:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie die Wirtschaftswege entlang der K 29 zwischen dem Tüschenbroicher Kreisverkehr und der Einmündung in die „Alte Landstraße“ für den Fahrradverkehr ertüchtigt werden können.

 

Begründung:

Die Wirtschaftswege entlang der K29 werden häufig von Fahrradfahrern genutzt und werden auch in einschlägigen Fahrradpublikationen als Fahrradwege gekennzeichnet. Auch von Arbeitnehmern aus dem Wegberg Oval werden die Wirtschaftswege zu den Berufsverkehrszeiten genutzt. Viele Schlaglöcher führen dazu, dass Fahrradfahrer die Wege nicht ungefährdet benutzen können, oder dass sie, insbesondere zwischen Tüschenbroicher Kreisverkehr und der Lisztstraße, die Straße benutzen. Außerdem ist es an der Kreuzung K29/Petersholz/In Bischofshütte nicht möglich, der K 29 weiter zu folgen, da die Wirtschaftswege zunächst in Richtung Petersholz bzw. In Bischofshütte weitergeführt werden. Auch sollte der Fahrradverkehr im Bereich der geplanten Grünannahmestelle an den Radweg auf der Alten Landstraße angebunden werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ralf Wolters

Fraktionsvorsitzender“

 

 

 

Die unbefestigten Wegeflächen entlang der Fahrbahn der K29 im vorstehenden Bereich sind im Eigentum des Kreises Heinsberg und dienen sowohl dem landwirtschaftlichen Verkehr als auch der Unterhaltung der Straße (Begleitweg, Böschung).

 

Nach ersten Gesprächen besteht seitens des Kreises aktuell keine Bereitschaft, die Wegeflächen zu befestigen, da der Zustand für die Nutzung als landwirtschaftlicher Weg und als notwendiger Bewirtschaftsweg für die Straße einschließlich der Böschung ausreichend ist. Eine dauerhafte Befestigung der Flächen (Asphalt, Pflaster), die für die Belastung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen ausgelegt ist, sei finanziell nicht darstellbar und nicht erforderlich.

 

Grob überschlagen wären ca. 8.700 m² Wegefläche (2.900 lfdm x 3 m Breite) zu Kosten von ca. 50,00 €/m² entsprechend 435.000,00 € für einen Wirtschaftsweg auszubauen, der dann auch den (geringeren) Bedürfnissen des Radverkehrs entspräche. Dieser Betrag kann sich erhöhen, da die Frage der Niederschlagswasserentsorgung der befestigten Flächen noch nicht abschließend geprüft wurde (Böschung der Straße / befestigter Weg / angrenzende Felder / Muldenversickerung / Rigolen usw.).

 

Unabhängig davon, ob der Eigentümer (Kreis) oder die Stadt Wegberg (nach Übertragung der Flächen und Übernahme der Baulast) den Weg für den Radverkehr nutzbar macht (ggfs. mit Fördermitteln aus allgemeinen Steuergeldern einschl. Eigenanteil), sollte auch hier der Haushaltsgrundsatz des verantwortungsvollen Umgangs mit den freiwilligen Ausgaben beachtet werden (Ausgabenkritik im HSK).

 

Der finanzielle Aufwand – unabhängig von der Herkunft (Eigenmittel, Fremdmittel) und vom Veranlasser eines Wegeausbaues (Stadt, Kreis) steht im Vergleich zum erwarteten Erfolg bzw. Mehrwert durch die Nutzung als Radweg über die bloße Lust am Radfahren hinaus (also Abkürzungsverkehr, touristische wertvolle Radroute usw.) in keinem günstigen Verhältnis. Dies belegen die bereits vorhandenen ausgebauten Radwege bzw. als Radweg nutzbaren Wirtschaftswege in unmittelbarer Entfernung und die Auswertung möglicher (sinn- und zweckhafter) Ziel- und Quellverkehre.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-          Keine -

 

Alternativen:

-          Keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion auf Prüfung, ob und wie die Wirtschaftswege entlang der K29 zwischen dem Kreisverkehr Tüschenbroich und der Einmündung in die Alte Landstraße für den Radverkehr ertüchtigt werden können, nicht weiter zu verfolgen.

 

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Anlagen

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