Entscheidungsvorlage - VO/0250/21
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerantrag gem. §24 GO NRW verkehrsregelnde Maßnahmen: Waldweg, Roermonder Bahn und Rödgener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Entscheidung
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21.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Bürgerantrag vom 15.05.2021 wurde beantragt, Tempo 30 auf dem gesamten Waldweg anzuordnen, Sicherheitsmaßnahmen für den Fahrradverkehr sowie ein Fahrverbot für Lastwagen und Schwerlasttransporter auf den Straßen Waldweg, Roermonder Bahn und Rödgener Straße einzurichten. Die Anwohner nehmen an, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Außerdem habe der Verkehr seit der Fertigstellung der Umgehungsstraße B221 und der geänderten Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Roermonder Bahn / Heiderstraße stark zugenommen. Der Bürgerantrag unterstützt eine ähnliche Anfrage eines weiteren Beschwerdeführers, welcher ebenfalls die Verkehrssicherheit auf den Straßen Roermonder Bahn und Rödgener Straße anzweifelt und Sicherheitsmaßnahmen für den Rad- und Fußverkehr auf dem Waldweg beantragt.
Die Antragsteller beziehen sich auf § 45 Absatz 1, 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) wonach innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten mit höher Fahrradverkehrsdichte sowie bei hohem Querungsbedarf, die Anordnung von Tempo-30- Zonen aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen eine streckenreduzierte Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen vorgesehen seien.
Jedoch schließt § 45 Absatz 1c, Satz 2 eine Zonenanordnung auf Kreisstraßen, als Straßen überörtlichen Verkehrs, ausdrücklich aus.
Bei den im Antrag benannten Straßen Waldweg, Roermonder Bahn und Rödgener Straße handelt es sich um eine Kreisstraße (K 23), welche zum klassifizierten Straßennetz gehört. Demnach wurde der Inhalt des Bürgerantrages und der Einwände des weiteren Beschwerdeführers mit der Bitte um Stellungnahme an den Kreis Heinsberg als zuständigem Straßenbaulastträger weitergeleitet.
Das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung des Kreises Heinsberg nimmt wie folgt Stellung:
„Die benannten Straßen haben nach § 3 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG) eine überörtliche Verkehrsbedeutung und dienen den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen. Entsprechend Ihrer Widmung ist die Kreisstraße (K) 23 dazu bestimmt, den Straßenverkehr ohne Beschränkung einer Fahrzeugart aufzunehmen. Dementsprechend wurde die K23 seit den 90er-Jahren zur Sicherheit des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers sowohl inner- als auch außerorts ausgebaut. Auf dem Streckenabschnitt von Wildenrath bis zur Heiderstraße in Arsbeck befindet sich an den o. a. Straßen sowohl außerhalb als auch abschnittsweise innerhalb der Ortsdurchfahrt Rad-/Gehwege und innerorts nahezu durchgängig beidseitig Gehwege sowie mehrere Querungshilfen. Lediglich auf einem 260m langen Teilbereich zwischen den Ortsteilen Rödgen und Dalheim ist nur auf einer Seite ein Gehweg vorhanden. Darüber hinaus wurde zur sicheren Führung der Radfahrenden auf einem 90m langen Abschnitt im Bereich der Bahnbrücke beidseitig Fahrradstreifen auf der Fahrbahn angelegt. Zudem wurden zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in den Ortseingangsbereichen von Rödgen, Dalheim und Arsbeck geschwindigkeitsdämpfende Elemente (Kanzelsysteme) eingebaut. Weiterhin wurden jeweils im Bereich der Mutter-Kind-Klinik in Dalheim und im Bereich der Kirche/Schule in Rödgen auf einer Länge von 200m bzw. 150m Tempo-30-Zonen eingerichtet und vor Rödgen sowie zwischen Dalheim und Arsbeck die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70km/h herabgesetzt.
Mit all den zuvor genannten Maßnahmen wird die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer des Straßenverkehrs, insbesondere auch der besonders gefährdeten Personengruppen gewährleistet. Für die von den Dalheimer Bürgerinnen und Bürgern beantragten
- zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf dem Waldweg, Roermonder Bahn und Rödgener Straße,
- Sicherheitsmaßnahmen für Fahrradfahrer auf dem Waldweg sowie
- Fahrverbote für Lastwagen und Schwertransporte auf dem Waldweg,
besteht demgemäß derzeit keine Notwendig. Auffälligkeiten der K23 bei Verkehrsunfällen oder Mehrungen von Verkehrsunfällen liegen nicht vor. Es ist somit kein Handlungsbedarf für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen vorhanden. Der Ausbauzustand der K23 entspricht den Geboten sicherheitstechnischer Erfordernisse. Durch die Zuordnung als Kreisstraße müssen die Straßenanwohner und Verkehrsteilnehmer mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen gegenüber einer Ortserschließungsstraße rechnen, leider auch einhergehend mit möglichen Lärm- und/oder Schadstoffbelastungen. Die Verkehrsimmissionen liegen bei einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 2.430 Kfz bei einem LKW-Anteil von 27 Fahrzeugen (Daten aus Straßenverkehrszählung 2015) auf der K23 jedoch keinesfalls über dem, was als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss. Anhand des Streckenverlaufs der K23 – von der B221 bei Wildenrath bis zur B221 bei Arsbeck- ist bereits erkennbar, dass diese Straße ausschließlich vom Schwerlastverkehr der örtlichen Gewerbebetriebe und deren Anlieferern sowie im privaten Kundenverkehr befahren wird. Dies wird auch durch das festgestellte Verkehrsaufkommen von lediglich 27 Lkw/Tag (gleich 1% des Gesamtverkehrsaufkommens) belegt. Die Anordnung des geforderten Lkw-Fahrverbotes wäre demgemäß nicht zielführend, da diese Fahrzeuge als Anlieger nach wie vor berechtigt wären, die Gewerbebetriebe anzufahren. Darüber hinaus befinden sich die Gewerbebetriebe überwiegend in Arsbeck, sodass der Waldweg nur vereinzelt von Lkw’s befahren wird. Schließlich verkennen die Antragsteller, dass die Anordnung einer Tempo 30-Zone nach § 45 (1c), Satz 1 StVO auf Kreisstraßen gemäß § 45 (1c), Satz 2 StVO nicht zulässig ist.“
Um allerdings noch einmal ein Augenmerk auf die angeordnete Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 in Höhe des Mutter-Kind-Heimes und der Kirche/Schule in Rödgen zu richten, wird von der Stadt Wegberg die Geschwindigkeitsanzeigetafel immer wiederkehrend aufgestellt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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