Mitteilungsvorlage - VO/0255/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingangsbereich Heuchter Bruch, hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Bieker, Daniel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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05.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Förderung der geplanten Maßnahme 090102 I 001 - „Multifunktiuonsbereich / Eingangsbereich Heuchter Bruch“ im Rahmen der Dorferneuerung 2021 wird auf die Vorlage VO/0251/20 für die Sitzung des Ausschusses am 24.11.2020 verwiesen. Über die grundsätzliche Förderzusage zu diesem Projekt hatte die Verwaltung eine Mitteilung für die Ausschusssitzung am 20.04.2021 erstellt. Der endgültige Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 15.07.2021 ging am 28.07.2021 bei der Stadt Wegberg ein.
Im Mai dieses Jahres wurde die Investitionsmaßnahme durch die Stadtkämmerin mit einem Sperrvermerk bis auf 10.000 € für 2021 belegt. Gemäß Hinweis zu dieser Haushaltssperre soll der Umfang des Projektes für 2022 überarbeitet werden.
Im August und September gab es erste Gespräche durch den Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen mit einem möglichen Fachplaner der Investitionsmaßnahme sowie einen gemeinsamen Ortstermin mit einem Vertreter der unteren Naturschutzbehörde des Kreises. Hierbei wurden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und eine naturverträgliche Umsetzung vorbesprochen.
Für eine konkrete Vorentwurfsplanung und gegebenenfalls Anpassung des bisherigen Konzeptes bedarf es im Vorfeld einer Geländehöhenaufnahme des Bereiches sowie einer Einmessung der vorhandenen und zu integrierenden Mauerwerksreste durch ein Vermessungsbüro.
Bevor diese Arbeiten durchgeführt werden können sind jedoch noch umfangreiche
Instandhaltungspflegemaßnahmen in Strauch- und Baumwerk erforderlich.
Diese sollen nach dem Ende der Vogelschutzzeit im Oktober 2021 durch den städtischen Baubetriebshof oder ein zu beauftragendes Drittunternehmen durchgeführt werden.
Für eine der kommenden Fachausschusssitzungen wird die Verwaltung eine weitere Vorlage mit Darstellung der weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Investivmaßnahme inklusive eines Beschlussvorschlages zur Aufhebung des Sperrvermerkes durch den Rat der Stadt Wegberg erstellen.
