Empfehlungsvorlage - VO/0258/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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26.10.2021
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25.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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07.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2015 wurde eine Anpassung der Grundsteuer A und B im Jahr 2021 zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes festgelegt, nachdem die letzte Erhöhung zum 01.01.2016 erfolgte.
Der Rat hat im Rahmen der Haushaltsberatung 2021 mehrheitlich von der Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und B abgesehen und stattdessen beschlossen, die Erträge bei den aktivierten Eigenleistungen (+200.000 €) zu erhöhen, einen investiven Mitteleinsatz für Maßnahmen zum Klimaschutz anstelle eines konsumtiven Ansatzes zu bilden (117.000 €) und Personalkosten bei unbesetzte Stellen (ca. 175.000 €) als Kompensation einzusetzen.
Die Kommunalaufsicht hat in der Genehmigung zur Haushaltsatzung 2021 vom 10.06.21 zum Verzicht auf die Hebesatz-Anhebung ausgeführt:
„Beschlossene HSK-Maßnahmen werden zum Teil nicht umgesetzt. So beispielsweise die Erhöhung der Grundsteuer A und B. Diese wurde nunmehr auf das nächste Haushaltsjahr verschoben. Machbare Haushaltssicherungsmaßnahmen dürfen in Haushaltssicherungskonzepten jedoch nicht auf zukünftige Jahre verlagert werden (Erlass vom 07.03.2013 sowie REHN, CRONAUGE u. a. Kommentar zu § 76 GO NRW, Rn. 18)“.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat bereits am in seiner Sitzung am 27.5.2021 (TOP 6 VO/0163/21) folgendes beschlossen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte für eine schnellstmögliche Genehmigung des Haushaltsplan 2021 zu unternehmen.
- Der Rat erkennt die Notwendigkeit einer drastischen Steuererhöhung zum Ausgleich des Haushalts 2024 an und erklärt die Bereitschaft, die vorhandenen Lücken spätestens im Jahr 2024 durch diese einschneidenden Maßnahmen zu schließen.
- Der Rat beschließt mit dem Haushaltsplanentwurf 2022 eine nachhaltige Strategie und die Weiterentwicklung des Haushaltssicherungskonzepts zur Umkehr der defizitären Haushaltslage vorzulegen.
Für das Jahr 2022 wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Hebesätze für die Grundsteuer A von 290 v. H. auf 320 v. H. und die Grundsteuer B von 491 v. H. auf 550 v. H. anzupassen, um die planerischen Defizite auszugleichen. Auch vor dem Hintergrund, dass die Grundsteuerreform zum 01.01.25 umgesetzt sein muss, ist eine Erhöhung der Grundsteuer in 2 Zügen und nicht nur sprunghaft in 2024 anzuraten.
Die vorgeschlagene Anpassung bewegt sich im Rahmen des Landesdurchschnitts und stellt für den angestrebten Haushaltsausgleich einen wichtigen Beitrag dar.
Laut IT.NRW betragen die Durchschnittshebesätze zum 30.06.21 in NRW:
293 Prozentpunkte bei der Grundsteuer A
578 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B
Bei den kreisangehörigen Städten in der Einwohnerstaffelung von 25.000-60.000 Einwohner liegen die Durchschnittswerte bei:
295 Prozentpunkte bei der Grundsteuer A
551 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B
Eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit angefügter Änderungssatzung zu beschließen:
Dementsprechend wird die Verwaltung beauftragt, die Mehrerträge im dem Entwurf der Haushaltssatzung zu berücksichtigen.
Erste Änderungssatzung
Zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
für die Grund- und Gewerbesteuer
in der Stadt Wegberg
vom …
Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), in Verbindung mit § 25 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) in seiner Sitzung am ... folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wegberg (Hebesatzung) vom 23. November 2015 wird wie folgt geändert:
1. Die Kurzbezeichnung wird wie folgt gefasst: „Hebesatzsatzung“.
2. § 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
a) In Buchstabe a wird die Zahl „290“ durch die Zahl „320“ ersetzt.
b) In Buchstabe b wird die Zahl „491“ durch die Zahl „550“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
