Entscheidungsvorlage - VO/0269/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 29.06.2021 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Wegberg (Vergnügungssteuersatzung) zu überarbeiten.

 

Gleichzeitig wird mit dieser Überarbeitung die sprachliche Gleichstellung nach dem Gleichstellungsgesetz vorgenommen.

 

 

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung schlägt die Verwaltung vor, die Vergnügungssteuer bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit von 18% auf 21%, mindestens jedoch 40 Euro, anzuheben. Die erwarteten Mehrerträge in Höhe von rund 12.724 € werden in den Haushaltsplanentwurf 2022 und die mittelfristige Finanzplanung 2023-2025 aufgenommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es werden Mehrerträge von rund 12.724 Euro erwartet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Vergnügungssteuersatzung für die Sitzung des Rates vorzubereiten und dort zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen.

 

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