Mitteilungsvorlage - VO/0280/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Programm „Extra-Geld“ ist eine Säule der Fördermaßnahme „Aufholen nach Corona. Neben diesem Förderbereich gibt es noch „Extra-Zeit“, „Extra-Personal“ und „Extra-Blick“ als weitere Förderbereiche.

 

Der Stadt Wegberg wurde im Programmteil „Extra-Geld“ eine Fördersumme von 176.878,00 € zugeteilt. Hiervon entfallen entsprechend der vorgegebenen Berechnung der Bezirksregierung 21.800,00 € auf die Freie Waldorfschule. Diese sind dem Schulträger bereits überwiesen worden.

 

Von den restlichen 155.078,00 € sind

  1. 30% als Schulbudgets,
  2. 30% für Bildungsgutscheine und
  3. 40% als Schulträgerbudget zu verwenden.

 

Bezüglich der Schulbudgets hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW eine Liste mit festgelegten Beträgen für alle Schulen veröffentlicht.

 

Zu 1.

Hiernach haben die Schulen als Schulbudgets folgende Förderbeträge bereits zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung erhalten:

 

Erich Kästner Grundschule

8.784,00 €

Gemeinschaftsgrundschule am Beeckbach

3.195,00 €

Kastaniengrundschule Rath-Anhoven

2.383,00 €

Kath. Grundschule Arsbeck

4.721,00 €

Schule am Grenzlandring

4.483,00 €

Edith-Stein-Realschule

8.863,00 €

Maximilian-Kolbe-Gymnasium

14.095,00 €

Gesamt

46.524,00 €

 

Zu 2.

Für individuelle Bildungsgutscheine steht eine Gesamtsumme von 46.524,00 € zur Verfügung, welche auf die Schulen hinsichtlich der Anzahl an Schülerinnen und Schüler verteilt wird. Das Verfahren zu den Bildungsgutscheinen wird derzeit noch vom Ministerium vorbereitet. Weitere Informationen hierzu liegen leider noch nicht vor.

 

Zu 3.

Das Schulträgerbudget umfasst einen Betrag von 62.030,00 €.

Über die Verwendung des Förderbetrages wurde noch nicht endgültig entschieden. Neben übergreifenden Ausgaben für besondere Lernmittel ist es allerdings geplant, das Budget der einzelnen Schulen für die Bildungsgutscheine im Verhältnis zu der Anzahl an Schülerinnen und Schülern und nach Bedarf aufzustocken, um die Individualförderung der Schülerinnen und Schüler intensiver zu unterstützen. Bei der Verteilung sollen die inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler besonders berücksichtigt werden.

 

 

Für schulübergreifende Gruppenmaßnahmen und Projekte steht aktuell die Förderung aus dem Baustein „Extra Zeit“ des Aktionsprogramms zusätzlich zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen

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