Entscheidungsvorlage - VO/0712/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Jansen, Heinz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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15.04.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die für das Stadtgebiet
bestellten drei Schiedspersonen sowie deren Stellvertreter (zur Zeit eine
Person) sind ordentliche Mitglieder im Bund Deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen (BDS). Der Mitgliedsbeiträg fällt in die von der Stadt zu
tragenden sächlichen Kosten des Schiedsamtes. Der BDS bietet für die Kommunen
eine fördernde Mitgliedschaft an. Der Beitrag richtet sich nach der Zahl der
Einwohner. Für die Stadt Wegberg würde der Jahresbeitrag zur Zeit 24,00 €
betragen.
Die Vorteile einer
fördernden Mitgliedschaft beim BDS liegen überwiegend in der Vergünstigung bei
Lehrgängen für die Schiedspersonen. Für eine der zur Zeit bestellten
Schiedspersonen beträgt diese Vergünstigung im laufenden Jahr 2008 bereits 22,00
€ und 5,00 €. Noch in diesem Jahr stehen Neuwahlen für zwei
Schiedsamtsbezirke an. Gegebenenfalls müssen noch in 2008 neu gewählte
Schiedspersonen Lehrgänge besuchen.
Neben den vergünstigten
Lehrgangsgebühren wird die Teilnahme von Mitarbeitern der Verwaltung an
Fachtagungen angeboten. Außerdem kann die monatlich erscheinende
Schiedsamtszeitung für die Verwaltung bezogen werden. Beides ist nach Ansicht
der Verwaltung jedoch nicht erforderlich.
Eine fördernde
Mitgliedschaft der Stadt Wegberg beim BDS ist nach Ansicht der Verwaltung
empfehlenswert. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist auch für den Fall, dass
dieser durch die Vergünstigung bei Lehrgangsteilnahme nicht oder nicht in
voller Höhe erwirtschaftet wird, angemessen und vertretbar.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag
von zur Zeit 24,00 € steht bei der Buchungsstelle 011101.5431000 - Aufwand
Schiedsamt - im Haushaltsplan zur Verfügung.
Alternative:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, den von der Verwaltung empfohlenen Erwerb der
fördernden Mitgliedschaft beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
(BDS) nicht zu erwerben.
