Entscheidungsvorlage - VO/0712/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die für das Stadtgebiet bestellten drei Schiedspersonen sowie deren Stellvertreter (zur Zeit eine Person) sind ordentliche Mitglieder im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS). Der Mitgliedsbeiträg fällt in die von der Stadt zu tragenden sächlichen Kosten des Schiedsamtes. Der BDS bietet für die Kommunen eine fördernde Mitgliedschaft an. Der Beitrag richtet sich nach der Zahl der Einwohner. Für die Stadt Wegberg würde der Jahresbeitrag zur Zeit 24,00 € betragen.

 

Die Vorteile einer fördernden Mitgliedschaft beim BDS liegen überwiegend in der Vergünstigung bei Lehrgängen für die Schiedspersonen. Für eine der zur Zeit bestellten Schiedspersonen beträgt diese Vergünstigung im laufenden Jahr 2008 bereits 22,00 € und 5,00 €. Noch in diesem Jahr stehen Neuwahlen für zwei Schiedsamtsbezirke an. Gegebenenfalls müssen noch in 2008 neu gewählte Schiedspersonen Lehrgänge besuchen.

 

Neben den vergünstigten Lehrgangsgebühren wird die Teilnahme von Mitarbeitern der Verwaltung an Fachtagungen angeboten. Außerdem kann die monatlich erscheinende Schiedsamtszeitung für die Verwaltung bezogen werden. Beides ist nach Ansicht der Verwaltung jedoch nicht erforderlich.

 

Eine fördernde Mitgliedschaft der Stadt Wegberg beim BDS ist nach Ansicht der Verwaltung empfehlenswert. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist auch für den Fall, dass dieser durch die Vergünstigung bei Lehrgangsteilnahme nicht oder nicht in voller Höhe erwirtschaftet wird, angemessen und vertretbar.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag von zur Zeit 24,00 € steht bei der Buchungsstelle 011101.5431000 - Aufwand Schiedsamt - im Haushaltsplan zur Verfügung.

 

 

Alternative:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den von der Verwaltung empfohlenen Erwerb der fördernden Mitgliedschaft beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) nicht zu erwerben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) eine fördernde Mitgliedschaft zu erwerben.

 

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