Empfehlungsvorlage - VO/0724/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2008 für den Kreis Heinsberg; Stellungnahme der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- SEWG
- Finale Freigabe:
- Schmitz, Theo
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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15.04.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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29.04.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Kreis Heinsberg hat gemäß §§ 8 und 9 des Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) der Stadt Wegberg den
Entwurf der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zur Kenntnis vorgelegt und bis
zum 7. Mai 2008 um Stellungnahme gebeten. Das ÖPNVG NRW wurde am 19.6.2007 mit
Wirkung vom 1.1.2008 novelliert und definiert den ÖPNV weiterhin als eine
Aufgabe der Daseinsvorsorge, die die sogenannte Grundversorgung für ein
grundlegend menschliches Dasein sicherstellen soll.
Hierzu
zählt insbesondere auch die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für
die Allgemeinheit in den Bereichen z. B. Verkehr, Gas-, Wasser- und
Elektrizitäts-versorgung.
Planung,
Organisation und Ausgestaltung des Öffentlichen Straßenpersonennah-verkehrs
(ÖSPV), hierin enthalten ist auch der ÖPNV, ist Aufgabe der Kreise und
kreisfreien Städte. Der Kreis als Aufgabenträger hat zur Sicherung und
Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und
beabsichtigt, nach Eingang der Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden nach Vorberatung im Verkehrsausschuss den NVP im Kreisausschuss im
Juni d. J. beschließen zu lassen.
Aufgrund
gesetzlicher Vorgaben kooperieren seit Beginn des Jahres 2008 der Aachener
Verkehrsverbund (AVV) und der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) im Zweckverband
Nahverkehr – Schienenpersonennahverkehr & Infrastruktur –
Rheinland (ZV NVR). Während bisher beide Verkehrsverbünde ihre Planungen und
Bestellungen für den SPNV auf die eigene Region ausgerichtet haben, wird im ZV
NVR das Nahverkehrsangebot auf der Schiene für die Kooperationsräume Aachen und
Rhein-Sieg geplant, organisiert und finanziert. Im Planungszeitraum bis 2015
ist im AVV ein deutlicher Ausbau des Schienenverkehrs geplant. Als nun
zuständiger Aufgabenträger wird der ZV NVR die bestehenden Nahverkehrspläne des
AVV und VRS koordinieren und ggfls. fortschreiben. Auf Seite 93 des
Nahverkehrsplanes ist unter Abbildung 33 das Zielkonzept im Bereich des AVV dargestellt. Die hier
dargestellte Linie RB 39 zeigt eine Schienenverbindung von Mönchengladbach über
Wegberg bis nach Roermond/Venlo auf niederländischer Seite auf.
Im
Bereich der Indisponiblen Vorhaben des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) in der
Region des AVV als eines der wichtigen Vorhaben der nächsten Jahre ist die
Herstellung der schienenbezogenen Verbindung der Strecke Mönchengladbach -
Wegberg - Grenze D/NL - an 4. Stelle eingestuft. Im Netz der Deutsche Bahn
AG wird diese Streckenverbindung als Vorhaben der Stufe 1 - Vorhaben bis zum
Jahre 2015 – eingeplant.
Unter dem Gesichtspunkt einer Kostenreduzierung sind in den
zurückliegenden Jahren immer wieder auf den Regionalbuslinien Nachfrage und
Angebot verglichen worden. Dies führte dazu, dass Angebotsanpassungen dort
erforderlich wurden, wo die Nutzung des Angebotes sehr gering war. Die
Einstellung der Bedienung auf einzelnen Linien an Samstagen soll darum ab dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2008 umgesetzt werden. Alternativ soll kreisweit an
Samstagen in der Zeit von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen
von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein sog. Anrufbus (auch MultiBus genannt) eingeführt
werden. Ab Dezember 2009 ist zudem eine Leistungsanpassung der
Regionalbuslinien von montags bis freitags an Schultagen sowie an Ferientagen
mit entsprechenden Anpassungen beim Anrufbus vorgesehen. Für die Stadt Wegberg
hat dies auf die das Stadtgebiet tangierenden Buslinien 408, 412, 413 und 418
folgende Auswirkungen:
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Linie |
Tag |
Linienweg |
Maßnahme |
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408 |
Mo - Fr /Sa |
Erkelenz-Wegberg- Niederkürchten |
Die
Fahrten 5:56 Uhr ab Erkelenz und 6:20 Uhr ab Wegberg entfallen. / Die
Bedienung der Linie wird samstags eingestellt. |
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412 |
Mo - Fr /Sa |
Erkelenz – Beeck
– Wegberg |
Die
Fahrten 18:12 Uhr ab Erkelenz und 18:50 Uhr ab Wegberg entfallen. / Die
Bedienung der Linie wird samstags eingestellt. |
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413 |
Mo - Fr /Sa |
Wegberg –
Wassenberg - Heinsberg |
Die
Fahrten 5:09 Uhr, 6:18 Uhr, 6:58 Uhr und 19:09 Uhr ab Wegberg und 5:10 Uhr ab
Wassenberg entfallen. Die Fahrt 6:18 Uhr wird auf 6:09 Uhr und die Fahrt 5:09
Uhr auf 6:00 Uhr verschoben./ Die Bedienung der Linie wird samstags
eingestellt. |
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418 |
Mo - Fr /Sa |
Erkelenz –
Wegberg – Niederkrüchten (über Tüschenbroich) |
Die
Fahrt 6:11 Uhr ab Wegberg entfällt./ Die Bedienung der Linie wird in den
Ferien eingestellt. |
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017 |
Mo - So |
Mönchengladbach
– Rheindahlen - Wegberg |
Keine
Veränderungen (Linie des NVV) |
(Auszug
der Wegberger Linien wurde der Tabelle des Entwurfes auf Seite 95 entnommen)
Der Nahverkehrsplan wird künftig aufgrund demographischer
Entwicklungen sowie der sich verändernden Schulsituation (Ausbau von
Ganztagsschulen, Abitur nach 12 Schuljahren, Kooperationen verschiedener
Schulen untereinander etc.) häufigeren Veränderungen ausgesetzt sein und somit
immer wieder den sich ergebenden Bedürfnissen angepasst werden müssen.
Durch die in den vergangenen Jahren durchgeführten Maßnahmen
konnten in den Jahren von 2001 bis 2007 die Kosten von ca. 7,31 Mio. €
auf 5,84 Mio. € gesenkt werden. Auch in künftigen Jahren wird es nicht
möglich sein, aufgrund der räumlichen Struktur des Kreises Heinsberg einen
kostendeckenden ÖPNV zu erreichen. Hinsichtlich der Finanzierung des ÖPNV in
künftigen Jahren muss davon ausgegangen werden, dass die Verkehrsverluste im
Kreis Heinsberg durch die Energiegewinne gedeckt werden müssen. Solange diese
Art des Verlustausgleichs zulässig ist, wird der Kreis Heinsberg den ÖPNV
weiterhin in dieser Weise finanzieren. Ziel muss es sein, unter Beachtung des
Grundsatzes der Daseinsvorsorge weiterhin die Senkung des ÖPNV-Defizits
anzustreben und eine Steigerung des Defizits zu verhindern.
Die Gesamtfassung des Entwurfes des Nahverkehrsplanes wird den
Ausschussmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird ein Vertreter des
Kreises Heinsberg zu diesem Tagesordnungspunkt Fragen des Ausschusses
beantworten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss nimmt den Entwurf der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2008 des
Kreises Heinsberg zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dem Kreis Heinsberg
folgende Stellungnahme abzugeben:
Die
Stadt Wegberg unterstützt grundsätzlich die Maßnahmen des Kreises Heinsberg,
die dazu dienen, die Kosten im Öffentlichen Personennahverkehr zu senken.
Derartige Bestrebungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass eine notwendige
Grundversorgung im ÖPNV im Rahmen der Daseinsvorsorge nicht mehr gewährleistet
wird. Die Streichung sämtlicher Fahrten an Samstagen auf den die Stadt
Wegberg tangierenden Linien 408, 412 und 413 und in den Ferien auf der Linie
418 stellt eine besondere Härte für die Bürger dar, die auf den ÖPNV angewiesen
sind. Die Einrichtung eines MulitBus-Systems
ist aus unserer Sicht kein adäquater Ersatz.
Ganz
entschieden spricht sich die Stadt gegen die Streichung der Anbindung
des Gewerbe- und Industrieparkes Wegberg-Wildenrath sowie des List-Zentrums an
das ÖPNV-Netz im Linienverkehr (Linie 418) aus.
Die Versorgung des Gewerbegebietes Wegberg-Wilden-rath durch den ÖPNV
stellt einen wesentlichen Standortvorteil für diesen Gewerbepark dar und muss
zumindest zu den Hauptberufszeiten am Morgen, in den Mittagsstunden und am
Abend gewährleistet sein. Die Zahl der Beschäftigten im Gewerbe- und
Industriepark Wildenrath konnte von ca. 480 im Jahre 2004 bis heute auf
etwa.700 Mitarbeiter gesteigert werden. Zur Stärkung des Standortes und zur
Ansiedlung weiterer Unternehmen ist eine ausreichende Versorgung mit dem ÖPNV
dringend erforderlich.
Der
Rat der Stadt Wegberg bittet den Kreis Heinsberg nachdrücklich, diese beiden
Forderungen in der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zu berücksichtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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9 MB
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