Empfehlungsvorlage - VO/0726/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Haushaltsberatung hat der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag von Ratsherrn Dr. Arndt dem Rat vorgeschlagen, den Haushaltsansatz für Zuwendungen an die Fraktionen für die laufende Geschäftsführung von bisher 17.000 € um 1.200 € auf 18.200 € pro Jahr zu erhöhen. Hintergrund - so der Antragsteller - sei die Tatsache, dass insbesondere kleine Fraktionen durch den Einsatz von Hard- und Software und die verstärkte Internetnutzung durch das Ratsinformationssystem mittlerweile deutlich stärker belastet würden als bisher. Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2008 hat der Rat die Erhöhung des Haushaltsansatzes wie vorgeschlagen beschlossen.

 

Die Verwaltung befürwortet die Erhöhung. Sie hat bereits mit Vorlage vom 23.11.2007 (VO/0616/07) vorgeschlagen, die mit Ratsbeschluss vom 29.01.1999 beschlossene 10 %-ige Kürzung der Zuwendungen aufzuheben, weil sie der Auffassung ist, dass auf Mehraufwendungen von Ratsmitgliedern im Zusammenhang mit der Nutzung des Ratsinformationssystems ALLRIS gezielter über die Fraktionen eingegangen werden kann. Der Vorschlag wurde seinerzeit nicht angenommen.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Zuwendungen wurden im Jahr 1995 vom Rat festgelegt. Vorausgegangen war eine Ermittlung der tatsächlichen Kosten. Danach erhält jede Fraktion zunächst einen Grundbetrag, mit dem Ausgaben abgegolten werden sollen, die jede Fraktion - unabhängig von der Größe - gleichermaßen aufzuwenden hat. Daneben wird ein mitgliederbezogener Anteil gezahlt, der die unterschiedlichen Belastungen aufgrund der Fraktionsstärke ausgleichen soll. In Zahlen stellen sich die beschlossenen Regeln wie folgt dar:

 

 

Grundbetrag

Mitglieder bezogener Betrag

Fraktionen unter 10 Mitglieder

50 € pro Monat

25 € pro Monat

Fraktionen ab 10 Mitglieder

75 € pro Monat

25 € pro Monat

 

Zu Aufwendungen, die über den Bereich der laufenden Geschäftsführung hinausgehen, kann der Rat auf Antrag einmalige Zuwendungen gewähren (z. B. Mobiliar für die Fraktionsgeschäftsstelle). Darüber hinaus werden Sachleistungen gewährt, die jährlich in einer Anlage zum Haushaltsplan und in der Jahresrechnung nachgewiesen werden (Bereitstellung der Räume für die Fraktionsgeschäftsstellen von SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Begegnungszentrum Beecker Straße 81). Die CDU-Fraktion erhält seit dem Jahr 2000 für ihre Geschäftsstelle im Haus Bahnhofstraße 25 eine Mietkostenerstattung in Höhe von 325 € pro Monat. Das sind rund zwei Drittel der tatsächlichen Kosten. Ein Drittel entfällt auf den Stadtverband der CDU.

 

Die oben genannten Beträge wurden 1999 im Zuge weiterer Sparmaßnahmen um 10 % gekürzt und seither nicht verändert. Die jährliche Belastung für den städtischen Haushalt beträgt derzeit – ohne Sachleistungen – 15.780 €.

 

 

 

 

Auf der Grundlage der vorgelegten Verwendungsnachweise schlägt die Verwaltung folgende Neuregelung vor:

 

 

Grundbetrag

Mitglieder bezogener Betrag

Unabhängig von der Fraktionsstärke

75 € p. M.

25 € p. M.

 

Daraus würde sich ein jährlicher Mittelbedarf in Höhe von 18.000 € ergeben.

 

Bei der aktuellen Sitzverteilung im Rat ergäbe sich folgendes Bild:

 

Fraktion

CDU

SPD

FDP

GRÜNE

bisher

9.840 €

2.700 €

1.890 €

1.350 €

neu

10.500 €

3.300 €

2.400 €

1.800 €

mehr pro Jahr

660 €

600 €

510 €

450 €

mehr pro Monat

55 €

50 €

42,50 €

37,50 €

mehr in %

7 %

22 %

27 %

33 %

 

Die Tabelle zeigt, dass durch den einheitlichen Grundbetrag von 75 € kleinere Fraktionen stärker berücksichtigt werden - ein Effekt, der nach Auffassung der Verwaltung tendenziell der Ausgabenentwicklung Rechnung trägt. Nach wie vor gilt, dass Zuwendungen, die nicht verbraucht werden, an die Stadt zurückgezahlt werden müssen.

 

Durch die Reform der Gemeindeordnung ist es neuerdings möglich, einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, in angemessenem Umfang Sach- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen oder - anstelle dessen - finanzielle Zuwendungen zu gewähren (§ 56 Abs. 3 GO NRW). Auf Nachfrage hat Ratsherr Nießen erklärt, dass er keine Zuwendungen in Anspruch nehmen möchte.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Zuwendungen betragen bisher 15.780 € (Rechnungsergebnis) und nach dem Verwaltungsvorschlag künftig 18.000 €. Das sind Mehrkosten von 2.220 € pro Jahr.

 

Die Haushaltsmittel sind beim

Produkt 01 01 03 „Fraktionen“ - Sachkonto 1 0000 549 2000 „Fraktionszuwendungen“ -veranschlagt.

 

 

Alternativen:

werden nicht vorgeschlagen

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Zuwendungen an die Fraktionen für die laufende Geschäftsführung ab 1. Januar 2008 wie folgt festzusetzen:

 

 

Grundbetrag

Mitglieder bezogener Betrag

Unabhängig von der Fraktionsstärke

75 € p. M.

25 € p. M.

 

Durch die Erhöhung sollen insbesondere die Mehrbelastungen für den höheren Bedarf an Hard- und Software und die verstärkte Internetnutzung durch das Ratsinformationssystem ALLRIS ausgeglichen werden.

 

Die bestehenden weiteren Regeln (z. B. einmalige Zuwendungen auf Antrag, Mietzuschuss für eine Fraktionsgeschäftsstelle, Sachleistungen) sollen unverändert weiter gelten.

 

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