Empfehlungsvorlage - VO/0726/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen an die Fraktionen für die laufende Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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15.04.2008
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●
Bereit
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im
Zusammenhang mit der Haushaltsberatung hat der Haupt- und Finanzausschuss auf
Antrag von Ratsherrn Dr. Arndt dem Rat vorgeschlagen, den Haushaltsansatz für
Zuwendungen an die Fraktionen für die laufende Geschäftsführung von bisher
17.000 € um 1.200 € auf 18.200
€ pro Jahr zu erhöhen. Hintergrund - so der Antragsteller - sei die
Tatsache, dass insbesondere kleine Fraktionen durch den Einsatz von Hard- und
Software und die verstärkte Internetnutzung durch das Ratsinformationssystem
mittlerweile deutlich stärker belastet würden als bisher. Mit der
Verabschiedung des Haushaltes 2008 hat der Rat die Erhöhung des
Haushaltsansatzes wie vorgeschlagen beschlossen.
Die
Verwaltung befürwortet die Erhöhung. Sie hat bereits mit Vorlage vom 23.11.2007
(VO/0616/07) vorgeschlagen, die mit Ratsbeschluss vom 29.01.1999 beschlossene
10 %-ige Kürzung der Zuwendungen aufzuheben, weil sie der Auffassung ist, dass
auf Mehraufwendungen von Ratsmitgliedern im Zusammenhang mit der Nutzung des
Ratsinformationssystems ALLRIS gezielter über die Fraktionen eingegangen werden
kann. Der Vorschlag wurde seinerzeit nicht angenommen.
Die
Berechnungsgrundlagen für die Zuwendungen wurden im Jahr 1995 vom Rat festgelegt.
Vorausgegangen war eine Ermittlung der tatsächlichen Kosten. Danach erhält jede
Fraktion zunächst einen Grundbetrag, mit dem Ausgaben abgegolten werden sollen,
die jede Fraktion - unabhängig von der Größe - gleichermaßen aufzuwenden hat.
Daneben wird ein mitgliederbezogener Anteil gezahlt, der die unterschiedlichen
Belastungen aufgrund der Fraktionsstärke ausgleichen soll. In Zahlen stellen
sich die beschlossenen Regeln wie folgt dar:
|
|
Grundbetrag |
Mitglieder bezogener Betrag |
|
Fraktionen
unter 10 Mitglieder |
50 € pro Monat |
25 € pro Monat |
|
Fraktionen
ab 10 Mitglieder |
75 € pro Monat |
25 € pro Monat |
Zu
Aufwendungen, die über den Bereich der laufenden Geschäftsführung hinausgehen,
kann der Rat auf Antrag einmalige Zuwendungen gewähren (z. B. Mobiliar für die
Fraktionsgeschäftsstelle). Darüber hinaus werden Sachleistungen gewährt, die
jährlich in einer Anlage zum Haushaltsplan und in der Jahresrechnung
nachgewiesen werden (Bereitstellung der Räume für die Fraktionsgeschäftsstellen
von SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Begegnungszentrum Beecker Straße 81).
Die CDU-Fraktion erhält seit dem Jahr 2000 für ihre Geschäftsstelle im Haus
Bahnhofstraße 25 eine Mietkostenerstattung in Höhe von 325 € pro Monat.
Das sind rund zwei Drittel der tatsächlichen Kosten. Ein Drittel entfällt auf
den Stadtverband der CDU.
Die
oben genannten Beträge wurden 1999 im Zuge weiterer Sparmaßnahmen um 10 %
gekürzt und seither nicht verändert. Die jährliche Belastung für den
städtischen Haushalt beträgt derzeit – ohne Sachleistungen – 15.780 €.
Auf
der Grundlage der vorgelegten Verwendungsnachweise schlägt die Verwaltung
folgende Neuregelung vor:
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|
Grundbetrag |
Mitglieder bezogener Betrag |
|
Unabhängig
von der Fraktionsstärke |
75 € p. M. |
25 € p. M. |
Daraus
würde sich ein jährlicher Mittelbedarf in Höhe von 18.000 € ergeben.
Bei
der aktuellen Sitzverteilung im Rat ergäbe sich folgendes Bild:
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Fraktion |
CDU |
SPD |
FDP |
GRÜNE |
|
bisher |
9.840 € |
2.700 € |
1.890 € |
1.350 € |
|
neu |
10.500
€ |
3.300
€ |
2.400
€ |
1.800
€ |
|
mehr
pro Jahr |
660 € |
600 € |
510 € |
450 € |
|
mehr
pro Monat |
55 € |
50 € |
42,50 € |
37,50 € |
|
mehr in % |
7 % |
22 % |
27 % |
33 % |
Die
Tabelle zeigt, dass durch den einheitlichen Grundbetrag von 75 € kleinere
Fraktionen stärker berücksichtigt werden - ein Effekt, der nach Auffassung der
Verwaltung tendenziell der Ausgabenentwicklung Rechnung trägt. Nach wie vor
gilt, dass Zuwendungen, die nicht verbraucht werden, an die Stadt zurückgezahlt
werden müssen.
Durch
die Reform der Gemeindeordnung ist es neuerdings möglich, einem Ratsmitglied,
das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, in angemessenem Umfang Sach- und
Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen oder - anstelle dessen -
finanzielle Zuwendungen zu gewähren (§ 56 Abs. 3 GO NRW). Auf Nachfrage hat
Ratsherr Nießen erklärt, dass er keine Zuwendungen in Anspruch nehmen möchte.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die
Zuwendungen betragen bisher 15.780 € (Rechnungsergebnis) und nach dem
Verwaltungsvorschlag künftig 18.000 €. Das sind Mehrkosten von 2.220
€ pro Jahr.
Die
Haushaltsmittel sind beim
Produkt
01 01 03 „Fraktionen“ - Sachkonto 1 0000 549 2000
„Fraktionszuwendungen“ -veranschlagt.
Alternativen:
werden
nicht vorgeschlagen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt, die Zuwendungen an die Fraktionen für die laufende
Geschäftsführung ab 1. Januar 2008 wie folgt festzusetzen:
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|
Grundbetrag |
Mitglieder bezogener Betrag |
|
Unabhängig
von der Fraktionsstärke |
75 € p. M. |
25 € p. M. |
Durch
die Erhöhung sollen insbesondere die Mehrbelastungen für den höheren Bedarf an
Hard- und Software und die verstärkte Internetnutzung durch das
Ratsinformationssystem ALLRIS ausgeglichen werden.
Die
bestehenden weiteren Regeln (z. B. einmalige Zuwendungen auf Antrag,
Mietzuschuss für eine Fraktionsgeschäftsstelle, Sachleistungen) sollen
unverändert weiter gelten.
