Empfehlungsvorlage - VO/0284/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die dieser Vorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt für das Jahr 2022 einen leichten Anstieg bei der Gewichtsgebühr von 0,29 Euro auf 0,30 Euro je Kilogramm Restabfall sowie von durchschnittlich 1,71 % bei den Grundgebühren. Die Zusatzgebühren sowie die Jahresgebühren für die Biotonne bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Aufgrund auslaufender Verträge hat die Kreisverwaltung Heinsberg die Leistungen für die Verwertung von Haus- und Sperrmüll neu ausgeschrieben und wird diese ab dem 01.04.2022 neu vergeben. Die Kosten für die Stadt Wegberg steigen dadurch voraussichtlich um rund 20,00 € von derzeit 129,00 € auf 149,00 € pro Tonne. Des Weiteren sind für die mengenunabhängige Entsorgung von Restabfällen, je gemeldetem Einwohner, ab dem 01.04.2022 7,50 € statt bislang 7,10 € an den Kreis Heinsberg zu zahlen. Die Mehrkosten, die der Stadt Wegberg hierdurch entstehen können durch die Erhöhung der Gewichtsgebühr von 0,29 € auf 0,30 € aufgefangen werden.

 

Der leichte Anstieg von durchschnittlich 1,71 % bei den Grundgebühren resultiert u. a. aus den neuen Entgelten, die sich aus der Ausschreibung für die Annahme und Verwertung von Grünabfällen aus der Selbstanlieferung sowie der Holsammlung für das Jahr 2022 ergeben. Des Weiteren ist der Restfehlbetrag aus der Betriebskostenabrechnung 2020 i. H. v. 164.643,33 € zu berücksichtigen.

 

Die Biotonne wurde am 01.01.2021 neu und auf freiwilliger Basis in der Stadt Wegberg eingeführt. Erfreulicherweise wurde diese seitens der Bürger sehr gut angenommen. Mit heutigem Stand nutzen bereits über 2.000 Haushalte eine Biotonne und damit knapp 1.000 mehr, als ursprünglich kalkuliert. Die Tendenz ist weiterhin steigend.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Erträge und Aufwendungen aus der Gebührenbedarfsberechnung werden für die Haushaltsplanung 2022 beim Produkt 11 02 00 (Abfallwirtschaft) angemeldet.

 

 

Alternativen:

-keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und Tourismus empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Wegberg zu empfehlen, die anliegende Fünfzehnte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg (Anlage 1) zu beschließen.

 

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Anlagen

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