Entscheidungsvorlage - VO/0290/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 11. Oktober 2021 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2021, 4602 – 4604) das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) verkündet. Danach hat jedes Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien geregelt werden.

 

1. Istzustand

 

1.1 Räumliche Situation

 

An den Wegberger Grundschulen besuchen zurzeit 526 Kinder (Stand 26.10.2021) die Offene Ganztagsgrundschule (OGS). Bei insgesamt 862 Grundschulkindern entspricht dies einer Quote von 61 %.

 

Seit der Einrichtung der OGS im Jahr 2005 hat sich die Zahl der OGS-Plätze fast verdoppelt. Trotzdem gibt es für alle Standorte (Ausnahme: Wildenrath) Wartelisten. Über die Aufnahme wird derzeit nach sozialen Kriterien mittels eines Punktesystems entschieden.

 

Die nachstehende Übersicht zeigt die Anzahl der ursprünglich eingerichteten und geförderten OGS Plätze sowie die aktuelle Verteilung:

 

 

Schule

eingerichtete/ geförderte Plätze

tatsächlich

belegte Plätze

Arsbeck

50

92

Beeck

25

69

Merbeck

25

42

Rath-Anhoven

25

61

Wegberg

125

237

Wildenrath

25

25

Gesamt:

275

526

 

 

An einzelnen Schulen wird mehr Raum als ursprünglich 2005 bei der Einrichtung der OGS-Plätze geplant war bereitgestellt. Dies war durch den demographisch bedingten Schülerrückgang möglich. Auch werden bereits jetzt Klassenräume zu Unterrichtszwecken und für Zwecke der OGS (Kombinutzung) genutzt. Für einzelne Angebote der OGS reichen herkömmliche Klassenräume allerdings nicht aus. Dies betrifft insbesondere Essensräume, Ruhe- und Bewegungsräume.

 

Über die steigenden Zahlen und die damit einhergehende Raumsituation hatte die Verwaltung bereits 2018 u. a. im Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales am 06.11.2018 mit Vorlage VO/252/18 informiert, aufgrund der Haushaltslage aber angekündigt, dass zu erwartende Investitionsförderprogramme abgewartet werden sollten.

 

 

1.2 Personelle Situation

 

Dem städtischen Kooperationspartner, dem Verein „Spielend lernen e. V.“, fällt es von Jahr zu Jahr – völlig unabhängig von der Coronapandemie – immer schwerer, qualifiziertes Personal für die OGS zu gewinnen. Der angesprochene Personenkreis, insbesondere ausgebildete Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen, tendieren aufgrund anderweitiger besserer Verdienstmöglichkeiten zu Einrichtungen wie Kinderhorten, Familienzentren oder Kindertagesstätten (wobei auch in diesen Einrichtungen eher Personalmangel herrscht).

 

Die aktuelle Situation werden Vertreter des Kooperationspartners „Spielend lernen e.V.“ in der Sitzung erläutern.

 

 

2. Umsetzung des Ganztagsanspruchs bis 2026

 

2.1 Räumliche Situation

 

Für die Einschulung in die erste Klassenstufe im Schuljahr 2026/2027 sind die Geburten im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 relevant. In Wegberg sind für diesen Zeitraum zurzeit 237 Kinder gemeldet. Diese Kinder haben ab dem Schuleintritt einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Im Schuljahr 2027/2028 kommen – nach jetzigem Stand – 219 anspruchsberechtigte Kinder der dann ersten Klassenstufe hinzu (Geburten im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021). Ab dem 01.08.2029 hat schließlich jedes Grundschulkind den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsförderung.

Wie viele Kinder diesen Anspruch tatsächlich geltend machen werden, lässt sich nicht exakt prognostizieren. Die Verwaltung hält die Zahl von rund 90% der Grundschulkinder - das entspräche nach jetzigem Stand rund 800 Plätzen - nicht für unrealistisch.

 

Vor diesem Hintergrund ist kreisweit geplant, im Rahmen der wieder anstehenden Schulentwicklungsplanung auch das Thema „Ganztagsförderung ab 2026“ schulscharf zu untersuchen und darzustellen. Dies kann sinnvollerweise nur in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen geschehen. Bestehende Raumkonzepte müssen ohnehin neu durchdacht und überarbeitet werden. Synergien müssen, wo immer möglich, genutzt werden.

Die sich daraus ergebenden Konzepte und Bedarfe wird die Verwaltung aufbereiten und dem Ausschuss in einer Entscheidungsvorlage – auch mit einem Vorschlag zum weiteren Verfahren - möglichst noch im Jahr 2022 vorlegen.

 

 

2.2 Personelle Situation

 

Die gesetzliche Formulierung „Anspruch auf Förderung“ (nicht nur: Anspruch auf Betreuung) lässt vermuten, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 die Anforderungen an die Qualifikation des Personals eher größer als geringer werden. Noch fehlen dazu gesetzliche Vorgaben.

In Anbetracht der Haushaltslage wird sich die Stadt Wegberg sicherlich auch für die Zeit ab dem 1. August 2026 - wie bisher - eines Kooperationspartners bedienen.

Ein solcher Kooperationsvertrag muss öffentlich ausgeschrieben werden. 

Bis 2026 ist es möglich, den bestehenden Kooperationsvertrag von Jahr zu Jahr zu verlängern.

 

2.3 Finanzierung, soweit bislang bekannt

 

Insgesamt stellt der Bund den Ländern „für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote“ (Artikel 3 § 3 Satz 1 GaFöG) in einem Sondervermögen 3,5 Milliarden Euro bereit (§ 4 Absatz 1 des Ganztagsfinanzierungsgesetzes). Förderfähige Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2027 abgeschlossen und bis zum 30.06.2028 abgerechnet sein (Artikel 3 § 2 GaFöG).

 

Die weitere – landesrechtliche – Umsetzung steht noch aus.

 

 

3. Anträge der Fraktionen

 

Die Fraktion „Aktiv für Wegberg“ hat mit Schreiben vom 16. Oktober 2021 beantragt, frühzeitig eine Konzeption zu erarbeiten, damit der Rechtsanspruch ab 2026 bedarfsgerecht abgedeckt werden könne. Der Antrag liegt dieser Vorlage als Anlage an.

Ein Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „bedarfsgerechter Ausbau der OGS“ vom 15. Januar 2018 ist bereits mit Vorlage VO/0046/2018 in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales am 27.02.2018 bearbeitet worden. Der daraufhin im Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales gefasste Beschluss beinhaltete auch den Auftrag an die Verwaltung, gegebenenfalls vorhandene Fördermittel auszuschöpfen.

Mit Vorlage VO/0252/18 wurde dieser Auftrag auf der Basis der vorhandenen Platz-Nachfrage ohne Berücksichtigung eines möglichen und jetzt beschlossenen Rechtsanspruches erfüllt. Die Mittelbereitstellung im Haushalt 2019 (ausreichend nur für Planungskosten) geschah in Erwartung von Förderprogrammen, die damals jedoch ausgeblieben sind.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport nimmt Kenntnis und ist mit der für das Jahr 2022 vorgesehenen Vorgehensweise zur Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts

  • unter Einbeziehung der schulscharfen Raumbedarfsanalyse im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und
  • unter Einbeziehung der bzw. in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen

einverstanden.

 

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Anlagen

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