Empfehlungsvorlage - VO/0213/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Kommunalaufsicht hat die Stadt im Rahmen der Haushaltsverfügung 2021 dazu aufgefordert, das Haushaltssicherungskonzept zu überarbeiten. Das Haushaltssicherungskonzept ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 KomHVO Bestandteil des Haushaltsplans.

 

Im Anhang werden die gesetzlichen sowie aufsichtsrechtlichen Anforderungen beschrieben, sowie die überarbeiteten Einzelmaßnahmen dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das in dieser Vorlage eingebundene Haushaltssicherungskonzept zu beschließen und beauftragt die Verwaltung, dieses mit fortgeschriebenen Zahlen in den Haushaltsplan einzubinden.

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Anlagen

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