Empfehlungsvorlage - VO/0300/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Siebte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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25.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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07.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
A. Gebührenkalkulation 2022, Schmutzwassergebühr (§ 4 Absatz 6) und Starkverschmutzerzuschlag (§ 4a Absatz 6)
Nach § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die Aufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung decken. Grundlage der Kalkulation der für 2022 zu erwartenden Kosten im Bereich “Abwasserbeseitigung“ bilden die endgültige Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019, die vorläufige Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 sowie die für die Haushaltsplanung 2022 ermittelten Aufwendungen.
Die GPA NRW hat den nach aktueller Rechtsprechung höchstens anzuwendenden kalkulatorischen Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2022 auf der Grundlage des Mittelwertes der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten aus den vergangenen fünfzig Jahren mit 5,242 Prozent mitgeteilt. Eine Erhöhung um weitere 0,5 % ist möglich, „um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass wegen der die Anlagezinsen regelmäßig übersteigenden Kreditzinsen ein etwaiger Fremdkapitalanteil zu einem höheren Zinssatz zu berücksichtigen ist“.
Die Verwaltung empfiehlt, den kalkulatorischen Zinssatz nach Mitteilung der GPA NRW von 5,242 % als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung 2022 anzuwenden.
Für die vorliegende Kalkulation wurde mit einer Verzinsung von 5,242 % gerechnet.
In der Kalkulation wurde aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich „Abwasser“ eine Summe von 750.000,00 € ertragswirksam verbucht. Hier handelt es sich um Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren.
Für die Gebührenkalkulation 2022 werden Gesamtkosten in Höhe von 9.032.454,00 € erwartet (siehe Anlage Gebührenkalkulation 2022).
Zur Übersicht ist eine Gegenüberstellung der Kostenentwicklung von 2021 nach 2022 als Anlage beigefügt.
Der Rat hat am 07.05.2019 mit der Vierten Änderungssatzung die Einführung eines verschmutzungsabhängigen Gebührenmaßstabes bei der Ermittlung der Schmutzwassergebühr ab dem Veranlagungsjahr 2020 beschlossen. Dabei wird für die Kosten, die bei der Abwasserreinigung bestimmter Abwasserinhaltsstoffe über einen bestimmten Schwellenwert hinaus entstehen (Maßstab: Wert des kommunalen „häuslichen“ Abwassers), ein Gebührenzuschlag (Starkverschmutzerzuschlag) erhoben.
Durch die Berücksichtigung des Starkverschmutzerzuschlages in der Gebührenbedarfsberechnung verändert sich die bisher gleichmäßige Verteilung der Gebühren nach dem Frischwassermaßstab. Der Gebührensatz verringert sich in dem Maße, wie Starkverschmutzer verursachergerecht zu einem Zuschlag veranlagt werden. Der Zuschlag kann auf der Grundlage der Formel in der Satzung von jedem potentiellen Starkverschmutzer berechnet werden.
In der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung wurden für das Jahr 2022 Erträge aus Starkverschmutzerzuschlägen in Höhe von 113.520,00 € berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Starkverschmutzerzuschlages nach den Bestimmungen der Satzung wurden 21 Messwerte je Parameter aus den Abwasserbeprobungen an der Einleitstelle in den Kanal zugrunde gelegt. Die Proben wurden im Zeitraum Januar bis Oktober 2021 genommen.
Das Ergebnis der Ermittlung der Starkverschmutzerzuschläge und der Gebührenanteile der Schmutzwassergebühr, die auf die Transportkosten (Anteil Kanäle und Pumpen) sowie auf die Behandlungskosten (Anteil Kläranlagen) entfallen, werden im Folgenden kurz zusammengefasst.
Parameter | Wert | Einheit |
Starkverschmutzerzuschläge kumuliert | 113.520,00 | € |
Schmutzwassergebühr häusliche Einleiter | 4,05 | €/m³ |
Anteil Kläranlagen (Behandlung) | 2,05 | €/m³ |
Anteil Kanäle und Pumpen (Transport) | 2,00 | €/m³ |
Unter Berücksichtigung des Starkverschmutzerzuschlages beträgt die Schmutzwassergebühr des § 4 Absatz 6 Satz 1 für das Jahr 2022 4,05 €/m³.
(Dieser Gebührensatz würde sich ohne die Erträge aus dem Starkverschmutzerzuschlag auf 4,14 €/m³ erhöhen.)
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Grundsatz der Gebührengerechtigkeit ist ein vom reinen Frischwassermaßstab abweichender verschmutzungsabhängiger Gebührenmaßstab geboten, wenn u.a. die Differenz zwischen dem Gebührensatz ohne Starkverschmutzerzuschlag und dem Gebührensatz mit Zuschlag größer als 10 % ist.
Dieses Kriterium wird mit der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung mit Starkverschmutzerzuschlag auch weiterhin nicht erfüllt.
Es besteht damit auch aktuell keine Verpflichtung zur Anwendung des modifizierten Gebührenmaßstabes mit Starkverschmutzerzuschlag. Gleichwohl empfiehlt die Verwaltung, die Satzungsregelungen zum Starkverschmutzerzuschlag beizubehalten, da der verschmutzungsabhängige Gebührenmaßstab zu einer gerechten Kostenverteilung mit einer Entlastung der Allgemeinheit beiträgt.
Die Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt entsprechend (gebührensenkend) den voraussichtlichen Betrag des Starkverschmutzerzuschlages.
Der in § 4a Absatz 6 festgeschriebene Kostenverteilungsschüssel (KVS) ist alle drei Jahre neu zu ermitteln. Er wurde letztmalig 2019 ermittelt. Für die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung 2022 wurden die Werte neu berechnet.
Der Anteil an den Klärkosten des Parameters Q ändert sich von 0,27 auf 0,26. Der Anteil an den Klärkosten des Parameters CSB ändert sich von 0,34 auf 0,35. Die Werte für TNb = 0,28 und Pges = 0,11 bleiben unverändert.
Schmutzwassergebühr:
Der Gebührensatz für Schmutzwasser vermindert sich durch die Berücksichtigung des Starkverschmutzerzuschlages für das Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 (4,32 €/m³) um 0,27 €/m³ auf 4,05 €/m³.
(Ohne Starkverschmutzerzuschlag würde die Gebühr 2022 4,14 €/m³ betragen.)
B. Niederschlagswassergebühr (§ 5)
Niederschlagswassergebühr:
Der Gebührensatz für Niederschlagswasser verringert sich von 1,16 €/m² um 0,09 € auf 1,07 €/m².
C. Übersicht Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr
Aus der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2022 ergeben sich die nachfolgenden Gebührensätze. Zum Vergleich werden die bisher geltenden Gebührensätze den neuen Sätzen nochmals tabellarisch gegenübergestellt.
| Gebührensatz 2022 | Gebührensatz 2021 | Veränderung in Euro |
Schmutzwasser in Euro/m³ |
4,05 Euro |
4,32 Euro |
-0,27 Euro
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Niederschlagswasser (priv. Fläche) in Euro/m² |
1,07 Euro |
1,16 Euro |
-0,09 Euro |
Niederschlagswasser (öff. Fläche) in Euro/m² |
1,07 Euro |
1,16 Euro |
-0,09 Euro |
In der vorliegenden Änderungssatzung wurde die sprachliche Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht und es wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss macht sich die ihm vorgelegte Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 zu eigen und beschließt, dem Rat zu empfehlen, die als Anlage beigefügte Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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75,2 kB
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2
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217,7 kB
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4,9 MB
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826,9 kB
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5
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440,2 kB
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6
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78,6 kB
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