Empfehlungsvorlage - VO/0301/21
Grunddaten
- Betreff:
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Förderprogramm der Stadt im Bereich Klimaschutz/Klimaanpassung; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Stoppt die Klimaerwärmung" vom 02.09.2021 nach § 2 der Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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23.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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07.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Datum 02.9.2021 nach § 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse den nachstehenden Antrag gestellt:
“Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung
Stoppt die Klimaerwärmung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Haushalt 2021 sind Mittel für den Klimaschutz enthalten. Bisher liegen keine Anträge sowohl von der Verwaltung, wie auch von den Fraktionen vor, diese Mittel effektiv und sinnvoll für den Klimaschutz zu nutzen. Dies ist um so dringender nach den verheerenden Überschwemmungskatastrophen auch in unserem Kreis.
Der neue Bericht des Weltklimarates IPCC fordert dringendst Maßnahmen ein, um die Erderwärmung zu verlangsamen. Der Zeitpunkt, um die Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu stoppen, läuft uns gerade davon.
Der Kreis Düren geht jetzt schon in die 2. Runde und stellt nochmals Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro zur Verfügung. Dabei sollen Bürger*innen und Gewerbetreibende Zuschüsse zu privaten Klimaschutzmaßnahmen beantragen können.
In der 1. Runde konnten mit der gleichen Summe Maßnahmen mit einer Gesamtinvestition von über 13 Millionen Euro angestoßen werden.
Wir möchten deshalb eine entsprechende Vorlage des KlimaTischs Wegberg e.V. aufgreifen, die einen sehr effektiven Einsatz der Mittel bedeuten.
Wir Grünen beantragen,
Ausschuss und Rat mögen beschließen, die Mittel für den Klimaschutz für folgende Zuschüsse pro Gebäude/Haushalt zu vergeben:
Fotovoltaik, Fenster u. Außentüren zur energ.Sanierung, Solarthermie 500 €
Steckerfotovoltaik bis 600 Wp 50 €
Wechsel auf zertifizierten Ökostromtarif 100 €
Lastenfahrräder 500 €
Die Verwaltung bestimmt eine Person, die die entsprechenden Antragsformulare erstellt und bearbeitet. Falls die Mittel in 2021 nicht vollständig verausgabt werden, sind sie nach 2022 zu übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Tobias Arndt“
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Grundsätzlich werden alle Bestrebungen zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Klimafolgeanpassung auf kommunaler Ebene begrüßt und - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und gemessen am möglichen Erfolg der Maßnahmen – unterstützt.
Wegen einer Vielzahl von effektiven Maßnahmen und dem breiten Spektrum zur finanziellen Unterstützung der Akteure hat die Verwaltung die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Private des Kreises Düren und von der Stadt Erkelenz (zurzeit nur Konzept, nicht endgültig vom Rat beschlossen!) zur Information beigefügt (s. Anlage).
Bevor über den Inhalt einer Förderrichtlinie (in Gestalt des vorliegenden Antrages oder ggfs. um ein breites Spektrum weiterer Maßnahmen erweitert) beraten und beschlossen wird, sollte zunächst die Grundsatzentscheidung für oder gegen eine städtische Förderkulisse getroffen werden.
Hierzu folgende Überlegungen:
a) Die Förderung von Klimaschutzprojekten von privaten oder gewerblichen Antragstellern aus dem Stadtgebiet stellt eine freiwillige Leistung dar, die im Lichte der Haushaltssicherung kritisch zu bewerten ist. Ein Einsatz von Geldmitteln als freiwillige Leistung wäre sicherlich zu messen an dem zu erwarteten Erfolg, letztlich an dem Umstand, ob die Entscheidung zur tatsächlichen Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen ursachlich auf die Gewährung der Fördergelder zurückgeführt werden kann. Dann hätte die Förderung direkt zur Umsetzung der Maßnahme beigetragen. Anderenfalls stellt die Förderung (lediglich) eine Anerkennung der (bereits ohne Förderung getroffenen) Entscheidung dar. Je geringer die Förderung gemessen an einer zu tätigenden Investition, um so geringer der Anreiz zur Umsetzung (Ziel der Förderung) und umso größer der bloße Mitnahmeeffekt („Anerkennnungsprämie“).
b) Erkenntnisse zur Nachfrage bzw. zum Antragsaufkommen sind derzeit nicht vorhanden. In einem Förderverfahren kann die Bearbeitung in der Reihenfolge der eingehenden (vollständig überprüfbaren) Anträge (Anlage: verbindliches Angebot vor Auftragsvergabe) oder (überprüfbaren) Rechnungen (nach Beendigung der Maßnahme) erfolgen. Hier ist das Antragsverfahren (Düren) mit einem erheblich größeren Verwaltungsaufwand verbunden. (Antrag, Angebotsprüfung, Bewilligungsbescheid, Schlussverwendungsnachweis, ggfs. Überprüfung vor Ort).
c) Die maximale Größe des Fördertopfes könnte sich wie im Beispiel von Erkelenz bei der Einführung eines Förderverfahrens an der Einwohnerzahl bemessen (z.B. 1 Euro/ Einwohner). Die Fördersumme sollte für die Folgejahre erhöht werden. Die Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit sowie zusätzliche Personalkosten (Beispiel Erkelenz: zusätzlich ½ Stelle bei Existenz einer Vollzeitstelle Klimaschutzmanager). Für die Stadt wären jährliche Sachkosten mit 30.000 – 40.000 € im Haushalt zu verankern.
d) Für jedes Teilbudget (z.B. Mobilität, Bauen und Sanierung, Erneuerbare Energien, Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung und Förderung der Biodiversität) ist eine Obergrenze festzulegen.
e) Eine rückwirkende Gewährung (nur bei Rechnungsalternative) kann bis zu xx Monaten zugelassen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückzustellen und die grundsätzliche Entscheidung über ein Fördermanagement im Bereich Klimaschutz einschließlich der Bereitstellung entsprechender zweckgebundener Finanzierungsmittel in den kommenden Haushalten zunächst dem Rat zu überlassen. Gegebenenfalls können die Randbedingungen (Förderrichtlinien, Personalbedarf usw.) in einem zu bildenden Arbeitskreis aus den Fraktionen und der Verwaltung erarbeitet werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt, eine Entscheidung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.09.2021 zur Vergabe von Zuschüssen für die benannten Klimaschutzmaßnahmen zunächst zurückzustellen und empfiehlt dem Rat, eine Grundsatzentscheidung zur Erstellung, Ausführung und Mittelbereitstellung (Sachkosten, Personalkosten) einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung der Stadt zu treffen. Die Ausgestaltung einer Richtlinie soll gegebenenfalls über eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Fraktionen und der Verwaltung erfolgen.
Anlagen
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852,1 kB
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