Mitteilungsvorlage - VO/0309/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf den Friedhöfen in Arsbeck und Wegberg wird seit dem Jahr 2016 die Bestattungsform der Urnenbeisetzung in hierzu errichteten Urnenstelen angeboten. In Wegberg wurden zunächst Stelen mit Platz für insgesamt 30 Urnen errichtet.

Diese, für Wegberg neue, Bestattungsform wurde stetig besser angenommen, sodass die Anlage in Wegberg bereits 2020 um Stelen für weitere 20 Urnen erweitert werden musste. Von den so geschaffenen (insgesamt) 50 Urnenkammern ist zum Datum 16.11.2021 lediglich noch eine Kammer frei.

Um der Nachfrage nach weiteren Urnenkammern nachkommen zu können, beabsichtigt die Verwaltung kurzfristig neue Stelen zu errichten.

Da die Fläche der bestehenden Anlage nicht mehr erweitert werden kann, sollen die neuen, zusätzlichen Stelen gegenüber den bestehenden Stelen errichtet werden. Als Trennung dient das im Frühjahr 2020 vom Baubetriebshof umgestaltete Beet vor der Leichenhalle, sodass die neuen Stelen mit der Rückseite an die doppelten Grabstätten grenzen. Der besseren Verständlichkeit halber ist eine Luftaufnahme beigefügt. Als hinterer Rahmen für die neuen Urnenstelen dient eine Buchenhecke, die der Baubetriebshof bereits im Frühjahr 2021 gesetzt hat.

 

Die genaue Anordnung der Stelen wird zwischen dem Baubetriebshof und dem Friedhofsamt abgestimmt, um einerseits ein möglichst ansprechendes Ensemble zu errichten und andererseits den zur Verfügung stehenden Raum optimal auszunutzen, damit an dieser Stelle perspektivisch und bedarfsweise eine möglichst große Zahl an Stelen ergänzt werden kann.

Die Ausführung der anfallenden Arbeiten wird der Baubetriebshof übernehmen. Bezugnehmend auf die Festlegung im Arbeitskreis „Neue Bestattungsformen auf den Wegberger Friedhöfen“ aus dem Jahr 2015 soll, auch zur Wahrung der Einheitlichkeit, das gleiche Stelen–Modell desselben Herstellers der bestehenden Anlagen verwendet werden.

 

Den Trauernden soll, wie auch bei der bestehenden Anlage, eine Sitzgelegenheit im Bereich der Stelen angeboten werden, um auch älteren Personen einen längeren Aufenthalt bei ihren Angehörigen zu ermöglichen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Im Haushaltsplan 2021 sind unter dem Investitionscode 13 05 00 – H104 für die Maßnahme ins-gesamt 30.000€ vorgesehen. Eine unverbindliche Preisanfrage im Vorfeld hat ergeben, dass sich hiervon mindestens 3 Anlagen (also 30 Urnenkammern), möglicherweise sogar direkt 4 Anlagen (also 40 Urnenkammern) realisieren lassen.

 

 

Alternativen:

Keine Alternativen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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