Entscheidungsvorlage - VO/0318/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes NRW (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die Aufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung decken.

 

Die Grundlage der Gebührenkalkulation im Bereich „Gewässerunterhaltung“ bilden die zu erwartenden Kosten und die endgültigen Betriebskostenabrechnungen.

 

Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes Ende 2016 können nun auch die Personal- und Verwaltungskosten zur Durchführung und Ermittlung der Umlage umgelegt werden (vgl. § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG NRW). Als Gebührenmaßstab ist nur noch der Quadratmeter Grundstücksfläche für befestigte Flächen und unbefestigte Flächen zu Grunde zu legen. Dabei tragen die Eigentümer der befestigten Flächen 90 Prozent und die Eigentümer der übrigen Flächen 10 Prozent der Kosten (§64 Abs.1 Satz 7 LWG NRW).

 

Für das Jahr 2022 werden Gesamtkosten in Höhe von 357.881,00 Euro erwartet. Die Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre schließen insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 13.679,51 Euro ab. Abzüglich des planerischen Überschusses in Höhe von 8.334,71 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation 2021 abgezogen wurde, konnten insgesamt 5.344,80 Euro gebührenmindernd kalkuliert werden.

 

Die Umlage des Schwalmverbandes beträgt 298.245 €. Der Eifel-Rur Verband erhebt 21.340 € Umlage. Der große Unterschied zwischen den Verbänden besteht deshalb, weil die Stadt Wegberg beim Eifel-Rur Verband eine Umlage ohne Gegenleistung zahlt. Der Schwalmverband hingegen führt Leistungen im Stadtgebiet durch und hat zusätzlich ein viel größeres Einzugsgebiet. 62,2 km² Fläche befinden sich im Einzugsgebiet des Schwalmverbandes und 19,4 km² beim Eifel-Rur Verband.

 

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2022 sind die Gebührensätze für die Einzugsgebiete Schwalmverband und Wasserverband Eifel-Rur anzupassen.

 

Aus den veränderten Kostenansätzen wurden nach der vorliegenden Gebührenkalkulation die neuen Gebührensätze ermittelt. Zum Vergleich werden die bisher geltenden Gebührensätze den neuen Sätzen gegenübergestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührensätze Schwalmverband:

 

Nutzungsart

Gebühr € / Ar

2021

 

Gebühr € / Ar

2022

 

Veränderung

gegenüber

Vorjahr in €

 

Befestigte Flächen

7,21

7,47

+ 0,26

Freiflächen

0,05

0,06

+0,01

Acker-, Weide-, Brachlandflächen

0,05

0,06

+0,01

Wald- und Forstflächen

0,05

0,06

+0,01

 

 

 

 

Gebührensätze Wasserverband Eifel-Rur:

 

Nutzungsart

Gebühr € / Ar

2021

 

Gebühr € / Ar

2022

 

Veränderung

gegenüber

Vorjahr in €

 

Befestigte Flächen

 

1,44

1,61

+ 0,17

Freiflächen

0,01

0,01

keine

Acker-, Weide-, Brachlandflächen

0,01

0,01

keine

Wald- und Forstflächen

0,01

0,01

keine

 

Aufgrund der für 2022 zu erwartenden Kosten- und Erlössituation schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze für die befestigten und unbefestigten Flächen  im Einzugsbereich des Schwalmverbandes und für die  befestigten Flächen des Eifel-Rurverbandes zu erhöhen. Der Gebührensatz bei den unbefestigten Flächen bleibt beim Eifel-Rurverband unverändert.

 

Die Gebührensatzung wurde bezüglich der sprachlichen Gleichstellung angepasst.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Verwaltung wird die aus der Gebührenkalkulation abgeleiteten Erträge und Aufwendungen in der Haushaltssatzung 2022 entsprechend berücksichtigen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, die anliegende Fünfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG zu beschließen:

 

 

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Anlagen

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