Empfehlungsvorlage - VO/0304/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 13.10.21 hat die CDU Fraktion beantragt, dass der Rat beschließen möge, die Verwaltung zu beauftragen, eine zielgerichtete Haushaltsplanung, insbesondere nach § 13 KomHVO, vorzulegen. An dieser Stelle wird auf den weiteren vorhergehenden Antrag der CDU, der in der Vorlage Nr. 0260/21 behandelt wird, verwiesen.

 

Die CDU Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass erneut eine recht niedrige Investitionsquote zu verzeichnen ist. Gestützt wird der Antrag auf § 13 KomHVO NRW. Dort wird ausgeführt:

 

 

Absatz 1: Bevor Investitionen oberhalb der vom Vertretungsorgan festgelegten Wertgrenzen beschlossen und im Haushaltsplan ausgewiesen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 34 Absatz 2 und 3 und der Folgekosten, die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Dabei ist die künftige Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen.

 

Absatz 2: Ermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen im Finanzplan erst veranschlagt werden, wenn Baupläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Gesamtkosten der Maßnahme, getrennt nach Grunderwerb und Herstellungskosten, einschließlich der Einrichtungskosten sowie der Folgekosten ersichtlich sind und denen ein Bauzeitplan beigefügt ist. Die Unterlagen müssen auch die voraussichtlichen Jahresauszahlungen unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter, und die für die Dauer der Nutzung entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen ausweisen.

 

Absatz 3: Vor Beginn einer Investition unterhalb der festgelegten Wertgrenzen muss mindestens eine Kostenberechnung vorliegen.

 

 

Im Wegberger Haushalt werden immer wieder Maßnahmen ausgewiesen, die nicht so weit ausgearbeitet sind, dass vorstehende Informationen ermittelt sind und Beauftragungen und erst Recht keine Auszahlungen erfolgen können. Dies führt immer wieder zu erheblichen Abweichungen im Jahresabschluss.

 

Durch die im Vergleich zur Planung viel niedrigeren tatsächlichen Investitionsquoten ist der Verschuldungsplan obsolet und verfälscht die Einschätzung der Finanzlage, vor allem deshalb, weil die Stadt Wegberg auf Fremdkapital angewiesen ist. Insofern ist dringend daraufhin zu wirken, dass die Investitionsplanung realistischer wird.

 

Für die Fachämter stellt die Ausarbeitung von Zeit- und Kostenplänen einen zusätzlichen Aufwand dar. Die Minderung der Investitionen im Haushaltjahr schränkt die Flexibilität der Maßnahmenumsetzung ein, zumal für nicht bzw. nicht ausreichend beplante Maßnahmen ggfls. Mittelübertragungen beantragt werden müssen. Andererseits verlangt der Fördergeber oder eine andere beteiligte Stelle, wie etwa die Bezirksregierung ein, dass verschiedene Investitionen[1] abgebildet werden, damit die Finanzierung des Eigenanteils gesichert bleibt. Eine Lösung setzt die Verwaltung nun im Haushaltsplan 2022 um: Durch die Bildung von investiven Budgets, insbesondere bei den Bereichen, in denen eine Planung nicht mit entsprechenden Umsetzungswahrscheinlichkeiten möglich ist, soll eine flexiblere Bewirtschaftung erreicht werden. Innerhalb der Budgets soll eine Priorisierung vorgenommen werden. Trotzdem ist der Haushaltsgrundsatz der Einzelveranschlagung einzuhalten.

 

Während bei den Beschaffungen selten festzustellen ist, dass Maßnahmen nicht plangerecht vorgenommen werden, lässt sich ein großer Verzug erfahrungsgemäß meist in folgenden Bereichen identifizieren:

-          Straßenausbaumaßnahmen

-          Bauwerke > 500.000 € (Abwasserbeseitigungsanlagen oder Hochbau)

-          Erschließungsmaßnahmen Wohn- und Gewerbegebiete (Ausführungsquote 2021 rund 6 %)

 

Darüberhinaus wird die Verwaltung bei der Erstellung des Haushaltsplanes noch mehr Sorgfalt für die Planansatz-Kalkulationen walten lassen. Aufgrund des Fortschritts der Arbeiten erscheint jedoch eine Ausarbeitung für den Haushaltsplan 2022 nicht mehr umsetzbar. Insofern sollten im laufenden Jahr 2022 entsprechende Vorkalkulationen für die Planung 2023 erarbeitet werden. Dies könnte im Bereich Liegenschaften mit der Erledigung eines weiteren Antrags der CDU (vom 04.08.21 zur Planung und Darstellung von Investitionen im Bereich Liegenschaften) einhergehen.

 

 

 

 


[1] Entsprechend des Abwasserbeseitigungskonzeptes oder des Brandschutzbedarfsplanes

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt dem Antragsbegehren für den Haushalt 2022 nicht zu folgen. Für das Jahr 2023 wird die Verwaltung in den Bereichen

-          Straßenbaumaßnahmen

-          Bauwerke > 500.000 €

-          Erschließungsmaßnahmen

entsprechende Zeit- und Kostenpläne für Maßnahmen im Sinne des § 13 KomHVO vorlegen.

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Anlagen

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