Entscheidungsvorlage - VO/0728/08

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat mit Schreiben vom 21.08.2007 gem.  § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg den Antrag gestellt, das gesamte Erscheinungsbild der Friedhöfe im Stadtgebiet  durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.

 

Vor einer Entscheidung nimmt die Verwaltung zu den Punkten wie folgt Stellung:

 

Der Antrag der CDU Fraktion beinhaltet, dass die Eingangstore zu den Friedhöfen, die oftmals unansehnlich sind, gereinigt und neu verzinkt werden sollen.

Hierzu ist zu sagen, dass die Friedhofstore in Rath-Anhoven und Wildenrath in den letzten Jahren erneuert und in Wegberg und Rickelrath überarbeitet wurden. Die Friedhofstore in Dalheim und Klinkum sind für das laufende Jahr 2008 zur Überarbeitung vorgesehen. Die restlichen Friedhofstore werden im Rahmen der laufenden Unterhaltung wenn nötig überarbeitet.

 

Es wird geschildert, dass die Zaunanlagen teilweise marode bzw. abgerissen oder umgeknickt sind. Um das optisch ansprechende Bild des Friedhofes wieder herstellen zu können soll hier ggf. über die Einfassung dieser Bereiche mit einer Hecke nachgedacht werden.

Auf den Friedhöfen Rickelrath und Wildenrath sind die Zaunanlagen, die in einem sehr schlechten Zustand waren, bereits erneuert worden. Es ist der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt kein anderer Friedhof bekannt, bei dem eine neue Zaunanlage von Nöten wäre. Die Anpflanzung von Hecken - wie im Antrag angeregt - wird aus Sicht der Verwaltung nicht favorisiert, da hier der wiederkehrende Pflegeaufwand und damit die Folgekosten den Gebührenhaushalt negativ belasten. (siehe Anlage 1)

 

Es wird angeregt, die Grabfelder für anonyme Bestattungen mit einer kleinen Heckenbepflanzung einzufassen. Die Grabfelder sollten gestalterisch ansprechend angelegt werden, zum Beispiel durch Raseneinsaat oder Grobkies. Zudem sei die bisherige Kennzeichnung mit einem kleinen Hinweisschild nicht ausreichend.

Die Kennzeichnung von anonymen Grabfeldern durch Heckenbepflanzungen erscheint aus vorgenanntem Grund nicht empfehlenswert. Zudem würde jede Erweiterung oder Veränderung des Grabfeldes zwangsläufig eine Veränderung der Heckenbepflanzung nach sich ziehen. Des Weiteren ist bei einer Bepflanzung und Einfassung der anonymen Grabfelder zu berücksichtigen, dass Zugang bzw. Zufahrt für Friedhofsfahrzeuge, Sargwagen und Trauergäste erhalten bleiben müssen. Daher sollten anonyme Grabflächen mindestens von 2 Seiten zugänglich sein. Die gewünschte gestalterisch ansprechende Anlegung der Grabfelder durch Raseneinsaat oder Grobkies ist aus Sicht der Verwaltung nicht  realisierbar. Außerhalb der Vegetationszeit gestaltet sich die Rasennachsaat immer schwierig. Der Einsatz von Rollrasen wird derzeit auf dem Wiesengrabfeld des Friedhofes Klinkum getestet, verursacht jedoch erhöhte Kosten, die ebenfalls auf den Gebührenhaushalt wirken. Die Gestaltung ausschließlich mit Grobkies ist ebenfalls, wie oben ausgeführt, problematisch zu sehen. Hinzu kommt, dass Absackungen und Fahrspuren beim wiederkehrenden Auffüllen mit  Grobkies dazu führen, dass die Bestattungsbereiche zunehmend aus Kies bestehen. Die Pflege der mit Grobkies gestalteten Flächen kann auf Dauer nur als unzureichend empfunden werden. Die gärtnerische Unterhaltung der Fläche würde zwangsläufig einen hohen Einsatz von Spritzmitteln erfordern, was aus Sicht der Verwaltung im Bereich der Gräber nicht gewünscht sein kann. Im Übrigen sollten Herbizide nur sehr zurückhaltend eingesetzt werden.

 

Die angesprochenen „zu kleinen Hinweisschilder“ sind schon vor einiger Zeit dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt worden. Zum damaligen Zeitpunkt wurde die Größe der Hinweisschilder unter Berücksichtigung der Bedeutung anonymer Grabfelder als ausreichend angesehen.

Auf den Friedhöfen Rath-Anhoven und Wegberg befinden sich keine Hinweisschilder zu den anonymen Grabfeldern, da diese Grabfelder mit einem Gedenkstein versehen sind.

Ein solcher ist auch in Zusammenarbeit mit dem Dorfausschuss Dalheim für den dortigen Friedhof geplant. Derartige Gedenksteine wurden von Bürgerinnen und Bürgern bei der Karfreitagsführung auf dem Friedhof Wegberg im Rahmen der “Kokiwoche” sehr begrüßt und auch für andere Bereiche, wie das Aschestreufeld,  gewünscht.

Evtl. fehlende Hinweisschilder auf den Friedhöfen Merbeck, Rickelrath und Wildenrath werden vom städtischen Baubetriebshof kurzfristig aufgestellt.

 

Es wird auf brachliegende Bestattungsflächen, die in der Vegetationszeit gärtnerisch gepflegt werden müssen aufmerksam gemacht. Diese Flächen sollten nicht zur Materiallagerung genutzt werden.

Auf den durch den städtischen Baubetriebshof gepflegten Friedhöfen werden brachliegende Bestattungsflächen als Rasen-, Gehölz- oder Waldflächen vorgehalten und ihrem Bewuchs entsprechend gepflegt, damit sich diese nicht genutzten Flächen in ein harmonisches Gesamterscheinungsbild einfügen. Nur in besonderen Einzelfällen, z.B. bei mehreren Bestattungen in kurzer Folge auf einem Friedhof verbleibt Material (Schaltafeln, Querstreben, Holzbohlen etc.) vor Ort. Auf Wunsch der Friedhofnutzer gibt es auf den Friedhöfen einen Lagerplatz für Mutterboden und / oder Verfüllmaterial, damit abgängige Gräber neu angefüllt werden können (siehe Anlage 2: Schreiben des Baubetriebshofes).

 

Des Weiteren soll die Qualität der Rasenpflege hinsichtlich der Sorgfalt und Gründlichkeit bei der Durchführung der Arbeiten verbessert werden. Die Intervalle der Mäharbeiten sollen entsprechend angepasst werden. Das Mähgut bleibt oftmals auf den Rasenflächen liegen bzw. wird  teilweise auf Wege und Gräber ausgeworfen.

Auf den durch den städtischen Baubetriebshof gepflegten Friedhöfen erfolgt ein regelmäßiger, der Vegetation angepasster Rasenschnitt. Damit ist gewährleistet, dass eine Grashöhe von 10 cm nicht überschritten wird. Die Friedhofsgärtner sind angewiesen, eventuell verbleibendes Schnittgut unverzüglich aufzunehmen und Gräber zu reinigen. In den letzten Jahren wurden keine Beschwerden diesbezüglich vorgetragen (siehe Anlage 2: Schreiben des Baubetriebshofes) Der gleiche Pflegestandard wurde auch für die Pflege durch Privatunternehmen in Auftrag gegeben. Auch hier sind in den letzten Jahren nur ganz vereinzelt Beschwerden bekannt geworden. Derzeit wird die Pflege dieser Friedhöfe neu ausgeschrieben (Submission am 31.03.2008). Dem jeweiligen Auftragnehmer, dem ab Mai 2008 der Zuschlag für die Pflege erteilt wird, wird bei Vergabe durch die Verwaltung noch einmal dringend die Beachtung dieser Vorgaben aufgetragen.

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die auf den Friedhöfen befindlichen Bäume im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht regelmäßig zu überprüfen sind und gegebenenfalls notwendige Fäll- oder Erhaltungsmaßnahmen zeitnah durchzuführen sind.

Hierzu ist zu sagen, dass die jährliche Verkehrssicherungspflicht genauestens wahrgenommen wird. Die entsprechenden Bäume werden schnellst möglich bearbeitet, geschnitten oder entfernt. Die Kosten für notwendige Fäll- oder Erhaltungsmaßnahmen betrugen für das Jahr 2007 zum Beispiel 5.540,00 €.

 

Des Weiteren werden die unbefestigten Friedhofswege bemängelt, die bei Tauwetter bzw. nach starken Niederschlägen derart aufweichen, dass ein sicheres Begehen dieser Wege unmöglich ist. Eine Änderung im Bereich des Unterbaues dieser Wege zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers wird angeregt.

In den letzten Jahren sind die Wege auf den Friedhöfen des Stadtgebietes sukzessive bearbeitet worden und immer wieder neue rote Asche aufgebracht worden. Die Wege wurden mit einer Kreiselegge, zumindest teilweise, mit großem Erfolg überarbeitet. Lediglich die Friedhöfe Merbeck, Arsbeck und teilweise Klinkum benötigen noch neue rote Asche. Das Einarbeiten “Roter Asche” ist hier für das laufende Jahr bei vorhandenen Haushaltsmitteln geplant.

 

Allerdings darf das bis hier Geschilderte nicht so gewertet werden, dass daraus abzuleiten wäre, die Friedhofswege im Stadtgebiet seien in einem guten Zustand.

Eine stetige Bearbeitung scheint jedoch, wie das Erreichte zeigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Verbesserung zu bringen.

 

Eine Ausnahme stellt hier aus Sicht der Verwaltung der alte Teil des Friedhofes Wegberg dar. Zunächst einmal ist hier festzuhalten, dass die Qualität der Wege sehr schlecht ist. Hinzu kommt, dass diese Wege schon auf Grund der Friedhofsgröße sehr stark mit Fahrzeugen frequentiert werden.

 

Hier stellt sich wirklich die Frage, ob diese Wege nicht, wie im Antrag der CDU-Fraktion dargestellt, durch Bearbeitung des Unterbaues verbessert werden können. Dies ist jedoch unter Berücksichtigung der nachstehend dargestellten Kostenaufstellung mit den bereitstehenden Haushaltsmitteln nicht machbar.Laut Aufmaßprotokoll des Fachbereiches 201 vom Mai 2001 haben die Friedhöfe der Stadt Wegberg folgende ersichtliche wassergebundene Wegeflächen:

 

Arsbeck                                              1.650 m²

Beeck                                                 3.200 m²

Dalheim                                              1.940 m²

Klinkum                                              1.860 m²

Merbeck                                             1.950 m²

Rath-Anhoven                                    2.798 m²

Rickelrath                                               560 m²

Tüschenbroich                                       800 m²

Wegberg                                            4.050 m²

Wildenrath                                          1.465 m²

                                                            20.273 m²

 

Eine Verbesserung des Unterbaues, wie im Antrag für alle wassergebundenen Wege angeregt, würde nachfolgende Kosten, basierend auf beiliegender Berechnung des Baubetriebshofes (pro m², 13,63  / siehe Anlage 3), verursachen.

 

Berechnung:                                   20.273 m² x 13,63 €  = 276.320,99 €

 

In diesem Betrag ist der erhöhte Aufwand bei Wegen, die schmäler als 3 m sind (s. Berechnung des Baubetriebshofes), unberücksichtigt.

 

Basierend auf den neueren Kostenrechnungsmodellen für das Friedhofswesen und der Vorgabe, dass Friedhöfe kostenrechnende Einrichtungen sind, wäre dieser Betrag auf alle Grabarten zu gleichen Teilen umzulegen.

 

Würde der ermittelte Kostenaufwand als einmalige investive Maßnahme auf 20 Jahre abgeschrieben, würde die jährliche kalkulatorische Abschreibung 13.816,05 € betragen, die  jährliche kalkulatorische Verzinsung 8.289,63 €.

Dadurch bedingt, müsste die Gebühr je Grab, unabhängig von der Grabart, um 84,71 € angehoben werden.

 

Berechnung:                      

 

Kalkulatorische Abschreibung, Afa: 276.320,99 € : 20 = 13.816,05 € : 261 = 52,94 €

 

Kalkulatorische Verzinsung im Durchschnitt: 276.320,99 € : 2 X 6% : 261 = 31,77 €

 

Afa + Zinsen: 52,94 € + 31,77 € = 84,71 €  je vergebenem Grab im Jahr

 

Wird die Investition über mehrere Jahre mit Teilbeträgen abgewickelt, würde sich der Erhöhungsbetrag gestaffelt von Jahr zu Jahr aufbauen.

 

Angeregt wird, diese Maßnahme/n bei der anstehenden Anpassung der Friedhofsgebühren bereits zu berücksichtigen. Die tatsächliche Umsetzung sollte aber zeitnah erfolgen, da sonst die Abschreibung und Verzinsung als periodenfremder Aufwand wieder aus der Gebührenbedarfsberechnung herauszurechnen wären.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

In der Haushaltsplanung der Folgejahre zu berücksichtigen

 

Alternativen:

Nach Beratung

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung

Reduzieren

Anlagen

Loading...