Entscheidungsvorlage - VO/0728/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung des Erscheinungsbildes der Friedhöfe im Stadtgebiet; Antrag der CDU-Fraktion vom 21.08.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Unterbrochen
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HF)
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.04.2008
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
CDU Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat mit Schreiben vom 21.08.2007
gem. § 20 der Geschäftsordnung des Rates
der Stadt Wegberg den Antrag gestellt, das gesamte Erscheinungsbild der Friedhöfe
im Stadtgebiet durch geeignete Maßnahmen
zu verbessern.
Vor
einer Entscheidung nimmt die Verwaltung zu den Punkten wie folgt Stellung:
Der Antrag der CDU Fraktion beinhaltet,
dass die Eingangstore zu den Friedhöfen, die oftmals unansehnlich sind,
gereinigt und neu verzinkt werden sollen.
Hierzu
ist zu sagen, dass die Friedhofstore in Rath-Anhoven und Wildenrath in den
letzten Jahren erneuert und in Wegberg und Rickelrath überarbeitet wurden. Die
Friedhofstore in Dalheim und Klinkum sind für das laufende Jahr 2008 zur
Überarbeitung vorgesehen. Die restlichen Friedhofstore werden im Rahmen der
laufenden Unterhaltung wenn nötig überarbeitet.
Es wird geschildert, dass die
Zaunanlagen teilweise marode bzw. abgerissen oder umgeknickt sind. Um das
optisch ansprechende Bild des Friedhofes wieder herstellen zu können soll hier
ggf. über die Einfassung dieser Bereiche mit einer Hecke nachgedacht werden.
Auf
den Friedhöfen Rickelrath und Wildenrath sind die Zaunanlagen, die in einem
sehr schlechten Zustand waren, bereits erneuert worden. Es ist der Verwaltung
zum jetzigen Zeitpunkt kein anderer Friedhof bekannt, bei dem eine neue
Zaunanlage von Nöten wäre. Die Anpflanzung von Hecken - wie im Antrag angeregt
- wird aus Sicht der Verwaltung nicht favorisiert, da hier der wiederkehrende
Pflegeaufwand und damit die Folgekosten den Gebührenhaushalt negativ belasten.
(siehe Anlage 1)
Es wird angeregt, die Grabfelder für
anonyme Bestattungen mit einer kleinen Heckenbepflanzung einzufassen. Die
Grabfelder sollten gestalterisch ansprechend angelegt werden, zum Beispiel
durch Raseneinsaat oder Grobkies. Zudem sei die bisherige Kennzeichnung mit
einem kleinen Hinweisschild nicht ausreichend.
Die
Kennzeichnung von anonymen Grabfeldern durch Heckenbepflanzungen erscheint aus
vorgenanntem Grund nicht empfehlenswert. Zudem würde jede Erweiterung oder
Veränderung des Grabfeldes zwangsläufig eine Veränderung der Heckenbepflanzung
nach sich ziehen. Des Weiteren ist bei einer Bepflanzung und Einfassung der
anonymen Grabfelder zu berücksichtigen, dass Zugang bzw. Zufahrt für
Friedhofsfahrzeuge, Sargwagen und Trauergäste erhalten bleiben müssen. Daher
sollten anonyme Grabflächen mindestens von 2 Seiten zugänglich sein. Die
gewünschte gestalterisch ansprechende Anlegung der Grabfelder durch
Raseneinsaat oder Grobkies ist aus Sicht der Verwaltung nicht realisierbar. Außerhalb der Vegetationszeit
gestaltet sich die Rasennachsaat immer schwierig. Der Einsatz von Rollrasen
wird derzeit auf dem Wiesengrabfeld des Friedhofes Klinkum getestet, verursacht
jedoch erhöhte Kosten, die ebenfalls auf den Gebührenhaushalt wirken. Die
Gestaltung ausschließlich mit Grobkies ist ebenfalls, wie oben ausgeführt,
problematisch zu sehen. Hinzu kommt, dass Absackungen und Fahrspuren beim
wiederkehrenden Auffüllen mit Grobkies
dazu führen, dass die Bestattungsbereiche zunehmend aus Kies bestehen. Die
Pflege der mit Grobkies gestalteten Flächen kann auf Dauer nur als unzureichend
empfunden werden. Die gärtnerische Unterhaltung der Fläche würde zwangsläufig
einen hohen Einsatz von Spritzmitteln erfordern, was aus Sicht der Verwaltung
im Bereich der Gräber nicht gewünscht sein kann. Im Übrigen sollten Herbizide
nur sehr zurückhaltend eingesetzt werden.
Die
angesprochenen „zu kleinen Hinweisschilder“ sind schon vor einiger
Zeit dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt worden. Zum damaligen Zeitpunkt
wurde die Größe der Hinweisschilder unter Berücksichtigung der Bedeutung
anonymer Grabfelder als ausreichend angesehen.
Auf
den Friedhöfen Rath-Anhoven und Wegberg befinden sich keine Hinweisschilder zu
den anonymen Grabfeldern, da diese Grabfelder mit einem Gedenkstein versehen
sind.
Ein
solcher ist auch in Zusammenarbeit mit dem Dorfausschuss Dalheim für den
dortigen Friedhof geplant. Derartige Gedenksteine wurden von Bürgerinnen und
Bürgern bei der Karfreitagsführung auf dem Friedhof Wegberg im Rahmen der
“Kokiwoche” sehr begrüßt und auch für andere Bereiche, wie das
Aschestreufeld, gewünscht.
Evtl.
fehlende Hinweisschilder auf den Friedhöfen Merbeck, Rickelrath und Wildenrath
werden vom städtischen Baubetriebshof kurzfristig aufgestellt.
Es wird auf brachliegende
Bestattungsflächen, die in der Vegetationszeit gärtnerisch gepflegt werden
müssen aufmerksam gemacht. Diese Flächen sollten nicht zur Materiallagerung
genutzt werden.
Auf
den durch den städtischen Baubetriebshof gepflegten Friedhöfen werden
brachliegende Bestattungsflächen als Rasen-, Gehölz- oder Waldflächen
vorgehalten und ihrem Bewuchs entsprechend gepflegt, damit sich diese nicht
genutzten Flächen in ein harmonisches Gesamterscheinungsbild einfügen. Nur in
besonderen Einzelfällen, z.B. bei mehreren Bestattungen in kurzer Folge auf
einem Friedhof verbleibt Material (Schaltafeln, Querstreben, Holzbohlen etc.)
vor Ort. Auf Wunsch der Friedhofnutzer gibt es auf den Friedhöfen einen
Lagerplatz für Mutterboden und / oder Verfüllmaterial, damit abgängige Gräber
neu angefüllt werden können (siehe Anlage 2: Schreiben des Baubetriebshofes).
Des Weiteren soll die Qualität der Rasenpflege
hinsichtlich der Sorgfalt und Gründlichkeit bei der Durchführung der Arbeiten
verbessert werden. Die Intervalle der Mäharbeiten sollen entsprechend angepasst
werden. Das Mähgut bleibt oftmals auf den Rasenflächen liegen bzw. wird teilweise auf Wege und Gräber ausgeworfen.
Auf
den durch den städtischen Baubetriebshof gepflegten Friedhöfen erfolgt ein
regelmäßiger, der Vegetation angepasster Rasenschnitt. Damit ist gewährleistet,
dass eine Grashöhe von 10 cm nicht überschritten wird. Die Friedhofsgärtner
sind angewiesen, eventuell verbleibendes Schnittgut unverzüglich aufzunehmen
und Gräber zu reinigen. In den letzten Jahren wurden keine Beschwerden
diesbezüglich vorgetragen (siehe Anlage 2: Schreiben des Baubetriebshofes) Der
gleiche Pflegestandard wurde auch für die Pflege durch Privatunternehmen in
Auftrag gegeben. Auch hier sind in den letzten Jahren nur ganz vereinzelt
Beschwerden bekannt geworden. Derzeit wird die Pflege dieser Friedhöfe neu
ausgeschrieben (Submission am 31.03.2008). Dem jeweiligen Auftragnehmer, dem ab
Mai 2008 der Zuschlag für die Pflege erteilt wird, wird bei Vergabe durch die
Verwaltung noch einmal dringend die Beachtung dieser Vorgaben aufgetragen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass
die auf den Friedhöfen befindlichen Bäume im Hinblick auf die
Verkehrssicherungspflicht regelmäßig zu überprüfen sind und gegebenenfalls
notwendige Fäll- oder Erhaltungsmaßnahmen zeitnah durchzuführen sind.
Hierzu
ist zu sagen, dass die jährliche Verkehrssicherungspflicht genauestens wahrgenommen
wird. Die entsprechenden Bäume werden schnellst möglich bearbeitet, geschnitten
oder entfernt. Die Kosten für notwendige Fäll- oder Erhaltungsmaßnahmen
betrugen für das Jahr 2007 zum Beispiel 5.540,00 €.
Des Weiteren werden die unbefestigten
Friedhofswege bemängelt, die bei Tauwetter bzw. nach starken Niederschlägen
derart aufweichen, dass ein sicheres Begehen dieser Wege unmöglich ist. Eine
Änderung im Bereich des Unterbaues dieser Wege zur besseren Ableitung des
Niederschlagswassers wird angeregt.
In
den letzten Jahren sind die Wege auf den Friedhöfen des Stadtgebietes
sukzessive bearbeitet worden und immer wieder neue rote Asche aufgebracht
worden. Die Wege wurden mit einer Kreiselegge, zumindest teilweise, mit großem
Erfolg überarbeitet. Lediglich die Friedhöfe Merbeck, Arsbeck und teilweise
Klinkum benötigen noch neue rote Asche. Das Einarbeiten “Roter
Asche” ist hier für das laufende Jahr bei vorhandenen Haushaltsmitteln
geplant.
Allerdings
darf das bis hier Geschilderte nicht so gewertet werden, dass daraus abzuleiten
wäre, die Friedhofswege im Stadtgebiet seien in einem guten Zustand.
Eine
stetige Bearbeitung scheint jedoch, wie das Erreichte zeigt, im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Verbesserung zu bringen.
Eine
Ausnahme stellt hier aus Sicht der Verwaltung der alte Teil des Friedhofes
Wegberg dar. Zunächst einmal ist hier festzuhalten, dass die Qualität der Wege
sehr schlecht ist. Hinzu kommt, dass diese Wege schon auf Grund der
Friedhofsgröße sehr stark mit Fahrzeugen frequentiert werden.
Hier
stellt sich wirklich die Frage, ob diese Wege nicht, wie im Antrag der
CDU-Fraktion dargestellt, durch Bearbeitung des Unterbaues verbessert werden
können. Dies ist jedoch unter Berücksichtigung der nachstehend dargestellten
Kostenaufstellung mit den bereitstehenden Haushaltsmitteln nicht machbar.Laut
Aufmaßprotokoll des Fachbereiches 201 vom Mai 2001 haben die Friedhöfe der
Stadt Wegberg folgende ersichtliche wassergebundene Wegeflächen:
Arsbeck
1.650 m²
Beeck
3.200 m²
Dalheim
1.940 m²
Klinkum
1.860 m²
Merbeck
1.950 m²
Rath-Anhoven 2.798 m²
Rickelrath
560 m²
Tüschenbroich 800 m²
Wegberg
4.050 m²
Wildenrath
1.465 m²
20.273
m²
Eine
Verbesserung des Unterbaues, wie im Antrag für alle wassergebundenen Wege
angeregt, würde nachfolgende Kosten, basierend auf beiliegender Berechnung des
Baubetriebshofes (pro m², 13,63 / siehe
Anlage 3), verursachen.
Berechnung: 20.273 m² x
13,63 € = 276.320,99 €
In
diesem Betrag ist der erhöhte Aufwand bei Wegen, die schmäler als 3 m sind (s.
Berechnung des Baubetriebshofes), unberücksichtigt.
Basierend
auf den neueren Kostenrechnungsmodellen für das Friedhofswesen und der Vorgabe,
dass Friedhöfe kostenrechnende Einrichtungen sind, wäre dieser Betrag auf alle
Grabarten zu gleichen Teilen umzulegen.
Würde
der ermittelte Kostenaufwand als einmalige investive Maßnahme auf 20 Jahre
abgeschrieben, würde die jährliche kalkulatorische Abschreibung 13.816,05
€ betragen, die jährliche
kalkulatorische Verzinsung 8.289,63 €.
Dadurch
bedingt, müsste die Gebühr je Grab, unabhängig von der Grabart, um 84,71
€ angehoben werden.
Berechnung:
Kalkulatorische
Abschreibung, Afa: 276.320,99 € : 20 = 13.816,05 € : 261 = 52,94
€
Kalkulatorische
Verzinsung im Durchschnitt: 276.320,99 € : 2 X 6% : 261 = 31,77 €
Afa
+ Zinsen: 52,94 € + 31,77 € = 84,71 € je vergebenem Grab im Jahr
Wird
die Investition über mehrere Jahre mit Teilbeträgen abgewickelt, würde sich der
Erhöhungsbetrag gestaffelt von Jahr zu Jahr aufbauen.
Angeregt wird, diese
Maßnahme/n bei der anstehenden Anpassung der Friedhofsgebühren bereits zu
berücksichtigen. Die tatsächliche Umsetzung sollte aber zeitnah erfolgen, da
sonst die Abschreibung und Verzinsung als periodenfremder Aufwand wieder aus
der Gebührenbedarfsberechnung herauszurechnen wären.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
48,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
26,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
22,2 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
18,4 kB
|
