Empfehlungsvorlage - VO/0266/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wegberg hat am 14.09.2021 die Erste Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Die Entgeltordnung für das Stadtarchiv Wegberg ist an die Verwaltungsgebührensatzung gekoppelt, da mehrere Gebühren-positionen mit den Positionen in der Entgeltordnung deckungsgleich sind. Die entsprechende Anpassung der Entgeltordnung ist daher erforderlich. 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss sind Mehreinnahmen in Höhe von jährlich etwa 100,00 Euro zu erwarten. Das Einnahmeergebnis beim Sachkonto 431100 (Verwaltungsgebühren/ Gebühren für Archivauskünfte), Produkt 011003 Archiv, für das Haushaltsjahr 2020 betrug 893,50 Euro. Die Einnahmen resultieren ausschließlich aus Auskünften aus dem Bereich des Personenstandsarchivguts.

Darüber hinaus wird nur mit geringfügigen Mehreinnahmen gerechnet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Wegberg beschließt

die anliegende Erste Änderungssatzung zur Entgeltordnung für das Stadtarchiv Wegberg.

 

Erste Änderungssatzung zur
Entgeltordnung für das Stadtarchiv Wegberg

vom …

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 9. November 2021 aufgrund des § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

§ 2 der Entgeltordnung für das Stadtarchiv Wegberg vom 26. Oktober 2016 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.1 wird die Zahl „12,50“ durch die Zahl „14,20“ ersetzt.

2. In Nummer 2.1.1 werden die Zahl „0,70“ durch die Zahl „0,80“ und die Zahl „0,40“ durch die Zahl „0,50“ ersetzt.

3. In Nummer 2.1.2 wird die Zahl „0,90“ durch die Zahl „1,10“ ersetzt.

4. In Nummer 2.1.3 wird die Zahl „1,00“ durch die Zahl „1,20“ ersetzt.

5. In Nummer 2.1.4 wird die Zahl „2,00“ durch die Zahl „2,40“ ersetzt.

6. In Nummer 2.2.1 wird die Zahl „1,20“ durch die Zahl „1,40“ ersetzt.

7. In Nummer 2.2.2 wird die Zahl „1,70“ durch die Zahl „1,80“ ersetzt.

8. In Nummer 3. wird die Zahl „4,00“ durch die Zahl „5,40“ ersetzt.

9. In Nummer 3. wird folgender Satz angefügt:

„Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich das Entgelt ab der zweiten Beglaubigung um 50 %.“

 

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft

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Anlagen

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