Empfehlungsvorlage - VO/0302/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.10.2021 hat die F2 Consulting GmbH & Co KG aus Mönchengladbach für im Eigentum befindliche Flächen südlich der Roermonder Bahn (siehe Anlage 2) einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes (siehe Anlage 1) gestellt. Die Eigentümerin hat sich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet.

 

Nach § 34 BauGB ist derzeit lediglich eine Straßenrandbebauung zulässig. Der Antragsteller beabsichtigt jedoch den Neubau von zwei Geschosswohnungsbauten mit zwei Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss zu errichten. Angrenzend zur Erschließungsstraße ist eine Parkplatzfläche mit 16 Stellplätzen vorgesehen.

 

Zur Schaffung der diesbezüglichen planungsrechtlichen Voraussetzungen empfiehlt die Verwaltung, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu fassen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der Anlage 2 ersichtlich.

 

Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung kann unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB – ohne Durchführung einer Umweltprüfung und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit – aufgestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, in diesem Fall entsprechend zu verfahren. Mögliche Immissionskonflikte zwischen der vorhandenen unmittelbar westlich angrenzenden gewerblichen Nutzung und der beabsichtigten Wohnnutzung sind im Verfahren zu ermitteln und ggf. zu berücksichtigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes III-22, Arsbeck – Roermonder Bahn zu beschließen.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Arsbeck, südlich der Straße Roermonder Bahn bzw. nördlich der Bahntrasse. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Geschosswohnungsbauten einschließlich Parkplatzfläche zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 20239, in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

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Anlagen

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